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   BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15   

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https://dejure.org/2016,30359
BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15 (https://dejure.org/2016,30359)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2016 - X ZR 14/15 (https://dejure.org/2016,30359)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2016 - X ZR 14/15 (https://dejure.org/2016,30359)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 719 Abs 1 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren bei teilweiser Nichtigerklärung des Klagepatents in einem nachfolgenden Urteil des Patentgerichts - Mähroboter

  • damm-legal.de

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patent

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren bei teilweiser Nichtigerklärung des Klagepatents in einem nachfolgenden Urteil des Patentgerichts - Mähroboter

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719 Abs. 1
    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 719 Abs. 1
    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Patentverletzungsurteil unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patent

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckung bei nur teilweiser Nichtigerklärung von Klagepatent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1290
  • GRUR 2016, 1206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06

    Entsorgungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör auch dann, wenn das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche entschieden hat und das Patent nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt wird, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, nicht erforderlich ist, die Revision zuzulassen, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht erheblich ist, ob das Patent die eine oder andere Fassung hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
    Dies wird durch die Erwägung getragen, dass der dem angefochtenen Berufungsurteil zu Grunde liegenden Einschätzung, die Nichtigkeitsklage werde voraussichtlich erfolglos bleiben, mit dem Urteil des Patentgerichts die Grundlage entzogen ist, es sei denn, es ergeben sich im Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil des Patentgerichts im Berufungsverfahren aller Voraussicht nach nicht standhalten wird (BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, BGHZ 202, 288 Rn. 7 ff. - Kurznachrichten).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
    Ist ein Patentnichtigkeitsverfahren anhängig, kann im Patentverletzungsverfahren das Verfahren der Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision bis zur Entscheidung in dem Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).
  • BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 19/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
    Unterdessen hat das Patentgericht auf die während des landgerichtlichen Verfahrens erhobene Nichtigkeitsklage der Beklagten (5 Ni 19/13) das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass in die unabhängigen Patentansprüche 1 und 40 jeweils gegenüber der erteilten Fassung folgende beschränkende Merkmale aufgenommen wurden.
  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

    Auszug aus BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
    Bei der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung sind alle für die Entscheidung relevanten Umstände einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 - Klimaschrank).
  • BGH, 12.03.2024 - X ZR 39/22
    Dies gilt auch dann, wenn zwischen diesen beiden Ereignissen ein Zeitraum von rund einem Jahr liegt (BGH, Beschluss vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, GRUR 2016, 1206 Rn. 13 - Mähroboter).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 6 U 148/16

    Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Klagepatent im Patentnichtigkeitsverfahren durch das Patentgericht für nichtig erklärt worden ist, es sei denn, es ergeben sich im Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil des Patentgerichts im Berufungsverfahren aller Voraussicht nach nicht standhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 3 ff. - Kurznachrichten; vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 5 - Mähroboter).

    Ohne Erfolg macht die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung Mähroboter (BGH, Beschluss vom 12. September 2016 - X ZR 14/15) geltend, der qualifizierte Hinweis nach § 83 PatG sei im Vergleich zur Teilvernichtung des Klagepatents ein Weniger.

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 6 U 148/16

    Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen

    Ist das Klagepatent im Patentnichtigkeitsverfahren durch das Patentgericht erstinstanzlich für nichtig erklärt worden, führt dies grundsätzlich zur Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Verletzungsurteil, weil damit der diesem Urteil zu Grunde liegenden Einschätzung, die Nichtigkeitsklage werde voraussichtlich erfolglos bleiben, die Grundlage entzogen ist (vgl. für das Revisionsverfahren: BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 7 ff. - Kurznachrichten; vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 5 - Mähroboter).

    Im Grundsatz gilt dies auch, wenn das Klagepatent nur teilweise durch die Aufnahme beschränkender Merkmale für nichtig erklärt wurde und die Verwirklichung dieser Merkmale nicht erstinstanzlich festgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 6 - Mähroboter).

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