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   BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28544
BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12 (https://dejure.org/2013,28544)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - X ZR 130/12 (https://dejure.org/2013,28544)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - X ZR 130/12 (https://dejure.org/2013,28544)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 Abs 2 PatG, § 287 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns - Kabelschloss

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Schätzung des Verletzergewinns im Falle einer Patentverletzung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns im Zusammenhang mit einer Patentverletzung

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns - Kabelschloss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 2
    Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns im Zusammenhang mit einer Patentverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentverletzung - und der herauszugebene Anteil am Verletzergewinn

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Patentrecht: Zur Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe des Gewinns aus Patentverletzung ist zu schätzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Gewinns aus Patentverletzung ist zu schätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1417
  • GRUR 2013, 1212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12
    Bei der Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns, der durch die Benutzung der erfindungsgemäßen Lehre vermittelt worden ist, ist regelmäßig auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit die erfindungsgemäße Ausgestaltung oder die damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen technischen oder wirtschaftlichen Vorteile für die Abnehmer des Patentverletzers erkennbar waren oder ihnen gegenüber werblich herausgestellt wurden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 18 ff. - Flaschenträger).

    Dabei ist die Höhe des herauszugebenden Gewinns vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BGH, Urteil vom 24. Juli 2013 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 18 ff. - Flaschenträger).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr).

    Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; Senat GRUR-RS 2015, 13605; OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal) hat, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht dargetan, dass diese Kosten ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind.

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss, Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Diese werbliche Hervorhebung lässt den Schluss zu, dass die Marktchancen der von der Beklagten vertriebenen, nur patentgemäß nutzbaren angegriffenen Ausführungsformen gerade durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile beeinflusst wurden (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2703).

    Denn dies lässt Rückschlüsse darauf zu, inwieweit die Marktchancen des vom Verletzer vertriebenen Produkts gerade durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile beeinflusst wurden (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; bestätigt durch BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss).

  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21

    Polsterumarbeitungsmaschine

    Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patentgemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger; Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 130/12, GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 129/18

    Rollbandmaß

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2703).
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