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   BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14   

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https://dejure.org/2017,8197
BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14 (https://dejure.org/2017,8197)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2017 - X ZR 119/14 (https://dejure.org/2017,8197)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14 (https://dejure.org/2017,8197)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit vielen Jahren bekannten technischen Lösung mit allen wesentlichen Elementen der Erfindung - Gestricktes Schuhoberteil

  • IWW

    Art. 56 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Schuhs ("Fußbekleidungsartikel") mit einer Sohle und einem an der Sohle befestigten gestrickten Oberteils; Erhöhung der Strapazierfähigkeit und Festigkeit von textilem Schuhwerk bei Erhaltung des Tragekomforts mit effizienten Mitteln; Prüfung von ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit vielen Jahren bekannten technischen Lösung mit allen wesentlichen Elementen der Erfindung - Gestricktes Schuhoberteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Patentfähigkeit eines Schuhs ("Fußbekleidungsartikel") mit einer Sohle und einem an der Sohle befestigten gestrickten Oberteils; Erhöhung der Strapazierfähigkeit und Festigkeit von textilem Schuhwerk bei Erhaltung des Tragekomforts mit effizienten Mitteln; Prüfung von ...

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 56
    Patentfähigkeit eines Schuhs ("Fußbekleidungsartikel") mit einer Sohle und einem an der Sohle befestigten gestrickten Oberteils; Erhöhung der Strapazierfähigkeit und Festigkeit von textilem Schuhwerk bei Erhaltung des Tragekomforts mit effizienten Mitteln; Prüfung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit vielen Jahren bekannten technischen Lösung mit allen wesentlichen Elementen der Erfindung - Gestricktes Schuhoberteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Ermittlung des Stands der Technik im Prioritätszeitpunkt - Patentrecht - Gestricktes Schuhoberteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentfähigkeit eines Schuhs mit einer Sohle und einem an der Sohle befestigten gestrickten Oberteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schuster, bleib bei deinen Leisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 498
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14
    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus Ex-post-Sicht - nächstkommender Stand der Technik ist weder ausreichend (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin) noch erforderlich (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 Rn. 20 - Fischbissanzeiger).

    Die Wahl des Ausgangspunkts bedarf daher der Rechtfertigung, die in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns liegt, für einen bestimmten Zweck eine bessere oder andere Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGHZ 179, 168 - Olanzapin; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 42 f. - Opto-Bauelement).

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14
    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus Ex-post-Sicht - nächstkommender Stand der Technik ist weder ausreichend (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin) noch erforderlich (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 Rn. 20 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 78/14

    Opto-Bauelement - Patentnichtigkeitssache: Auswirkungen einer formell

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14
    Die Wahl des Ausgangspunkts bedarf daher der Rechtfertigung, die in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns liegt, für einen bestimmten Zweck eine bessere oder andere Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGHZ 179, 168 - Olanzapin; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 42 f. - Opto-Bauelement).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine Frage des Einzelfalls, dessen Umstände umfassend zu würdigen sind, ob ein Stagnieren des Stands der Technik über lange Zeit darauf hindeutet, dass die neue Erfindung dem Fachmann durch den Stand der Technik nicht nahegelegt war (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 49/09, GRUR 2010, 992 Rn. 28 - Ziehmaschinenzugeinheit II).
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Fachmann ein bestimmter Stand der Technik als möglicher Ausgangspunkt seiner Bemühungen anbot, ist die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 31. Januar 2017, X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil).

    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik ist weder ausreichend noch erforderlich (BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 mwN - Gestricktes Schuhoberteil).

  • BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16

    Patentnichtigkeitssache: Definition des Fachmanns - Wärmeenergieverwaltung

    Dabei kann die - ohnehin nicht relevante (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil) - Frage, welche Entgegenhaltung als "nächstliegender" Stand der Technik anzusehen, ebenso dahingestellt bleiben wie die Fragen, an welchen Personenkreis sich die genannten Entgegenhaltungen richten und von wem sie verfasst worden sind.
  • BGH, 19.09.2017 - X ZR 114/15

    Patentfähigkeit eines Verfahrens und einer Vorrichtung zur Erfassung von Rissen

    Die Wahl einer bestimmten Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ansatzpunkt für die Lösung eines technischen Problems bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Rechtfertigung, die sich regelmäßig daraus ergibt, dass der Fachmann für einen bestimmten Zweck eine bessere oder jedenfalls andere Lösung finden möchte, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 42 f. - Opto-Bauelement; Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil).

    Es ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob außer aktuellen technischen Lösungen, die der Fachmann in der Regel ohne Weiteres auf ihre Eignung als Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung prüfen wird (BGH, GRUR 2017, 498 Rn. 29 - Gestricktes Schuhoberteil), hierfür auch ältere Ergebnisse in Betracht zu ziehen sind.

    Zu den dabei zu würdigenden Umständen können die Entwicklungszyklen auf dem in Rede stehenden Gebiet ebenso gehören wie die Abhängigkeit der Produktentwicklung von außertechnischen Faktoren wie etwa aktuellen modischen Trends (BGH, GRUR 2017, 498 Rn. 29 - Gestricktes Schuhoberteil - für die Bekleidungs- und Schuhbranche).

    (3) Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn K2 bereits die wesentlichen Elemente der Erfindung enthielte (BGH, GRUR 2017, 498 Rn. 29 - Gestricktes Schuhoberteil).

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    2.2 Was den Ausgangspunkt zur Bewertung der erfinderischen Tätigkeit betrifft, hat nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Festlegung auf den "nächstliegenden Stand der Technik" als Ausgangspunkt zu erfolgen, sondern die Wahl ist zu begründen und liegt üblicherweise im Bemühen des Fachmanns, eine verbesserte oder andere Lösung für das genannte Problem zu finden (BGHZ 179, 168 - Olanzapin; BGH GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17

    Blasenkatheterset - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Blasenkatheterset" - zum

    Hierbei bildet der Stand der Technik den Ausgangspunkt seiner Überlegungen und das Sprungbrett für eine mögliche Problemlösung, wobei die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus ex-post-Sicht - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend (GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil; BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin) noch erforderlich ist (GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger) und die Wahl des Ausgangspunkts deshalb der Rechtfertigung bedarf.
  • BGH, 20.04.2021 - X ZR 40/19

    Zahnimplantat

    Nach der in anderem Zusammenhang auch von der Berufung angeführten Rechtsprechung des Senats ist die Einordnung einer Entgegenhaltung als - aus ex-post-Sicht - nächstkommender Stand der Technik für die Bejahung der Frage, ob die Entgegenhaltung einen geeigneten Ausgangspunkt für fachliche Bemühungen bildet, weder ausreichend noch erforderlich (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168, GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin; BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

    Der Bundesgerichtshof betont auch hier, dass die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (st. Rspr. BGH, Urteil vom 26. September 2017, X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Januar 2017, X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil) und weist darauf hin, dass bereits das Auffinden des nächstliegenden Stands der Technik als Ausgangspunkt für die Problemlösung nur rückschauend in Kenntnis der Erfindung formuliert werden kann und deshalb einer Rechtfertigung bedarf, die in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns liegt, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (Urteil vom 18. Juni 2009, Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGHZ 179, 168 - Olanzapin).
  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
    finden (BGHZ 179, 168 - Olanzapin; BGH GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" -

    3.1 Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; GRUR 2009, 382 - Olanzapin) und die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunktes als - aus Sicht ex post - nächstliegender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (zuletzt BGH GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz; GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BGH, 04.07.2017 - X ZR 137/15

    Patentstreit betreffend eine Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und einem darin

    Die gleichzeitige Zubereitung von Lebensmitteln ist zwar angesprochen; dass der sich Fachmann aus diesem sehr altem Stand der Technik Aufschluss für eine Fortentwicklung versprochen hätte, ist aber nicht zu erwarten, weil er keine hinreichende sachliche Nähe zur erfindungsgemäßen Lösung aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BGH, 03.08.2021 - X ZR 57/19

    Zurückweisung der Berufung in einem Nichtigkeitsstreit wegen eines Patents zu

  • BPatG, 16.09.2021 - 1 Ni 17/19

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schlüssel für eine

  • BGH, 01.09.2020 - X ZR 153/18

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "mikromechanisches Bauteil

  • BPatG, 09.05.2017 - 4 Ni 19/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandage, insbesondere als Tragelement einer

  • BGH, 10.11.2020 - X ZR 4/19

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Federbeinlager" als

  • BPatG, 27.05.2020 - 9 W (pat) 80/19
  • LG Hamburg, 12.03.2020 - 327 O 39/19

    Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bei Verletzung eines Gebrauchsmusters

  • BPatG, 05.05.2021 - 9 W (pat) 10/20
  • BPatG, 24.09.2019 - 4 Ni 18/17
  • BPatG, 09.05.2022 - 6 Ni 20/20
  • BPatG, 17.10.2018 - 5 Ni 58/16
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