Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2010

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   BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05   

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https://dejure.org/2009,3198
BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,3198)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2009 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,3198)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2009 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,3198)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festlegung eines Gerichtsstandes bei fehlender internationaler Gerichtsstandsvereinbarung i.R.e. Patentverletzung; Wirkung einer schriftlichen Fixierung eines zunächst nur mündlich vereinbarten Patentrechtsvergleiches; Betroffenheit eines Teilpatents wegen Ersetzung von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auf Vergleich anwendbares Sachrecht bei unterlassener Rechtswahl - Sektionaltor

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Abschluss eines Vergleichs - Nicht ausdrücklich in Art. 4 Rom I-VO genannte Vertragstypen

  • Judicialis

    BGB § 154 Abs. 2; ; EGBGB Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; EGBGB Art. 28 Abs. 5; ; EPÜ Art. 56

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung eines Gerichtsstandes bei fehlender internationaler Gerichtsstandsvereinbarung i.R.e. Patentverletzung; Wirkung einer schriftlichen Fixierung eines zunächst nur mündlich vereinbarten Patentrechtsvergleiches; Betroffenheit eines Teilpatents wegen Ersetzung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 197
  • GRUR 2010, 12
  • GRUR 2010, 322
  • GRUR Int. 2010, 334
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
    Letzteres hat der Bundesgerichtshof auf Antrag der hiesigen Klägerin zu 4 mit Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 47/04 im Umfang seiner Patentansprüche 1 bis 11, 15, 16 sowie seiner Patentansprüche 17, 18 und 19, soweit letztere nicht unmittelbar oder mittelbar auf die Patentansprüche 12 bis 14 rückbezogen sind, für nichtig erklärt.

    P. G. , Institut für Produktionstechnik und Umformmaschinen der Technischen Universität D. , erstelltes Gutachten, welches bereits in dem Verfahren X ZR 47/04 vorgelegt worden ist, erneut eingereicht.

    Vielmehr lag es für den Fachmann, bei dem es sich - wie bereits hinsichtlich des parallelen deutschen Patents 37 26 699 durch den Senat festgestellt worden ist (Sen.Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 47/04, Umdruck Tz. 25) - um eine als Ingenieur auf Fachhochschul- oder entsprechendem Niveau ausgebildete Person mit einem Abschluss auf dem Gebiet des Maschinenbaus oder des Bauingenieurswesen mit einigen Jahren einschlägiger Erfahrung handelt, zum Prioritätszeitpunkt nahe, die aus der US-Patentschrift 2 372 792 (D 40) bekannten Paneele mit konvexen und konkaven Oberflächenbereichen an den Stirnseiten statt ansonsten aus Holz doppelschalig als Blechschalen auszubilden, wobei sich die Oberflächenbereiche an der die Torblatt-Außenseite aufweisenden Blechschale befinden, und die beiden Blechschalen mittels einer zwischen diesen vorgesehenen Ausschäummasse miteinander verbunden sind.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 zu dem mit dem hiesigen Hilfsantrag identischen Unteranspruch 16 des deutschen Patents 37 26 699 ausgeführt hat, erfasst der durch Patentanspruch 1 in der mit dem Hilfsantrag verteidigten Fassung begründete Schutz mit den nicht in der vorgenannten US-amerikanischen Druckschrift offenbarten Merkmalen letztlich nur einen Ausschnitt des allgemeinen Prinzips, einen fixierten Dichtlappen durch den Bewegungsvorgang mitzunehmen und dabei als Dichtung einzusetzen (vgl. Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 47/04, Umdruck, S. 22 f.).

  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
    Der Vergleich ist insoweit einem Lizenzvertrag vergleichbar, bei dem die Vergabe der Lizenz gegenüber dem Lizenznehmer und nicht die Zahlung der Lizenzgebühr die charakteristische Leistung ist (BGHZ 129, 236, 251; 147, 179, 182 - Lepo Sumera; Erman-Hohloch, BGB, 12. Aufl., Art. 28 EGBGB Rdn. 54).

    Darauf kommt es jedoch dann nicht an, wenn die Schutzrechte in mehreren Staaten verwertet werden sollen, weil dann eine einheitliche Vertragsanknüpfung geboten ist, die nur über Art. 28 Abs. 2 EGBGB erreicht werden kann (BGHZ 129, 236, 251; Benkard/Ullmann, PatG, 16. Aufl. § 15 Rdn. 229; Erman/Hohloch, aaO Rdn. 54; MünchKomm./Martiny, BGB, 4. Aufl., Art. 28 EGBGB Rdn. 408).

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
    1. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Parteien bindende Vereinbarungen über die Rücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels auch außergerichtlich treffen können und die Nichtbeachtung einer solchen vertraglichen Verpflichtung auf die Rüge des Prozessgegners zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig führt (BGH, Urt. v. 14.11.1983 - IVb ZR 1/82, NJW 1984, 805; Urt. v. 14.5.1986 - IVa ZR 146/85, NJW-RR 1987, 307, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82

    Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05
    1. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Parteien bindende Vereinbarungen über die Rücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels auch außergerichtlich treffen können und die Nichtbeachtung einer solchen vertraglichen Verpflichtung auf die Rüge des Prozessgegners zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig führt (BGH, Urt. v. 14.11.1983 - IVb ZR 1/82, NJW 1984, 805; Urt. v. 14.5.1986 - IVa ZR 146/85, NJW-RR 1987, 307, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16

    Urkundenprozess: Geltendmachung einer Werklohnforderung aus einem

    Zwar fällt unter den Begriff der Beurkundung im Sinne dieser Vorschrift auch die Schriftform (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322, juris Rn. 23; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 154 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Dieser "analoge Ersatz" mag eine zulässige Einschränkung sein, ist aber nicht geeignet, erfinderische Tätigkeit zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322 - Sektionaltor; EPA, Technische Beschwerdekammer - T 4/98, ABl.
  • BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18

    Streit um die Beteiligung eines Grundstückseigentümers an den Kosten für die

    a) Die Nichtunterzeichnung der Vertragsurkunde führt nach der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB, die auch auf die Errichtung einer privatschriftlichen Urkunde Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06, NJW 2009, 433 Rn. 27; Urteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322, 326), im Zweifel zum Scheitern des Vertragsschlusses.
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   BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6395
BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2010,6395)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2010 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2010,6395)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2010 - X ZR 115/05 (https://dejure.org/2010,6395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen unterlassener Zeugenvernehmung; Wirksamkeit eines mündlich abgeschlossenen Vergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 154 Abs. 2
    Anhörungsrüge wegen unterlassener Zeugenvernehmung; Wirksamkeit eines mündlich abgeschlossenen Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05
    In diesem Sinne sind auch erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151; Beschl. v. 31.3. 2006 - 1 BvR 2444/04).

    Von einer Wiedergabe dieser für die Entscheidung irrelevanten Umstände im Urteil konnte abgesehen werden, weil die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich im Urteil unabhängig von dessen Relevanz ausdrücklich mit jedem Vorbringen der Parteien zu befassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3. 2006 - 1 BvR 2444/04).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05
    In diesem Sinne sind auch erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151; Beschl. v. 31.3. 2006 - 1 BvR 2444/04).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05
    In diesem Sinne sind auch erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151; Beschl. v. 31.3. 2006 - 1 BvR 2444/04).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - X ZR 115/05
    In diesem Sinne sind auch erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151; Beschl. v. 31.3. 2006 - 1 BvR 2444/04).
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