Rechtsprechung
BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Rollenantriebseinheit II
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Pflicht eines angestellten Erfinders zur Übertragung einer von ihm gemachten Erfindung auf seinen Arbeitgeber; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine Erfindung; Anforderungen an das Vorliegen einer Alleinerfinderschaft; Voraussetzungen für ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
§ 612 BGB
Geschäftsführererfindungen - Vergütungspflicht nach § 612 Abs. 2 BGB - Betriebs-Berater
Der Geschäftsführer als Erfinder
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 612 Abs. 2 § 316 § 315 Abs. 1
Vergütungspflicht für Erfindungen des Geschäftsführers - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rollenantriebseinheit II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung des Geschäftsführers für Erfindungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erfindungen des Geschäftsführers ? Vergütungsanspruch gegen die Gesellschaft gem. § 612 Abs. 2 BGB nur, wenn keine Vergütungsregelung im Dienstvertrag getroffen wurde ? Lücken der Vergütungsregelung sind durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- heuking.de , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Vergütungspflicht für Erfindungen eines Geschäftsführers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 103
- MDR 2007, 350
- GRUR 2007, 52
- DB 2007, 339 (Ls.)
- NZG 2007, 189 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH …
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
e) Ein Abschlag gegenüber der Vergütung eines freien Erfinders wird regelmäßig geboten sein, wenn dem Geschäftsführer technische Aufgaben, etwa die Leitung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, übertragen worden sind, während ein Abschlag nicht notwendig zu erfolgen hat, wenn der Geschäftsführer eine rein kaufmännische Funktion hat und ausübt (Fortführung von Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).Insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Billigkeitsprüfung nach §§ 316, 315 Abs. 1 BGB (dazu Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).
Wie der Senat bereits entschieden hat, können in die Billigkeitserwägungen nicht nur Gesichtspunkte einfließen, die für die Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr eines freien Erfinders von Bedeutung sind, sondern in gleicher Weise auch solche, auf die der Gesetzgeber im Rahmen des ArbEG beim billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders abgehoben hat, weil die Erfindung im Rahmen des Betriebs mit Hilfe von betrieblichen Mitteln entstanden ist (Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, aaO).
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
Gleichstromsteuerschaltung
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Er kann danach in deren Auslegung ausscheiden, wenn der Geschäftsführer gerade mit dem Ziel entgeltlich angestellt wird, persönlich auf Neuerungen hinzuarbeiten, die zu Schutzrechten führen können (Bestätigung von Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).In diesem Zusammenhang hat der Senat ausdrücklich auf sein Urteil vom 11. April 2000 (X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung) hingewiesen.
Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (…Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
b) Ebensowenig wie im Werkvertrags- und Maklerrecht (vgl. Sen.Urt. v. 04.04.2006 - X ZR 122/05, zur Veröffentlichung vorgesehen - zum Werkvertragsrecht und BGHZ 94, 98, 102 zum Maklerrecht) wird bei der Übertragung einer Erfindung durch einen Geschäftsführer jedoch ohne weiteres angenommen werden können, dass bei Fehlen fester Vergütungssätze das Recht zur Bestimmung der Gegenleistung einseitig dem Erfinder zustehen soll.Vielmehr ist es auch hier geboten, vorrangig die Regeln über die ergänzende Vertragsauslegung heranzuziehen, wofür die den Gegenstand der Leistung und die das Verhältnis der Parteien prägenden Umstände maßgeblich sind (vgl. dazu Sen.Urt. v. 04.04.2006 - X ZR 122/05, aaO).
- BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; …
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Auf die Leistungsklage des Klägers könnte es die als billig geschuldete Vergütung zusprechen, ohne hierüber zunächst ein Gestaltungsurteil erlassen zu müssen (vgl. BGHZ 41, 271, 280; BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; Gottwald in MünchKomm. - BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
Schneidbrennerstromdüse
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789). - BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82
Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
b) Ebensowenig wie im Werkvertrags- und Maklerrecht (vgl. Sen.Urt. v. 04.04.2006 - X ZR 122/05, zur Veröffentlichung vorgesehen - zum Werkvertragsrecht und BGHZ 94, 98, 102 zum Maklerrecht) wird bei der Übertragung einer Erfindung durch einen Geschäftsführer jedoch ohne weiteres angenommen werden können, dass bei Fehlen fester Vergütungssätze das Recht zur Bestimmung der Gegenleistung einseitig dem Erfinder zustehen soll. - BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01
Anforderungen an den Inhalt eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Eine Vernehmung des Privatgutachters als sachverständiger Zeuge kam nicht in Betracht, weil die Beklagte nicht dargelegt hatte, welche entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände der Privatgutachter aufgrund seiner Sachkunde wahrgenommen haben sollte (vgl. etwa BGH, Urt. v. 15.01.2004 - I ZR 196/01, NJW-RR 2004, 1362 f.). - BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04
Zylinderrohr
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (…Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94
Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden …
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Auf die Leistungsklage des Klägers könnte es die als billig geschuldete Vergütung zusprechen, ohne hierüber zunächst ein Gestaltungsurteil erlassen zu müssen (vgl. BGHZ 41, 271, 280; BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; Gottwald in MünchKomm. - BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
"Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Denn es fehlt an einem schöpferischen Beitrag des Zeugen J. zu der Erfindung der Schleppkeillösung (vgl. Sen.Urt. v. 19.06.2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren).
- BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09
Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
Denn diese bestimmen den Inhalt der von den Parteien getroffenen Absprachen und bilden in aller Regel eine hinreichende Grundlage für die Festlegung der interessengerechten Gegenleistung (vgl. BGHZ 94, 98, 101 f.; 167, 139, Tz. 10; BGH, Urteil vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103, Tz. 20). - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18
Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten
Im Anwendungsbereich von § 315 Abs. 3 BGB kann die Klage auch unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers angemessenen Betrags gerichtet werden, ohne dass ein gesondertes Gestaltungsurteil ergehen müsste (vgl. BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - mwN, NJW-RR 2007, 103).
- BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315 …
Die Klage kann auch unmittelbar auf Leistung gerichtet werden (BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - Rn. 24, NJW-RR 2007, 103) . - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18
Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18
Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18
Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
Vergütungsanspruch für eine Erfindung einer Rollenantriebseinheit zur Beladung …
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat auch dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen. Urt. v. 26.9. 2006 - X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II).Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 2006 (X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II) ausgeführt, das Berufungsgericht habe im Rahmen der ihm im Anschluss an das erste Revisionsurteil obliegenden tatrichterlichen Feststellungen ohne Verfahrensfehler einen technischen Zusammenhang zwischen der Schleppkeillösung und der maßgeblichen, auf den Zeugen J. zurückgehenden Federlösung verneint.
- BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 44/19
Rückforderungsanspruch des privaten Krankenversicherers bei Ansatz nicht …
Vielmehr ist es geboten, die bestehende Lücke durch Auslegung (BGH…, Urteil vom 13. März 1985 - IVa ZR 211/82, aaO S. 103 f.) oder durch Anwendung der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wobei im letztgenannten Fall die den Gegenstand der Leistung und die das Vertragsverhältnis prägenden Umstände maßgebend sind (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10; vom 26. September 2006 - X ZR 181/03, NJW-RR 2007, 103 Rn. 20;… vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09, aaO). - OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Deswegen wäre eine Zeugenvernehmung des Privatgutachters nur in Betracht gekommen zum Beweis entscheidungserheblicher tatsächlichen Umstände (BGH GRUR 2007, 52; NJW-RR 2009, 1112). - OLG München, 15.02.2007 - 6 U 5581/05
Der Geschäftsführer als Erfinder
- LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06
Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 12.02.2008 - 4a O 432/06
e-Loading-Automat
- KG, 11.04.2018 - 24 U 98/17
Wiedergabe von Musikwerken im 'Frühstücksfernsehen' von SAT. 1 …
Rechtsprechung
BGH, 16.09.2008 - X ZR 181/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Urteilsberichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit
- ra.de
- ibr-online