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   BGH, 27.09.1984 - X ZB 5/84   

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https://dejure.org/1984,16778
BGH, 27.09.1984 - X ZB 5/84 (https://dejure.org/1984,16778)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1984 - X ZB 5/84 (https://dejure.org/1984,16778)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1984 - X ZB 5/84 (https://dejure.org/1984,16778)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1967 - Ia ZB 1/65

    Heilverfahren nicht patentierbar

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZB 5/84
    Eine solche ist gegeben, wenn das Erfundene seiner Art nach geeignet ist, entweder in einem technischen Gewerbebetrieb hergestellt zu werden oder technische Verwendung in einem Gewerbe zu finden (vgl. zum Begriff "gewerbliche Verwertbarkeit": BGH GRUR 1968, 142, 145 - Glatzenoperation).
  • BPatG, 29.02.2012 - 9 W (pat) 28/08

    Kein Patent für unbrauchbare Technik oder: Wenn das Gericht dem Anmelder erklärt,

    Nach alledem ist der Gegenstand vorliegender Anmeldung technisch nicht brauchbar und deshalb nicht patentierbar (BGH X ZB 5/84 in PMZ 1985, 117, 118).
  • BGH, 03.11.2015 - X ZR 47/13

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit einer

    Die von der Berufung aufgeworfene Frage, ob die Erfindung im Hinblick auf das Vorhandensein eines beliebig breiten Distanzrings so hinreichend deutlich und vollständig offenbart sei, dass ein Fachmann sie ausführen kann, stellt sich nur bei der Prüfung des Nichtigkeitsgrundes nach Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG, nicht aber im Hinblick auf das Erfordernis der gewerblichen Anwendbarkeit bei der Prüfung des Nichtigkeitsgrundes der fehlenden Patentfähigkeit nach Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG (EPA-TBK, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - T 718/96, Rn. 2.1 - selbstentlüftbarer Flaschenverschluss; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., 2013, § 5, Rn. 7; § 1, Rn. 12; Münchner Gemeinschaftskommentar/Teschemacher, 7. Lieferung, 1985, Art. 83, Rn. 63; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. September 1984 - X ZB 5/84, BlPMZ 1985, 117 f.).
  • BPatG, 10.01.2018 - 19 W (pat) 20/16

    Patentfähigkeit einer Erfindung mit der Bezeichnung "Stromgenerator auf

    Sie verstößt gegen allgemein anerkannte Regeln der Physik und ist daher keine Erfindung i. S. v. § 1 PatG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1984 - X ZB 5/84, BlPMZ 1985, 117 - Energiegewinnungsgerät).
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