Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.2016

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22249
BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2015,22249)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2015 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2015,22249)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2015 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2015,22249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Entsperrbild

    Art 52 Abs 2 Buchst d EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, § 1 Abs 3 Nr 4 PatG, § 4 PatG
    Nichtigkeitsklage gegen ein Europäisches Patent: Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bei einem computerimplementierten Steuerungsverfahren zur Entsperrung eines Bildschirms durch Berührungen - Entsperrbild

  • damm-legal.de

    Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig / Entsperrbild

  • IWW

    Art. 52 Abs. 2 Buchst. d, Abs. 3 EPÜ, Art. 52 Abs. 2 Buchst. c EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang bzgl. informationsbezogener Merkmale eines Patentanspruchs; Berücksichtigung des technischen Lösungsmittels bei der Prüfung auf Patentfähigkeit; Prüfung der erfinderischen Tätigkeit; Streitpatent bzgl. des Entsperrens einer tragbaren elektronischen ...

  • kanzlei.biz

    Apple-Patent für nichtig erklärt

  • rewis.io

    Nichtigkeitsklage gegen ein Europäisches Patent: Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bei einem computerimplementierten Steuerungsverfahren zur Entsperrung eines Bildschirms durch Berührungen - Entsperrbild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bzgl. informationsbezogener Merkmale eines Patentanspruchs; Berücksichtigung des technischen Lösungsmittels bei der Prüfung auf Patentfähigkeit; Prüfung der erfinderischen Tätigkeit; Streitpatent bzgl. des Entsperrens einer tragbaren elektronischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Apple verliert Patent auf Wischgeste

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig / Entsperrbild

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens nichtig da es sich aus dem Stand der Technik ergibt - Motorola mit Patentnichtigkeitsklage erfolgreich

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Apple Patent zur Entsperrung von Touchscreens nichtig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Weggewischt: BGH verwirft Apple-Patent

  • heise.de (Pressebericht, 25.08.2015)

    Slide to unlock: Apples Entsperr-Patent gekippt

  • faz.net (Pressebericht, 25.08.2015)

    Schiebe-Technik: BGH verwirft Apple-Patent

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Apple - weggewischt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sperre für Apple-Entsperrung: Slide-to-unlock-Patent

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. II § 6 IntPatÜbkG, Art. 52 EPÜ, Art. 56 EPÜ

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens nichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens nichtig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Patent zur Entsperrung von Touchscreens mit grafischer Darstellung ist nichtig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Entsperrbild

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patent zur Entsperrung von Touchscreens mit grafischer Darstellung ist nichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens ist nichtig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Apples "Wischpatent" ist nichtig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prüfung der Patentfähigkeit im Hinblick auf informationsbezogene Merkmale

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent gekippt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Touchscreen-Patent

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent gekippt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Apple bekommt eine ausgewischt

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent zur Smartphone-Entsperrung ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apple unterliegt im Patentrechtsstreit um Wischfunktion zur Entsperrung des Touchscreens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Touchscreen-Patent

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apple-Wisch-Patent mangels erfinderischer Tätigkeit gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Apple-Patent gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patentrecht - Apples Slide to unlock-Patent ist nichtig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit des Patents von Apple - Touchsreenentsperrung mittels Wischtechnik

Besprechungen u.ä. (2)

  • faz.net (Pressekommentar, 25.08.2015)

    Apples nutzloses Patent

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anweisungen zum Entsperren eines Geräts mit Touchscreen nicht patentfähig

Sonstiges

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Patentstreit gegen Apple

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 67
  • GRUR 2015, 1184
  • MMR 2015, 14
  • MMR 2017, 139
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von

    Auszug aus BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13
    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015, X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom).

    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem; Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 f. - Bildstrom).

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13
    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010, X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015, X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom).

    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem; Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 f. - Bildstrom).

  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 27/12

    Fahrzeugnavigationssystem

    Auszug aus BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13
    Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem; Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 f. - Bildstrom).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

    Die Anweisung, für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm eine Darstellungsart zu wählen, die lediglich dem Zweck dient, die angezeigten Menüpunkte und den Umstand, dass möglicherweise noch weitere Punkte verfügbar sind, besonders anschaulich zu präsentieren, betrifft kein technisches Lösungsmittel und ist deshalb bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom und Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).

    a) Bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topographischer Informationen; BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).

    Zu berücksichtigen ist ein auf die Wiedergabe von Informationen bezogenes Merkmal ferner, wenn und soweit es ein Mittel darstellt, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 31 ff. - Bildstrom).

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Für die Überwindung der Ausschlusstatbestände reicht es vielmehr aus, dass die Erfindung überhaupt die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln lehrt, und auch bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit ist jedes Merkmal zu berücksichtigen, das die Lösung des technischen Problems bestimmt oder jedenfalls beeinflusst (BGH, Urteile vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild; vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 35 - Bildstrom, jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17

    Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung

    Für Vorrichtungen kann sich eine vergleichbare Beurteilung vielmehr daraus ergeben, dass bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden dürfen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).
  • BPatG, 26.07.2017 - 2 Ni 28/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Benutzerschnittstelle für Fernsehen

    Denn diejenigen Merkmale, die nicht bereits aus dem Stand der Technik vorbekannt oder durch ihn nahegelegt sind, können die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln nicht bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen: BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild ), und sind daher bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit (Art. 56 EPÜ) nicht zu berücksichtigen.

    Die Beklagte verweist hierzu auf die BGH Rechtsprechung (BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild ; BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom ).

  • BPatG, 10.11.2015 - 3 Ni 19/14

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Anpassen von Tierfutter an

    Sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (vgl. BGH GRUR 2015, 1184, Ls. 1 - Entsperrbild, BGH GRUR 2015, 660, Rn. 23 und 24 - Bildstrom, BGH GRUR 2013, 909, Rn. 14 - Fahrzeugnavigationssystem, BGH GRUR 2009, 479, Ls. - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten, BGH GRUR 2004, 667, II.3. b) - Elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BPatG, 12.07.2016 - 2 Ni 28/16
    Denn diejenigen Merkmale, die nicht bereits aus dem Stand der Technik vorbekannt oder durch ihn nahegelegt sind, können die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln nicht bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen: BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild), und sind daher bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit (Art. 56 EPÜ) nicht zu berücksichtigen.

    Die Beklagte verweist hierzu auf die BGH Rechtsprechung (BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild; BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom).

  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank

    Damit kann dahingestellt bleiben, ob der beanspruchte Gegenstand gemäß Art. 52 Abs. 1, 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. § 6 IntPatÜG oder Art. 52 Abs. 2 Buchst. c), Abs. 3, 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. § 6 IntPatÜG vom Patentschutz ausgeschlossen ist, und ob der Patentanspruch 1 Merkmale enthält, die nicht die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder beeinflussen und somit bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sind ( BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen, BGH GRUR BGH GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem, BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom, BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild ).
  • BPatG, 13.05.2020 - 19 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Nichtberücksichtigung von Anweisungen zur

    Zu berücksichtigen ist ein auf die Wiedergabe von Informationen bezogenes Merkmal ferner, wenn und soweit es ein Mittel darstellt, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184, Rn. 18 - Entsperrbild).

    Darin liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184, Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, GRUR 2015, 660, Rn. 31 ff. - Bildstrom; BGH, juris, Rn. 28 bis 30 - Rotierendes Menü).

  • BPatG, 27.06.2017 - 4 Ni 31/15

    Interdentalreiniger - (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interdentalreiniger

    Sie zielt damit auf die in Art. 52 Abs. 2 lit. d, Abs. 3 EPÜ bestimmten Nichterfindung, einer bei der Prüfung von Neuheit (hierzu BPatG Urt. v. 6.5.2014, 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) und erfinderischen Tätigkeit unbeachtlichen Lehre, die sich in der bloßen Wiedergabe einer Information als solche erschöpft und nach st. Rspr. von einer Lehre abzugrenzen ist, bei welcher das betroffene Merkmal erfindungsgemäß als konkretes technisches Mittel zur konkreten technischen Problemlösung eingesetzt wird und deshalb nicht vom Patentierungsausschluss erfasst wird (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; GRUR 2015, 660 - Bildstrom; GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).
  • BPatG, 11.07.2017 - 17 W (pat) 22/15

    Anforderungen an die Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren

    (Vgl. BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild; "Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bleiben Anweisungen, die die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf zielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandestätigkeit einzuwirken, als solche außer Betracht").

    Auch hier betrifft der restliche Teil des Merkmals die Gestaltung des Ausgabesounds im Hinblick auf das menschliche Hörvermögen - insbesondere im Hinblick auf die psychoakustischen Eigenschaften - und ist somit bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild, s. oben).

  • BGH, 25.10.2016 - X ZR 68/15

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die

  • BPatG, 27.01.2023 - 2 Ni 7/21
  • BPatG, 26.05.2021 - 4 Ni 4/21
  • BPatG, 07.04.2021 - 6 Ni 20/18
  • BPatG, 26.05.2021 - 4 Ni 3/21
  • BPatG, 02.07.2018 - 19 W (pat) 21/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Steuerungseinrichtung für einen Antrieb

  • BPatG, 08.12.2022 - 7 Ni 26/20
  • BPatG, 07.04.2021 - 6 Ni 21/18
  • BPatG, 27.06.2017 - 7 Ni 77/77
  • BPatG, 08.03.2021 - 20 W (pat) 34/20
  • BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
  • BPatG, 25.06.2019 - 17 W (pat) 14/17
  • BPatG, 13.01.2021 - 18 W (pat) 12/18
  • BPatG, 19.09.2018 - 18 W (pat) 10/17
  • BPatG, 31.01.2017 - 17 W (pat) 13/15
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5744
BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2016,5744)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2016 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2016,5744)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13 (https://dejure.org/2016,5744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 GKG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

  • IWW

    § 318 ZPO, § 99 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, § 51 Abs. 1 GKG, Art. 3, 19 Abs. 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung; Bestimmen des Streitwerts im Patentnichtigkeitsverfahren bzgl. Auferlegung der Gerichtskosten

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung; Bestimmen des Streitwerts im Patentnichtigkeitsverfahren bzgl. Auferlegung der Gerichtskosten

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung; Bestimmen des Streitwerts im Patentnichtigkeitsverfahren bzgl. Auferlegung der Gerichtskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentnichtigkeitsverfahren - und der Streitwert

  • juve.de (Kurzinformation)

    Entsperrt: Motorola kippt Wisch-Patent von Apple

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem III

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dafür der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. der Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III).

    Ist zu diesem Zeitpunkt über die streitige Höhe des wegen Verletzung des Streitpatents bereits entstandenen Schadens noch keine abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, den bezifferten Betrag der Schadensersatzforderung in voller Höhe in die Wertbestimmung einzustellen (Beschluss vom 28. Juli 2009, aaO).

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages, der sich in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Eigennutzung des Streitpatents durch den Patentinhaber um 25  erhöht, kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dafür der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. der Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III).
  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dafür der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. der Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III).
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 16/06

    Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Der Senat ist jedoch entsprechend § 318 ZPO zu einer Änderung dieser Entscheidung nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - III ZR 16/06, BeckRS 2009, 87613, Rn. 2).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13
    Im Übrigen ist eine Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (§ 99 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG), was auch dann gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache - wie das Berufungsurteil im Patentnichtigkeitsverfahren - keinem Rechtsmittel unterliegt und deshalb nicht zulässig eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, Rn. 20, MDR 2012, 795; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Aufl., 2015, § 99, Rn. 2).
  • BGH, 11.05.2021 - X ZR 23/21

    Nichtigkeitsstreitwert III

    Der ständigen Rechtsprechung des Senats folgend ist dafür der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. bei Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13 Rn. 7).

    Dieser Betrag ist in der Regel um 25% zu erhöhen, um dem Wert der eigenen Nutzung Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert I; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13 Rn. 7).

  • BGH, 16.06.2020 - II ZR 94/17

    Ermittlung einer Beitrittserklärung als Streithelfer durch Auslegung (hier:

    Es kann dahinstehen, ob der Senat nicht bereits entsprechend § 318 ZPO an der Abänderung seiner Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung gehindert und deshalb eine Gegenvorstellung nicht statthaft wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05, AGS 2007, 99 Rn. 1; Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, ZIP 2007, 697 Rn. 9; Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 16/06, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 385/18, juris Rn. 2; vgl. auch BeckOK ZPO/Elzer, 36. Edition, Stand: 1. März 2020, § 318 Rn. 52 mwN).
  • BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Der so errechnete Betrag beziffert regelmäßig das Interesse an der erstrebten Vernichtung des Streitpatents, mit der der Patentverletzungsklage die Grundlage entzogen werden soll (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; BGH, Beschl. v. 16.02.2016, Az. X ZR 110/13 m. w. N.).
  • BPatG, 16.09.2022 - 4 Ni 12/21
    Wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage mehrere Verletzungsverfahren wegen verschiedener Ausführungsformen anhängig sind, ist deren Streitwert zu addieren und anschließend wegen des Allgemeininteresses an einer möglichen Vernichtung des Patents um 25 % zu erhöhen (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; BGH, Beschl. v. 16. Februar 2016, X ZR 110/13 m. w. N. - Grundsätze der Streitwertbemessung).Wertänderungen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind dagegen grundsätzlich unerheblich (BGH GRUR 2022, 432 - Nichtigkeitsstreitwert IV).
  • BPatG, 18.11.2020 - 6 Ni 30/17
    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages kommt grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, CIPR 2016, 69 Rn. 7).
  • BPatG, 30.09.2020 - 6 Ni 30/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Codieren eines Audiosignals

    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages kommt grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, CIPR 2016, 69 Rn. 7).
  • BPatG, 20.09.2023 - 8 Ni 14/23
    Außerdem ist der Streitwert des Verletzungsverfahrens gegen die Komplementärin der Klägerin zu 1. nicht hinzuzurechnen, weil es dieselbe Ausführung betrifft (BGH Beschluss vom 16.2.2016, X ZR 110/13, zu finden in juris).
  • BPatG, 28.07.2022 - 5 Ni 29/20
    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages kommt grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, CIPR 2016, 69 Rn. 7).
  • BPatG, 20.05.2022 - 5 Ni 29/20

    Patentnichtigkeitssache - "Formkern" - unzulässige Erweiterung - mangelnde

    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages kommt grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert; Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, CIPR 2016, 69 Rn. 7).
  • BPatG, 08.07.2021 - 6 Ni 46/19
    Eine Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren unterhalb dieses Betrages kommt grundsätzlich nicht in Betracht (grundlegend: BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757, Rn. 2 f. - Nichtigkeitsstreitwert; Beschluss vom 16.Februar 2016 - X ZR 110/13, CIPR 2016, 69 Rn. 7), ebenso keine Aufteilung des Streitwertes unter mehreren Klägern, da der Wert des Patents für jeden Kläger gleich hoch ist (BGH a.a.O. Rn. 5 - Nichtigkeitsstreitwert II).
  • BPatG, 27.12.2021 - 6 Ni 37/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Steuerung alternativer

  • BPatG, 16.12.2021 - 6 Ni 46/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - europäisches Patent - zur Frage der

  • BPatG, 11.12.2023 - 8 Ni 12/23
  • BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
  • BPatG, 08.08.2019 - 2 Ni 41/17
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