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   BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74   

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https://dejure.org/1975,2178
BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,2178)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1975 - X ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,2178)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1975 - X ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,2178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 754
  • GRUR 1975, 549
  • DB 1975, 2031
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1958 - I ZR 160/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
    Technische Erfindungen setzen eine angewandte Erkenntnis auf technischem Gebiet voraus, also eine Anweisung, mit bestimmten technischen Mitteln zur Lösung einer technischen Aufgabe ein technisches Ergebnis zu erzielen (vgl. BGH GRUR 1958, 602 - Wettschein).

    Liniensysteme auf einer Fläche, die angelegt sind, um ein bestimmtes Schriftwerk darin einzuordnen und seine Übersicht zu erleichtern, sind von der Praxis und Rechtsprechung überwiegend als geistige Anweisungen ohne technischen Gehalt angesehen worden (u.a. DPA Bl. 1955, 150 - Formular; BGH GRUR 1958, 602 - Wettschein).

  • BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen Im Gebrauchsmuster-Verletzungsprozeß

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
    Ebenso wie dem Patentschutz sind dem Gebrauchsmusterschutz jedoch nur technische Erfindungen zugänglich (RGZ 120, 224, 227; BGHZ 51, 8, 14 f - Lotterielos).
  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
    Daß die erzielte Wirkung technischer Natur sein muß, verlangt die Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht, und zwar in der Erkenntnis, daß eine auf Grund technischer Mittel erzielte Wirkung zum Beispiel auch auf geschmacklichem oder ästhetischem Gebiet liegen kann (BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; 1967, 590, 591 - Garagentor).
  • RG, 29.02.1928 - I 258/27

    Gebrauchsmusterschutz

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
    Ebenso wie dem Patentschutz sind dem Gebrauchsmusterschutz jedoch nur technische Erfindungen zugänglich (RGZ 120, 224, 227; BGHZ 51, 8, 14 f - Lotterielos).
  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
    Daß die erzielte Wirkung technischer Natur sein muß, verlangt die Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht, und zwar in der Erkenntnis, daß eine auf Grund technischer Mittel erzielte Wirkung zum Beispiel auch auf geschmacklichem oder ästhetischem Gebiet liegen kann (BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; 1967, 590, 591 - Garagentor).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Die Frage, ob dabei auch der Inhalt der zu verarbeitenden Information zu berücksichtigen sein kann, wogegen Bedenken geltend gemacht worden sind (Melullis, aaO, S. 846 li.Sp.) und was auch nicht der herkömmlichen Auffassung zur Nichtberücksichtigung von "geistigen Anweisungen" entspräche (vgl. z.B. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 9/74, GRUR 1975, 549 f. - Buchungsblatt), stellt sich im vorliegenden Verfahren ersichtlich schon deshalb nicht, weil sich die Anmeldung jedenfalls nicht auf solche Inhalte beschränkt.
  • BGH, 01.07.1976 - X ZB 10/74

    Anspruch auf Eintragung eines Gebrauchsmusters - Anwendungsbereich des

    Das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, muß die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt).

    Von dem erforderlichen unmittelbaren technischen Ergebnis, dem kausal übersehbaren Erfolg, ist nämlich die Wirkung zu unterscheiden, die das technische Ergebnis auslöst und die außertechnischer Natur sein, zum Beispiel auf geschmacklichem, ästhetischem, betriebswirtschaftlichem, kaufmännisch-organisatorischem oder medizinischem Gebiet liegen kann (BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; 1967, 590, 591 - Garagentor; 1975, 549 - Buchungsblatt; BGH BB 1976, 1144 ff. - Dispositionsprogramm).

  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 15.02.2011 - X ZR 64/09

    Patentansprüche bezüglich eines Fensters für den Einbau in eine Dachstruktur und

    Insbesondere geht es nicht um eine eventuelle Schutzfähigkeit einer Skala an sich, die die Rechtsprechung grundsätzlich abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1958 - I ZR 160/57, GRUR 1958, 602 - Wettschein; Beschluss vom 18. März 1975 - X ZB 9/74 - Buchungsblatt; BPatGE 4, 3; 10, 55; 13, 101).
  • BPatG, 29.11.2017 - 18 W (pat) 11/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Simulationsvorrichtung zur Ausführung einer

    Der Anmelderin kann zugestimmt werden, dass der von der Prüfungsstelle herangezogene BGH-Beschluss "Buchungsblatt" (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1975, X ZB 9/74, GRUR 1975, 549) hinsichtlich der dort geforderten unmittelbaren Einwirkung auf die Außenwelt überholt und inhaltlich völlig am Anmeldungsgegenstand vorbei geht.
  • BPatG, 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95

    Gebrauchsmusterschutz - Keine Verneinung der technischen Natur der Lehre bei

    Lehren, bei deren Befolgung ein solcher Effekt erzielt wird, sind aber nicht schon deswegen vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen; sie sind vielmehr ungeachtet dessen dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich, sofern sie die Voraussetzungen des planmäßigen Handelns unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges erfüllen (vgl. BGH GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; 1975, 549 - Buchungsblatt).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 9/12

    Umpositionierung von Zähnen

    Nicht schutzfähig sind demgegenüber der menschliche Verstand bzw. Anweisungen, die sich allein an den menschlichen Geist oder seine Wahrnehmung richten (BGH, GRUR 1992, 36 - Chinesische Schriftzeichen; BGH, GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt; Benkard/Melullis, EPÜ, 2. Aufl., Art. 52 Rn. 58).
  • BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
    Dabei könne dahingestellt bleiben, dass mangels Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bereits keine Erfindung vorliegen könne (unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 18.03.1975, X ZB 9/74 - Buchungsblatt).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 12/12

    Umpositionierung von Zähnen II

    Nicht schutzfähig sind demgegenüber der menschliche Verstand bzw. Anweisungen, die sich allein an den menschlichen Geist oder seine Wahrnehmung richten (BGH, GRUR 1992, 36 - Chinesische Schriftzeichen; BGH, GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt; Benkard/Melullis, EPÜ, 2. Aufl., Art. 52 Rn. 58).
  • BPatG, 01.03.2007 - 17 W (pat) 84/04
    Auch die farbliche Gestaltung führt nicht weiter, vgl. etwa BGH GRUR 1975, 549 "Buchungsblatt": "Die Aufteilung eines Buchungsblatts in waagerechte Zeilen und in unterschiedlich gefärbte senkrechte Spalten ist keine technische Erfindung", der erwünschte Erfolg tritt nicht "ohne Zwischenschaltung einer ... entsprechenden geistigen Anweisung" ein.
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