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   BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15, X ZR 118/15   

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https://dejure.org/2016,43877
BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15, X ZR 118/15 (https://dejure.org/2016,43877)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, X ZR 118/15 (https://dejure.org/2016,43877)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - X ZR 117/15, X ZR 118/15 (https://dejure.org/2016,43877)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 651c Abs 1 BGB, § 651d Abs 1 BGB
    Reisevertrag: Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis bei Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel

  • IWW

    § 638 Abs. 4 BGB, § 651c Abs. 1 BGB, § 651f BGB, § 651c BGB, § 326 BGB, § 651d Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Risiko des Reiseveranstalters bzgl. des Nichterhalts des vereinbarten Reisepreises; Begründung eines Reisemangels durch die Verletzung des Reisenden; Unmöglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Reiseleistungen durch den Reisenden aufgrund der Verletzung; Verkehrsunfall ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reiseveranstalter haftet für Unfall des Reisenden zwischen Flughafen und Hotel

  • reise-recht-wiki.de

    Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers

  • rewis.io

    Reisevertrag: Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis bei Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 c Abs. 1; BGB § 651 d Abs. 1
    Anspruch des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall während des Transfers zum Hotel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risiko des Reiseveranstalters bzgl. des Nichterhalts des vereinbarten Reisepreises; Begründung eines Reisemangels durch die Verletzung des Reisenden; Unmöglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Reiseleistungen durch den Reisenden aufgrund der Verletzung; Verkehrsunfall ...

  • datenbank.nwb.de

    Reisevertrag: Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis bei Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallverletzung des Reisenden beim Transfer vom Flughafen zum Hotel ist Reisemangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall beim Hoteltransfer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unverschuldeter Unfall beim Hoteltransfer - Reisemangel?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfall bei Pauschalreise: Geisterfahrer ist Reisemangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss auch nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer den Reisepreis erstatten

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Hoteltransfer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter haftet für unverschuldeten Unfall bei Bustransfer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall während des Transfers zum Hotel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung eines Reisenden bei einem Verkehrsunfall auf einer Transferfahrt als Reisemangel

  • spiegel.de (Pressemeldung, 06.12.2016)

    Veranstalter muss nach Unfall Reisepreis erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Türkeireise führte ins Unfallkrankenhaus: Veranstalter muss Reisepreis erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter haften auch bei Unfällen beim Hoteltransfer

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Reisende, die eine Pauschalreise mit Transfer zum Hotel gebucht haben, wissen sollten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Welche Pflichten hat ein Reiseveranstalter und wann liegt ein Reisemangel vor?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reisemangel und Verschulden des Veranstalters

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Transitunfall ohne Verschulden bei Pauschalreise ist Reisemangel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Hoteltransfer: Reiseveranstalter ist in der Pflicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises durch Veranstalter

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach Unfall

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verkehrsunfall bei Pauschalreise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 958
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2017, 509
  • VersR 2017, 1284
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Der Reiseveranstalter trägt unabhängig von der Ursache des Fehlers grundsätzlich die Gefahr des Gelingens der Reise und hat auch ohne Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81, BGHZ 85, 50, 56; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 375/83, NJW 1985, 1165, 1166; Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 187/85, BGHZ 97, 255, 259; Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20; vgl. auch Führich, Reiserecht, 7. Aufl., § 7 Rn. 3; Staudinger/A. Staudinger; BGB, Neubearbeitung 2016, § 651c Rn. 9, 42, jeweils mwN).

    Fällt bereits die erste Reiseleistung aus und wird damit die gesamte Reise vereitelt, verliert der Reiseveranstalter seinen Vergütungsanspruch insgesamt (BGHZ 97, 255).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Für Schäden, die aufgrund des allgemeinen Lebensrisikos einträten, werde auch dann nicht gehaftet, wenn sie im Zusammenhang mit einem haftungsbegründenden Ereignis einträten (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420 Rn. 18 = RRa 2005, 112 mwN).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 375/83

    Reiseveranstalter - Auslandsreise - Einreisebestimmungen - Unterrichtung -

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Der Reiseveranstalter trägt unabhängig von der Ursache des Fehlers grundsätzlich die Gefahr des Gelingens der Reise und hat auch ohne Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81, BGHZ 85, 50, 56; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 375/83, NJW 1985, 1165, 1166; Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 187/85, BGHZ 97, 255, 259; Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20; vgl. auch Führich, Reiserecht, 7. Aufl., § 7 Rn. 3; Staudinger/A. Staudinger; BGB, Neubearbeitung 2016, § 651c Rn. 9, 42, jeweils mwN).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Der Reiseveranstalter trägt unabhängig von der Ursache des Fehlers grundsätzlich die Gefahr des Gelingens der Reise und hat auch ohne Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81, BGHZ 85, 50, 56; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 375/83, NJW 1985, 1165, 1166; Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 187/85, BGHZ 97, 255, 259; Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20; vgl. auch Führich, Reiserecht, 7. Aufl., § 7 Rn. 3; Staudinger/A. Staudinger; BGB, Neubearbeitung 2016, § 651c Rn. 9, 42, jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Der Reiseveranstalter trägt unabhängig von der Ursache des Fehlers grundsätzlich die Gefahr des Gelingens der Reise und hat auch ohne Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81, BGHZ 85, 50, 56; Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 375/83, NJW 1985, 1165, 1166; Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 187/85, BGHZ 97, 255, 259; Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, NJW 2007, 2549 = RRa 2007, 215 Rn. 20; vgl. auch Führich, Reiserecht, 7. Aufl., § 7 Rn. 3; Staudinger/A. Staudinger; BGB, Neubearbeitung 2016, § 651c Rn. 9, 42, jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15
    Für den Fall, dass der Reisende zu Tode kommt oder schwere Verletzungen erleidet, liegt dies auf der Hand (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - X ZR 93/07, BGHZ 177, 249 Rn. 9, 11).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 110/18

    Zu Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich

    Der Reiseveranstalter hat unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, NJW 2019, 3374 = RRa 2019, 262 Rn. 10; Urteil vom 6. Dezember 2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 = RRa 2017, 65 Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Der Reiseveranstalter hat unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 = RRa 2017, 65 Rn. 6 mwN).
  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

    Der Veranstalter trägt grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Fehlers die Gefahr des Gelingens einer Pauschalreise (BGH, Urteil vom 23.09.1982 - VII ZR 301/81, in: NJW 1983, 33, 34; Urteil vom 20.03.1986 - VII ZR 182/85, in: NJW 1986, 1748, 1749 f.; Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 201/94, in: NJW 1995, 2629, 2630; Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958 Rz. 6; Sprau , in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 651i Rn. 7).

    Eine Begrenzung der Haftung erfolgt, wenn kein Zurechnungszusammenhang zu einer Pflichtverletzung des Reiseveranstalters besteht (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958 Rz. 10).

    Dies entspricht der Einordnung des BGH in der sogenannten "Transfer-Entscheidung" im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts Neuss (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958).

    Der Reisende habe vielmehr erwarten dürfen, dass der Reiseveranstalter die Transferleistung störungsfrei erbringt (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, in: NJW 2017, 958 Rz. 8).

  • OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19

    Mängel einer Kreuzfahrt aufgrund des Zustandes der zugewiesenen Kabine

    Ein Reisemangel liegt daher vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von derjenigen abweicht, welche die Parteien bei Vertragsschluss vereinbart oder gemeinsam, auch stillschweigend, vorausgesetzt haben und dadurch der Nutzen der Reise für den Reisenden beeinträchtigt wird (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - X ZR 117/15, juris Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel;

    Soweit die Klägerin sich auf eine zu § 651c BGB a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beruft, die allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr als Reisemangel sieht, ohne dass es darauf ankäme, dass diese Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer]; Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt]), greift das hier nicht durch.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die genannten Fälle wohl kaum so entschieden, wenn im Fall BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer] der Geschädigte den Hoteltransfer selbst im eigenen Fahrzeug hätte zurücklegen sollen oder wenn im Fall BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt] der Geschädigte durch ein von ihm selbst zu stellendes Pferd zu Schaden gekommen wäre. Auch die Pauschalreise-Richtlinie 2015/3202/EU erfordert nicht, den Begriff des Reisemangels in der Weise auszulegen, dass er auch unzureichende "Leistungen" des Reisenden, deren Erbringung im Reisevertrag vorausgesetzt wird, erfasst. Der in der Richtlinie verwendete Begriff der "Vertragswidrigkeit" ist ebenso wie der Mangelbegriff der §§ 651i ff. BGB auf die Reiseleistung des Reiseveranstalters bezogen (vgl. Art. 13 Abs. 3 S. 1 RL 2015/3202/EU).

  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Dabei hat er insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Reisenden während des vertraglich geschuldeten Transfers - vorliegend zum Flughafengebäude - nicht in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 Rn. 6 und 8).

    Die reisevertragliche Gewährleistung setzt nach ihrem Schutzzweck allerdings voraus, dass ein Zurechnungszusammenhang zu einer Pflichtverletzung des Reiseveranstalters besteht und sich nicht allein die Gefahr einer Unternehmung verwirklicht hat, die der Reisende nach dem allgemeinen Lebensrisiko selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15, NJW 2017, 958 Rn. 8).

  • LG München I, 18.05.2021 - 13 S 17293/20

    Reiserecht, Preisminderung, Reisemangel, RL (EU) 2015/2302, BGH, allgemeines

    Im Urteil vom 06.12.2016, X ZR 317/15 (ECLI:DE:BGH:2016:061216UXZR117.15.0), Rdnr. 10, führt der Bundesgerichtshof zur Rechtslage vor Umsetzung der RL (EU) 2015/2302 aus:.
  • OLG Köln, 19.04.2018 - 16 U 31/18

    Haftung des Reiseveranstalters für Schäden aufgrund eines durch einen

    Dabei trägt der Reiseveranstalter unabhängig von der Ursache des Fehlers grundsätzlich die Gefahr des Gelingens der Reise und hat auch ohne Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen (s. nur BGH, Urt. v. 06.12.2016 - X ZR 117/15 = NJW 2017, 958 = RRa 2017, 665 Rz. 6 mwN).

    Indes ist nach der Rechtsprechung des BGH (s. Urt. v. 06.12.2016, a.a.O. Rz. 10; v. 11.01.2005 - X ZR 163/02 = NJW 2005, 1420 = RRa 2005, 112, Rz. 18) eine Begrenzung der reisevertraglichen Gewährleistung in Bezug auf solche Umstände geboten, in denen sich Risiken verwirklichen, die der Reisende im täglichen Leben ebenfalls zu tragen hat.

  • AG München, 16.12.2021 - 172 C 23599/20

    Quarantäneanordnung wegen Kontakt mit einer mit COVID-19 infizierten Person kein

    So verhält es sich nach Auffassung des BGH etwa, wenn der Reisende außerhalb der Inanspruchnahme von Reiseleistungen am Urlaubsort verunglückt, erkrankt oder Opfer einer Straftat wird oder sonst aus persönlichen Gründen die weiteren Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH NJW 2017, 958 Rn. 10).
  • AG Düsseldorf, 06.10.2023 - 44 C 84/23
    Allerdings gebietet der Schutzzweck der reiserechtlichen Gewährleistungsrechte eine Begrenzung ihres Anwendungsbereichs in Bezug auf Umstände, in denen sich Risiken verwirklichen, die der Reisende im täglichen Leben ebenfalls zu tragen hat; besteht dann kein Zurechnungszusammenhang zu einer Pflichtverletzung des Veranstalters, hat der Reisende dieses Risiko hinzunehmen (BGH, Urteil vom 6.12.2016 - X ZR 117/15).
  • LG Frankfurt/Main, 24.02.2022 - 24 S 113/21

    Busreise / Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Unmöglichkeit

  • LG Köln, 29.11.2017 - 12 O 38/17
  • AG Hannover, 23.11.2020 - 574 C 4593/20

    Kündigung des Reisevertrags wegen der SARS-CoV-2-Pandemie

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