Rechtsprechung
BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
EPÜ Art. 54 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
PALplus
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 54 Abs 3 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache: Berücksichtigung einer älteren nachveröffentlichten europäischen Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung - PALplus - damm-legal.de
Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfung
- IWW
Art. 54 Abs. 3 EPÜ, Art. 87 Abs. 1 EPÜ, Art. 89 EPÜ, Art. 88 Abs. 4 EPÜ, § 3 Abs. 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 516 Abs. 3 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer älteren nachveröffentlichten Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung
- kanzlei.biz
Berücksichtigung einer zurückgenommenen Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung
- rewis.io
Patentnichtigkeitssache: Berücksichtigung einer älteren nachveröffentlichten europäischen Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung - PALplus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 54 Abs. 3
Berücksichtigung einer älteren nachveröffentlichten Patentanmeldung bei der Neuheitsprüfung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfung
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung kann auch trotz Rücknahme bei Neuheitsprüfung zu berücksichtigen sein
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung kann auch trotz Rücknahme bei Neuheitsprüfung zu berücksichtigen sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung kann auch trotz Rücknahme bei Neuheitsprüfung zu berücksichtigen sein
- ipweblog.de (Kurzinformation)
PALplus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung kann auch trotz Rücknahme bei Neuheitsprüfung zu berücksichtigen sein
Verfahrensgang
- BPatG, 03.07.2013 - 5 Ni 19/12
- BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13
Papierfundstellen
- MDR 2016, 340
- GRUR 2016, 166
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00
"Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der …
Auszug aus BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13
Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit;… Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte). - BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98
Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit …
Auszug aus BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13
Dies setzt voraus, dass die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination dem Fachmann in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 391 - Luftverteiler). - BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10
UV-unempfindliche Druckplatte
Auszug aus BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13
Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte). - BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13
Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …
Auszug aus BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13
Eine offenbarte Lehre ist aus fachmännischer Sicht grundsätzlich als ein sinnvolles Ganzes zu verstehen; ihre Aussagen sollen weder zu einem widersprüchlichen noch zu einem sinnlosen Bedeutungsgehalt führen (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente).
- BPatG, 17.10.2016 - 20 W (pat) 50/13
Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "System und Verfahren …
Dabei ist zu beachten, dass eine offenbarte Lehre aus fachmännischer Sicht grundsätzlich als ein sinnvolles Ganzes zu verstehen ist; ihre Aussagen sollen weder zu einem widersprüchlichen noch zu einem sinnlosen Bedeutungsgehalt führen (vgl. BGH Urteil vom 8. September 2015 - X ZR 113/13 - PALplus, juris Rn. 35).