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   BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12   

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https://dejure.org/2013,28555
BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12 (https://dejure.org/2013,28555)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2013 - X ZB 8/12 (https://dejure.org/2013,28555)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2013 - X ZB 8/12 (https://dejure.org/2013,28555)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    § 21 Abs 2 Nr 1 PatG, § 34 Abs 4 PatG, § 108 Abs 1 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren: Mangelnde Ausführbarkeit eines Verfahrens zur Senkung des Blutzuckerspiegels unter Verwendung von Effektoren der Dipeptidyl-Peptidase - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Offenbarung einer Patentanmeldung; Patent betreffend die Verwendung bestimmter Stoffe zur Senkung des Blutzuckerspiegels in Säugern

  • kanzlei.biz

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren: Mangelnde Ausführbarkeit eines Verfahrens zur Senkung des Blutzuckerspiegels unter Verwendung von Effektoren der Dipeptidyl-Peptidase - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 21 Abs. 2 Nr. 1; PatG § 34 Abs. 4
    Hinreichende Offenbarung einer Patentanmeldung; Patent betreffend die Verwendung bestimmter Stoffe zur Senkung des Blutzuckerspiegels in Säugern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Patentanmelder darf unter Umständen gewisse Verallgemeinerungen vornehmen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentanmelder darf unter Umständen gewisse Verallgemeinerungen vornehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 198, 205
  • GRUR 2013, 1210
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Unzulässig ist es ferner, eine Sache oder ein Verfahren, auf die sich die Erfindung bezieht, mit Parametern zu kennzeichnen, die nur die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe umschreiben (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984 - X ZB 18/83, BGHZ 129, 135 f. - Acrylfasern).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Nach dieser Maßgabe kann es zulässig sein, im Anspruch verallgemeinernd eine Gruppe von Stoffen aufzuführen, auch wenn nicht sämtliche zu dieser Gruppe gehörenden Stoffe für den erfindungsgemäßen Zweck geeignet sind, sofern der Fachmann die Eignung der einzelnen Stoffe unschwer durch Versuche feststellen kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - X ZB 13/89, BGHZ 112, 297, 305 - Polyesterfäden).
  • BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89

    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Nach dieser Maßgabe kann es zulässig sein, im Anspruch verallgemeinernd eine Gruppe von Stoffen aufzuführen, auch wenn nicht sämtliche zu dieser Gruppe gehörenden Stoffe für den erfindungsgemäßen Zweck geeignet sind, sofern der Fachmann die Eignung der einzelnen Stoffe unschwer durch Versuche feststellen kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - X ZB 13/89, BGHZ 112, 297, 305 - Polyesterfäden).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Die darin liegende Verallgemeinerung ist zulässig, wenn aus fachlicher Sicht die allgemein bezeichnete Reaktion - und nicht nur die in der Beschreibung konkret aufgezeigte Reaktion - als Bestandteil der Lösung verstanden wird (BGH, Urteil vom 3. Mai 2001 - X ZR 168/97, BGHZ 147, 306, 317 f. - Taxol; dazu Meier-Beck, Festschrift für Ullmann, 2006, 495, 501).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Dagegen verstößt eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300, 306 f. - Thermoplastische Zusammensetzung; BGH, Urteil vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 38 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch EPA Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 9. März 1994 - T 435/91, GRUR Int. 1995, 591, Rn. 22.1 - Reinigungsmittel/UNILEVER).
  • BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen II

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
    Dagegen verstößt eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300, 306 f. - Thermoplastische Zusammensetzung; BGH, Urteil vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 38 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch EPA Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 9. März 1994 - T 435/91, GRUR Int. 1995, 591, Rn. 22.1 - Reinigungsmittel/UNILEVER).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Derartige funktionale Merkmale sind zulässig, wenn die darin liegende Verallgemeinerung - wie hier - dem berechtigten Anliegen Rechnung trägt, die Erfindung im vollen Umfang zu erfassen (BGH, GRUR 2013, 1210, 1211 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BPatG, 26.11.2014 - 5 Ni 69/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "User Interface for television schedule system

    Die Anzeige eines visuellen Hinweises, der in seiner allgemeinen Bedeutung auch Maßnahmen wie Änderung des Schriftbilds oder Blinken umfasst, kann darunter nicht subsumiert werden, da dem Fachmann unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form eines visuellen Hinweises ausschließlich die farbliche Codierung als technische Lehre für die Lösung des der Erfindung zu Grunde liegenden Problems gelehrt wird (BGH, Urteil vom 11. September 2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210-1212 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).

    Die Klägerin verkennt bei ihrer Argumentation, dass es dem Anmelder unbenommen ist, den beanspruchten Schutz nicht auf Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern bei Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zulässig sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12, GRUR 2012, 149-156 - Kommunikationskanal, Rdn. 23; BGH, Urteil vom 11. September 2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210-1212 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren, Leitsatz 1.).

    Soweit die Klägerin argumentiert, dass die gleichlautenden Merkmale 1.6.1 und 4.6.1 über die ursprüngliche Offenbarung hinausgehen, da in der für ihre Offenbarung herangezogenen Ausführung in den Ursprungsunterlagen die Programmlängen als in einer Halbstunden-Rasterung konkretisiert seien (vgl. NK2 , S. 8, Z. 6-9), kann sie damit bei Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. einmal mehr BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12, GRUR 2012, 149-156 - Kommunikationskanal, Rdn. 23; BGH, Urteil vom 11. September 2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210-1212 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren, Leitsatz 1.) nicht durchdringen, da mit der Halbstundenrasterung nur ein spezielles Beispiel möglicher Längenvorgaben für eine zeitliche Rasterung von Programmlängen aufgezeigt wird, auf das sich der Anmelder nicht zwangsläufig beschränken muss, sondern bei Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele, hier allgemeiner die unterschiedlichen Programmlängen ( vary in length corresponding to different television program lengths ), zulässig sind.

    Ebenso ist eine Aufnahme weiterer einschränkender Merkmale in Bezug auf die Ausgestaltung des versetzten Schattens ( conventional offset shadow ) nicht erforderlich (vgl. einmal mehr BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12, GRUR 2012, 149-156 - Kommunikationskanal, Rdn. 23; BGH, Urteil vom 11. Februar 2013, X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210-1212 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren, Leitsatz 1.).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Das Gebot der deutlichen und vollständigen Offenbarung erfordert es dagegen nicht, dass die Beschreibung Hinweise darauf enthält, wie alle denkbaren Varianten der Komponenten, die unter die funktionelle Definition fallen, zu erzielen sind (vgl. BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
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