Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - X ZR 150/10   

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https://dejure.org/2013,28283
BGH, 17.09.2013 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2013,28283)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2013,28283)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2013,28283)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 EGV 216/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004
    Fluggastrechte: Ausgleichsleistungsanspruch bei Versäumung eines Anschlussfluges infolge eines weniger als drei Stunden verspäteten Zubringerflugs; Verspätung von mehr als drei Stunden bei Erreichen des Endziels

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden

  • reise-recht-wiki.de

    Auslegungsbedarf der Verordnung (EG) 261/2004 bei Nichtbeförderung/Annullierung

  • rewis.io

    Fluggastrechte: Ausgleichsleistungsanspruch bei Versäumung eines Anschlussfluges infolge eines weniger als drei Stunden verspäteten Zubringerflugs; Verspätung von mehr als drei Stunden bei Erreichen des Endziels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verpasste Anschlussflug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verspätungsbedingtes Erreichen des Endziel erst einen Tag nach geplanter Ankunft löst Ausgleichsanspruch des Flugreisenden aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verspätungsbedingtes Erreichen des Endziel erst einen Tag nach geplanter Ankunft löst Ausgleichsanspruch des Flugreisenden aus

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - X ZR 150/10
    Die Ausgleichsleistung ist, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, davon unabhängig, ob die verspätete Erreichung des Endziels darauf beruht, dass sich der Abflug des verspäteten Flugs um die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a bis c FluggastrechteVO genannten Zeiten verzögert hat, und von dem Luftverkehrsunternehmen auch dann zu erbringen, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst worden ist (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 127/11, NJW-RR 2013, 1065 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C581/10 - Nelson/Lufthansa; Urteil vom 26. Februar 2013 - C11/11 - Air France/Folkerts).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 127/11

    Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - X ZR 150/10
    Die Ausgleichsleistung ist, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, davon unabhängig, ob die verspätete Erreichung des Endziels darauf beruht, dass sich der Abflug des verspäteten Flugs um die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a bis c FluggastrechteVO genannten Zeiten verzögert hat, und von dem Luftverkehrsunternehmen auch dann zu erbringen, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst worden ist (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 127/11, NJW-RR 2013, 1065 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C581/10 - Nelson/Lufthansa; Urteil vom 26. Februar 2013 - C11/11 - Air France/Folkerts).
  • LG Darmstadt, 20.05.2015 - 7 S 185/14

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Zubringerflug außerhalb der EU

    Diese Ausführungen hat der BGH bestätigt in den Urteilen vom 17.09.2013, Az: X ZR 123/10 und Az: X ZR 150/10.

    Die bisher entschiedenen Fälle betreffen die Verspätung des Erstfluges, der entweder in einem Land der EU gestartet war (BGH, Urteile vom 17.09.2013, Az: X ZR 150/10 und vom 07.05.2013, Az: X ZR 127/11; LG Frankfurt am Main, Urteile vom 26.07.2013, Az: 2-24 S 47/12 und 2-24 S 147/12) oder der aus dem außereuropäischen Ausland in einem Land der EU landen sollte (Urteil des BGH vom 17.09.2013, Az: X ZR 123/10).

  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verspätung einer Luftbeförderung Eintrittspflicht

    Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden besteht auch außerhalb der Fälle der Annullierung und Nichtbeförderung ein Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-VO (siehe hierzu allgemein EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07, Sturgeon u.a., juris Rn. 69, NJW 2010, 43; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10, Nelson u.a., juris Rn. 40, NJW 2013, 671; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11, Folkerts u.a., juris Rn. 47, NJW 2013, 1291; ebenso BGH, Urteil vom 07.05.2013 - X ZR 127/11, juris Rn. 9, NJW-RR 2013, 1065, Urteil vom 17.09.2013 - X ZR 150/10, juris Rn. 8, VRR 2014, 145; Beschluss vom 19.07.2016 - X ZR 138/15, juris Rn. 15, RRa 2016, 286; Urteil vom 16.04.2019 - X ZR 93/18, juris Rn. 15, NJW 2019, 2604), der hier nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 Buchst. a Fluggastrechte- VO bei einer Entfernung von Bremen nach Paris von weniger als 1.500 Kilometer EUR 250,- beträgt, hier also insgesamt EUR 500,- für beide Kläger.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14238
BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2011,14238)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2011,14238)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - X ZR 150/10 (https://dejure.org/2011,14238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV, Art 1 EWGV 295/91 vom 04.02.1991, Art 1 ff EWGV 295/91 vom 04.02.1991
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung: Ausgleichszahlung bei Abflugsverzögerung unterhalb der definierten Grenzen mit verspäteter Ankunft am letzten Zielort um mehr als drei Stunden

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen für eine 25 Stunden verspätete Ankunft am Zielort aufgrund eines unverschuldet verpassten Anschlussfluges

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung: Ausgleichszahlung bei Abflugsverzögerung unterhalb der definierten Grenzen mit verspäteter Ankunft am letzten Zielort um mehr als drei Stunden

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung: Ausgleichszahlung bei Abflugsverzögerung unterhalb der definierten Grenzen mit verspäteter Ankunft am letzten Zielort um mehr als drei Stunden

  • rechtsportal.de

    VO 261/2004/EG Art. 6; VO 261/2004/EG Art. 7
    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen für eine 25 Stunden verspätete Ankunft am Zielort aufgrund eines unverschuldet verpassten Anschlussfluges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Reiserecht - Anspruch für Ausgleich wegen Verspätung und verpasstem Flug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10
    Einen Tatbestand der Ankunftsverspätung kenne die Verordnung nicht; etwas anderes sei auch dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2009 (C-402/07, RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10
    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Union bereits in dem Verfahren Xa ZR 80/10 mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 vorgelegt.
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