Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3474
BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02 (https://dejure.org/2007,3474)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - X ZR 156/02 (https://dejure.org/2007,3474)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - X ZR 156/02 (https://dejure.org/2007,3474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 117 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) auf eine neue eingeschränkte Verteidigung; Einschränkung der Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel im Nichtigkeitsberufungsverfahren; Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents; ...

  • Judicialis

    IntPatÜG Art. II § 6; ; EPÜ Art. 138; ; PatG § 22; ; PatG § 117

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜG Art. II § 6, EPÜ Art. 138, PatG §§ 22 117
    "Rückspülbare Filterkerze"; Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel; Neu eingeschränkter Verteidigung eines Patents

  • rechtsportal.de

    IntPatÜG Art. II § 6, EPÜ Art. 138, PatG §§ 22 117
    "Rückspülbare Filterkerze"; Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel; Neu eingeschränkter Verteidigung eines Patents

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - § 117 Abs. 1 PatG im Nichtigkeitsberufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 578
  • GRUR Int. 2007, 530
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.1995 - X ZR 111/92
    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    a) Eine neue eingeschränkte Verteidigung wird von der Bestimmung des § 117 Abs. 1 PatG, die die Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel im Nichtigkeitsberufungsverfahren einschränkt, nicht erfasst (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.03.1995 - X ZR 111/92 - Ballenformvorrichtung, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 - 1998, 250).

    Auf § 117 PatG kann eine Zurückweisung entgegen der Ansicht der Klägerin K. AG schon deshalb nicht gestützt werden, weil eine neue eingeschränkte Verteidigung von dieser Bestimmung, die die Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel im Nichtigkeitsberufungsverfahren einschränkt, nicht erfasst wird (vgl. Sen.Urt. v. 21.03.1995 - X ZR 111/92, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 250 - Ballenformvorrichtung; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 1 zu § 117 PatG).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Nichtigkeitsklagen sind auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten als Patentverletzerinnen in Anspruch genommenen Klägerinnen ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang haben (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.05.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; zuletzt Sen.Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02 - Schussfädentransport, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 160/02

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Kombination aus einem

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Berufungsklägerin war nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in ihre beschränkte Verteidigung aufzunehmen (st. Rspr.; zuletzt Sen.Urt. v. 12.07.2006 - X ZR 160/02).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Nichtigkeitsklagen sind auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten als Patentverletzerinnen in Anspruch genommenen Klägerinnen ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang haben (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.05.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; zuletzt Sen.Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02 - Schussfädentransport, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 18.06.1991 - X ZR 120/88

    Patent für Flaschenabfüllanlage - Absenkung des Lärmpegels ohne

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    a) Patentanspruch 10 des Streitpatents verfällt entgegen der Ansicht der Klägerin K. AG nicht schon deshalb der Nichtigerklärung, weil - nach Auffassung dieser Klägerin - kein Rechtsschutzbedürfnis für Patentanspruch 10 neben Patentanspruch 1 besteht, denn dies ist als Nichtigkeitsgrund gesetzlich nicht vorgesehen (Sen.Urt. v. 18.06.1991 - X ZR 120/88 - Flaschenförderung, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1986-1993, 368).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Beklagte hat beide Klägerinnen aus dem Streitpatent gerichtlich in Anspruch genommen; das Verfahren gegen die Klägerin K. AG ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 119/00 anhängig, das gegen die Klägerin P. GmbH ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 95/01.
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Nichtigkeitsklagen sind auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten als Patentverletzerinnen in Anspruch genommenen Klägerinnen ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang haben (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.05.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; zuletzt Sen.Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02 - Schussfädentransport, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Bremen, 22.02.2001 - 2 U 119/00

    Verbotene Eigenmacht an im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücksflächen

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
    Die Beklagte hat beide Klägerinnen aus dem Streitpatent gerichtlich in Anspruch genommen; das Verfahren gegen die Klägerin K. AG ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 119/00 anhängig, das gegen die Klägerin P. GmbH ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 95/01.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.

    Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse; ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).

  • BGH, 26.06.2014 - X ZR 6/11

    Patentfähigkeit von Verbindungen in einem Kommunikationssystem mit drahtlosem

    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind dabei grundsätzlich gleichwertige Offenbarungsmittel (BGH, Urteile vom 30. Januar 2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
  • BGH, 15.07.2014 - X ZR 119/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Einschränkung des Patentanspruchs auf Schaltungen

    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind dabei grundsätzlich gleichwertige Offenbarungsmittel (BGH, Urteile vom 30. Januar 2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
  • BPatG, 16.09.2021 - 1 Ni 17/19

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schlüssel für eine

    Grundsätzlich sind Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen als gleichwertige Offenbarungsmittel anzusehen (BGH, GRUR 2007, 578, 580 - Rückspülbare Filterkerze).
  • BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Einrichtung zum

    Grundsätzlich sind Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen als gleichwertige Offenbarungsmittel anzusehen (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • LG München I, 13.01.2016 - 21 O 22538/15

    Einstweilige Verfügung bei Gebrauchsmusterverletzung

    Da die gesamte Offenbarung der Anmeldeunterlagen zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 2007, 578 -Rückspülbare Filterkerze), bilden die Zeichnungen als relevante Teile der Anmeldeunterlagen ein gegenüber den Ansprüchen und der Beschreibung gleichwertiges Offenbarungsmittel, so dass es nicht darauf ankommt, dass sich der Begriff "durch ... hindurch" sonst nirgends in den Anmeldeunterlagen finden lassen soll.
  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

    Dies steht auch im Einklang mit der fehlenden Bindung, jederzeitigen Änderbarkeit und Rücknahme der beschränkten Verteidigung als rein prozessrechtliche Verfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (vgl. auch BGH GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor, m. w. N.; GRUR 2007, 578 - rückspülbare Filterkerze).
  • BPatG, 24.09.2020 - 5 Ni 25/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Staubsauger (europäisches Patent)" - zur

    explizit oder implizit erwähnt werden, spielt dabei keine Rolle Es reicht aus, dass - wie vorliegend - eine Ausführungsform mit dem Merkmal in der Anmeldung als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze sowie BGH GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
  • BPatG, 10.07.2018 - 5 Ni 5/17
    Denn nach BGH, Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 156/02 - "Rückspülbare Filterkerze", können auch Zeichnungen ein der Beschreibung gleichwertiges Offenbarungsmittel sein.
  • BPatG, 03.08.2023 - 2 Ni 14/21
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind dabei grundsätzlich gleichwertige Offenbarungsmittel ( BGH, Urteile vom 30. Januar 2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil ).
  • BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13

    Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die

  • BPatG, 04.12.2007 - 6 W (pat) 323/04
  • BPatG, 24.02.2015 - 23 W (pat) 32/12

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 13.12.2018 - 8 W (pat) 8/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht