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   BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17   

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https://dejure.org/2019,51411
BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17 (https://dejure.org/2019,51411)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - X ZR 148/17 (https://dejure.org/2019,51411)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - X ZR 148/17 (https://dejure.org/2019,51411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbNErfG, § 5 Abs. 1 ArbNErfG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbNErfG, § 22 Satz 1 ArbNErfG, § 5 Abs. 2 Satz 3 ArbNErfG, § ... 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, Art. 38 Abs. 1 EGBGB, § 286 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einräumung einer Mitberechtigung an den Schutzrechten eines unter seiner Mithilfe entwickelten Patents und auf Feststellung eines Erfinderanteils

  • rewis.io

    Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an auf eine Erfindung angemeldeten und erteilten Schutzrechten - Fesoterodinhydrogenfumarat

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einräumung einer Mitberechtigung an den Schutzrechten eines unter seiner Mithilfe entwickelten Patents und auf Feststellung eines Erfinderanteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Rechten an einer Erfindung auf den Arbeitgeber

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB wenn Arbeitnehmer Rechte an einer Erfindung auf den Arbeitgeber überträgt um diesem Anmeldung von Schutzrechten zu ermöglichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die hinreichende Offenbarung eines Patentanspruchs

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Erfindungsrechten vom Arbeitnehmererfinder auf den Arbeitgeber durch Assignment

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 610
  • MDR 2020, 611
  • GRUR 2020, 388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10

    Initialidee

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Der Annahme einer gesonderten Meldung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbNErfG aF steht es nicht entgegen, wenn der Arbeitnehmer verschiedene Formulierungskonzepte, Verfahren und Darreichungsformen in einem Schreiben zusammenfasst, solange diese dasselbe technische Problem betreffen und auf einem gemeinsamen Lösungsansatz beruhen und die Erfindungsmeldung in der Fülle des innerbetrieblichen Schriftverkehrs als solche erkennbar ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2011 - X ZR 72/10, GRUR 2011, 733 - Initialidee).

    Deshalb darf die Meldung nicht in andere Berichte eingefügt werden (BGH, Urteil vom 12. April 2011 - X ZR 72/10, GRUR 2011, 733 Rn. 12 - Initialidee).

    Sie soll ihm vielmehr auch deutlich machen, dass es sich um eine neue und (jedenfalls möglicherweise) auf erfinderischer Tätigkeit beruhende technische Lehre handelt, die er (nur) innerhalb gesetzlicher Frist in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden kann (BGH, GRUR 2011, 733 Rn. 19 - Initialidee).

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Hinsichtlich der Beteiligung von Mitarbeitern aus anderen Bereichen des Unternehmens genügt grundsätzlich die Angabe der betreffenden Organisationseinheit (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 703 - Gehäusekonstruktion).

    Hierzu benötigt der Arbeitgeber Angaben über die Beteiligung Dritter, weil er bei einer Mehrzahl von beteiligten Miterfindern für jeden gesondert eine Vergütung schuldet (BGH, Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 703 - Gehäusekonstruktion).

  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Selbst wenn ein einzelner Arbeitnehmer seinen eigenen Anteil zu hoch bewertet, kann er sowohl im Falle einer Inanspruchnahme als auch im Falle eines Freiwerdens der Erfindung Rechte daran nur in dem Umfang erwerben, wie sie ihm im Verhältnis zu den anderen Miterfindern zustehen (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - X ZR 64/17, GRUR 2017, 504 Rn. 47 - Lichtschutzfolie).

    Dies gilt auch dann, wenn die wirksam in Lauf gesetzte Frist zur Inanspruchnahme der Erfindung noch nicht abgelaufen ist (BGH, GRUR 2017, 504 Rn. 28 - Lichtschutzfolie).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Hinzukommen muss zumindest der Hinweis, dass der Arbeitnehmer die Versuche für bedeutsam erachtet und als Ausdruck eines gegebenenfalls patentfähigen allgemeinen Lösungsprinzips oder einer Erfindung ansieht (BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16 - Gummielastische Masse I).
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Letzteres unterliegt nach deutschem Kollisionsrecht dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Recht, weil dieses auch für die Rechte und Pflichten maßgeblich ist, die sich aus einer Dienstvereinbarung ergeben (BGH, Urteil vom 4. September 2018 - X ZR 14/17, GRUR 2019, 271 Rn. 65 - Drahtloses Kommunikationsnetz).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 124/08

    Inukleotidsynthese (Arbeitnehmererf.)

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    aa) Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 70/99, GRUR-RR 2004, 163; LG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2011 - 4b O 124/08, juris Rn. 61; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2007 - 6 U 92/06, OLGR Frankfurt 2008, 854, 855) fehlt es zwar auch in solchen Fällen jedenfalls nach deutschem Recht nicht an dem für eine Rechtsübertragung erforderlichen Erklärungsbewusstsein.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Ein Anspruch kann auch dann verwirkt sein, wenn er dem Berechtigten unbekannt war (BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, NJW 2018, 1390 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99

    Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    aa) Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 70/99, GRUR-RR 2004, 163; LG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2011 - 4b O 124/08, juris Rn. 61; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2007 - 6 U 92/06, OLGR Frankfurt 2008, 854, 855) fehlt es zwar auch in solchen Fällen jedenfalls nach deutschem Recht nicht an dem für eine Rechtsübertragung erforderlichen Erklärungsbewusstsein.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für eine Verwirkung vorliegen, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98, BGHZ 146, 217, 223 - Temperaturwächter).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 6 U 92/06

    Verfügung eines Nichtberechtigten über eine Arbeitnehmererfindung:

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
    aa) Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 70/99, GRUR-RR 2004, 163; LG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2011 - 4b O 124/08, juris Rn. 61; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2007 - 6 U 92/06, OLGR Frankfurt 2008, 854, 855) fehlt es zwar auch in solchen Fällen jedenfalls nach deutschem Recht nicht an dem für eine Rechtsübertragung erforderlichen Erklärungsbewusstsein.
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21

    Kunststoffsack

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bedarf die Annahme, ein Arbeitnehmer wolle die ihm aus einer wirksamen Erfindungsmeldung erwachsene Rechtsposition aufgeben, besonderer Anhaltspunkte (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - X ZR 148/17, GRUR 2020, 388 Rn. 41 - GRUR 2020, 388 Rn. 41 - Fesoterodinhydrogenfumarat).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10

    Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents

    Es genügt hingegen nicht, dass in der Erfindungsmeldung eines Miterfinders weitere Beteiligte nur genannt werden, weil damit noch nicht deutlich wird, ob die Erfindungsmeldung auch im Namen dieser weiteren Beteiligten abgegeben wird (bestätigt von BGH, Urteil vom 14.2.2017 - X ZR 64/15 - Lichtschutzfolie, Rn 14, juris und von BGH, Urteil vom 17.12.2019 - X ZR 148/17 - Fesoterodinhydrogenfumarat, Rn 26 - 31, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 BA 3585/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Ein Scheingeschäft ist nicht anzunehmen, wenn der von den Parteien erstrebte Erfolg objektiv die zivilrechtliche Gültigkeit des Geschäfts voraussetzt (LSG Baden-Württemberg 13.03.2018, L 11 R 609/17, juris Rn 21; BGH 17.12.2019, X ZR 148/17, juris Rn 44).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 2 U 77/16

    Einräumung einer Mitberechtigung an einem US-Patent; Vindikationsbegehren und

    Mit Urteil vom 17.12.2019 (X ZR 148/17) hat der BGH das vorgenannte Berufungsurteil im Umfang der Vindikationsverurteilung sowie der Zwischenfeststellung aufgehoben und die Sache insoweit an den Senat zurückverwiesen.
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