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   BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00   

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BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00 (https://dejure.org/2003,1796)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2003 - X ZR 114/00 (https://dejure.org/2003,1796)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2003 - X ZR 114/00 (https://dejure.org/2003,1796)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung einer blasenfreien kalandrierten Gummibahn; Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents durch einen angesprochenen Fachmann; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei, dem Gegner gewisse ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 G

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur Information des Gegners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hilfe bei der Beweisführung der Gegenpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 268
  • FamRZ 2004, 619 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00
    Sowohl für die Prüfung der Patentfähigkeit als auch als Grundlage für die Schutzbereichsbestimmung ist der Patentanspruch so zu deuten, wie ihn der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (Sen.Urt. v. 7.11.2000 - X ZR 145/98, GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1997 - X ZR 18/95

    Nichtigkeit eines in der ehemaligen DDR angemeldeten und veröffentlichten Patents

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00
    Maßgeblich ist danach, welchen Begriffsinhalt das Patent bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln einem vorgeschlagenen Merkmal zuweist (Sen.Urt. v. 4.11.1997 - X ZR 18/95 - Sämaschine; Bausch, Nichtigkeitssprechung in Patentsachen I S. 424, 428).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß sich unter bestimmten Voraussetzungen bei Beachtung dieser Grundsätze eine Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei ergeben kann, dem Gegner gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifierung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (vgl. Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 697 - Indizienkette m.w.N. auf die st. Rspr.).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Eine solche Verpflichtung zur Spezifizierung von Tatsachen kann sich ergeben, wenn und soweit diese Informationen der mit der Darlegung und Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (BGH, Urt. v. 30.9. 2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfreie Gummibahn II).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Außerdem trage die Klägerin jedenfalls nach § 242 BGB die sekundäre Darlegungslast (S. 2, 6, 14/15 Quadruplik Teil III, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2012, 626 - Converse I und BGH GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).

    Darlegungs- und beweisbelastet für den Lizenzeinwand ist daher die Partei, die sich auf eine bestehende Lizenz beruft (Kühnen, 10. Auflage, E. 187 zum Lizenzeinwand, Rn. 562 zum Erschöpfungseinwand; BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II mwN).

    Eine sekundäre Darlegungslast der gegnerischen Partei, d.h. eine Darbietung von Informationen zur Erleichterung der Beweisführung, kann nur in Betracht kommen, wenn ihre Darlegung für die darlegungsbelastete Partei mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden ist, während sie für den Gegner ohne Weiteres möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II).

  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19

    Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Nach diesen Grundsätzen kann er gehalten sein, Angaben über innerbetriebliche und deshalb dem Gegner unzugängliche Vorgänge zu machen, wenn er hierzu unschwer in der Lage ist und die Fallumstände eine entsprechende Beweisführungserleichterung nahe legen (vgl. BGHZ 120, 320 [327f.] = NJW 1993, 1010 - Tariflohnunterschreitung; BGH, NJW 1994, 2289 = GRUR 1995, 693 [697] - Indizienkette; Senat, GRUR 2004, 268 = BGH-Report 2004, 335 - blasenfreie Gummibahn II).
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