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   BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92   

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https://dejure.org/1993,1242
BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,1242)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - X ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,1242)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - X ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,1242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - Gewohnheitsrechtliche Anerkennung einer Berechnungsart - Verteilung von Darlegungs- und Beweislast - Ermittlung einer Lizenzgebühr - Verletzung eines Patentrechts - Stapelvorrichtungen zum Einbau in sogenannten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 259 ff.; ZPO § 286
    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1261
  • MDR 1994, 466
  • GRUR 1993, 897
  • DB 1993, 2380
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Zu Recht hat das Berufungsgericht daher ausgeführt, daß in die Bemessung der "Lizenzgebühr" alle wertbestimmenden Faktoren einbezogen werden müssen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluß genommen hätten (BGHZ 30, 7, 17 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] ; 82, 310, 321 - Fersenstützvorrichtung).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Soweit das Berufungsgericht meint, der Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - deren Wahl durch die Klägerin mit Rücksicht auf die gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Berechnungsart (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGHZ 44, 372, 374 - Meßmer Tee II; 77, 16, 23 - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1993, 599 - Teleskopzylinder) keinen Bedenken begegnet - sei eine auf der Basis des Abgabepreises der einzelnen Stapelvorrichtung und nicht nach dem Verkaufspreis einer diese einschließenden Mogul-Anlage ermittelte Lizenzgebühr zugrunde zu legen, ist eine Verletzung materiellen Rechts nicht zu erkennen.
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Soweit das Berufungsgericht meint, der Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - deren Wahl durch die Klägerin mit Rücksicht auf die gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Berechnungsart (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGHZ 44, 372, 374 - Meßmer Tee II; 77, 16, 23 - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1993, 599 - Teleskopzylinder) keinen Bedenken begegnet - sei eine auf der Basis des Abgabepreises der einzelnen Stapelvorrichtung und nicht nach dem Verkaufspreis einer diese einschließenden Mogul-Anlage ermittelte Lizenzgebühr zugrunde zu legen, ist eine Verletzung materiellen Rechts nicht zu erkennen.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Zu Recht hat das Berufungsgericht daher ausgeführt, daß in die Bemessung der "Lizenzgebühr" alle wertbestimmenden Faktoren einbezogen werden müssen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluß genommen hätten (BGHZ 30, 7, 17 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] ; 82, 310, 321 - Fersenstützvorrichtung).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Zutreffend ist auch die Annahme des Berufungsgerichts, daß Ausgangspunkt der Bemessung der "Lizenzgebühr" der Wert des geschützten Rechtes ist, der durch die auf dem Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (Benkard, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, 8. Aufl., § 139 PatG, Rdn. 68; s.a. Köhler in Großkommentar UWG, Vor § 13 UWG B Rdn. 336; BGH, Urt. v. 03.07.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Soweit das Berufungsgericht meint, der Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - deren Wahl durch die Klägerin mit Rücksicht auf die gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Berechnungsart (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGHZ 44, 372, 374 - Meßmer Tee II; 77, 16, 23 - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1993, 599 - Teleskopzylinder) keinen Bedenken begegnet - sei eine auf der Basis des Abgabepreises der einzelnen Stapelvorrichtung und nicht nach dem Verkaufspreis einer diese einschließenden Mogul-Anlage ermittelte Lizenzgebühr zugrunde zu legen, ist eine Verletzung materiellen Rechts nicht zu erkennen.
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Bleiben nach einer eingeholten Information des Gegners Unklarheiten, muß die Partei sich vielmehr darauf beschränken können, den von dem Informationsgeber dargestellten Sachverhalt ihm gegenüber als unbekannt zu bestreiten (vgl. auch BGHZ 109, 205, 210) [BGH 15.11.1989 - VIII ZR 46/89] .
  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90

    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Soweit das Berufungsgericht meint, der Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - deren Wahl durch die Klägerin mit Rücksicht auf die gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Berechnungsart (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGHZ 44, 372, 374 - Meßmer Tee II; 77, 16, 23 - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1993, 599 - Teleskopzylinder) keinen Bedenken begegnet - sei eine auf der Basis des Abgabepreises der einzelnen Stapelvorrichtung und nicht nach dem Verkaufspreis einer diese einschließenden Mogul-Anlage ermittelte Lizenzgebühr zugrunde zu legen, ist eine Verletzung materiellen Rechts nicht zu erkennen.
  • BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Zu Recht hat das Berufungsgericht daher ausgeführt, daß in die Bemessung der "Lizenzgebühr" alle wertbestimmenden Faktoren einbezogen werden müssen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluß genommen hätten (BGHZ 30, 7, 17 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] ; 82, 310, 321 - Fersenstützvorrichtung).
  • RG, 13.10.1937 - I 262/36

    Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung des Schadens zu beachten, wenn bei

    Auszug aus BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
    Soweit das Berufungsgericht meint, der Berechnung des Ersatzanspruches im Wege der Lizenzanalogie - deren Wahl durch die Klägerin mit Rücksicht auf die gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Berechnungsart (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGHZ 44, 372, 374 - Meßmer Tee II; 77, 16, 23 - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1993, 599 - Teleskopzylinder) keinen Bedenken begegnet - sei eine auf der Basis des Abgabepreises der einzelnen Stapelvorrichtung und nicht nach dem Verkaufspreis einer diese einschließenden Mogul-Anlage ermittelte Lizenzgebühr zugrunde zu legen, ist eine Verletzung materiellen Rechts nicht zu erkennen.
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach bei der Berechnungsweise der Lizenzanalogie der Inhaber eines Schutzrechts von einem Verletzer eine angemessene Lizenz in der Höhe verlangen kann, wie sie von vernünftigen Vertragsparteien bei Abschluß eines Lizenzvertrages vereinbart worden wäre, wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; Sen.Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; Benkard, aaO, § 139 PatG Rdn. 64).

    a) Da der Ausgangspunkt der Lizenzanalogie hypothetisch ist, läßt sich die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nur aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung bestimmen (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Dazu gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an für gleiche oder vergleichbare Erfindungen tatsächlich vereinbarte Lizenzen (Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid), die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts, die sich in Gewinnaussichten ausdrückt und durch die am Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke Ill; Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindungen gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind (RG Mitt. 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III) sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutzrechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechts zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen zu können (Benkard, aa0, § 139 PatG Rdn. 66, 67).

    Zu den wertbestimmenden Faktoren gehört ferner, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898, 899 - Mogul-Anlage) und daß auch diejenigen Vorteile auszugleichen sind, die ein Verletzer im Vergleich zu einem rechtstreuen Lizenznehmer genießt.

  • BPatG, 21.11.2017 - 3 Li 1/16

    Zwangslizenz für AIDS-Medikament

    Damit eng verknüpft spielt auch der bei vertraglichen Lizenzen als erhöhend zu berücksichtigende Gedanke des Fehlens einer Ausweichlösung eine Rolle, bei dem es sich um einen Gesichtspunkt von in der Regel erheblichem Gewicht handelt (vgl. BGH GRUR 1993, 897 (1.b) bb) - Mogulanlage; Benkard, a. a. O., § 139 PatG, Rn. 66; Schulte, § 139 PatG, Rn. 113, 122 d).
  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

    Dabei sind alle wertbestimmenden Faktoren einzubeziehen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluss nehmen (BGH GRUR 1993, 897 - Mogulanlage), insbesondere auch die Verhandlungspositionen und -möglichkeiten der Vertragspartner.
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des

    b) Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht zu Recht nicht die in der Rechnungslegung der Beklagten aufgeführten, angeblich den Gewinn mindernden Positionen "Lagerhaltungskosten in Höhe von 10 % der Materialkosten, also insgesamt DM 92.705,25" und "Gemeinkostenzuschlag von 45 % der Herstellkosten, nämlich 38 x DM 9.618,58 (= DM 365.506,04) und 18 x DM 9.820,98 (= DM 176.777,64) = insgesamt DM 542.283,68" berücksichtigt, da in der Rechnungslegung der Beklagten, die die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit hat (vgl. BGH GRUR 1993, 897 - Mogul-Anlage), die angeblich auf die Verletzungsgegenstände entfallenden Gemein- und Fixkosten lediglich mit pauschalen Prozentangaben angegeben worden sind, jedoch nicht dargelegt worden ist, dass Lagerhaltungskosten in Höhe von insgesamt DM 92.705,25 und Gemeinkosten in Höhe von DM 542.283,68 nur den Verletzungsgegenständen zuzuordnen sind, was jedoch nach der Entscheidung "Gemeinkostenanteil" Sache des Verletzers ist, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt.

    Es obliegt ihm, den für die Berechtigung der Korrektur wesentlichen Sachverhalt (substantiiert) vorzutragen (BGH GRUR 1993, 897 - Mogul-Anlage).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    Es sind alle wertbestimmenden Faktoren einzubeziehen, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluss nehmen (BGH, GRUR 1993, 897 - Mogulanlage).

    (a) Bei der Ermittlung des hypothetischen Lizenzsatzes ist allerdings auch die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts, die sich in Gewinnchancen ausdrückt und durch die die am Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1993, 897, 898- Mogul-Anlage; BGH, GRUR 2000, 685, 688 - Formunwirksamer Lizenzvertrag), zu berücksichtigen, wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindungen gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind (RG Mitt. 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (BGH GRUR 1962, 401, 404 -Kreuzbodenventilsäcke III) sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutzrechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechts zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen zu können (BGH, GRUR 2000, 685, 688).

    Zu den wertbestimmenden Faktoren gehört ferner, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (BGH, GRUR 1993, 897, 898, 899 - Mogul-Anlage; BGH, GRUR 2000, 685, 688 -Formunwirksamer Lizenzvertrag).

  • LG Düsseldorf, 23.04.1996 - 4 O 255/95

    Pizzaschachtel

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (BGH GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teieskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Dazu gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an für die gleiche oder vergleichbare Erfindungen tatsächlich vereinbarte Lizenzen (vgl. BGH GRUR 1980, a.a.O.; OLG Düsseldorf GRUR 1981, 45 - Absatzhaltehebel; Benkard/Rogge, a.a.O. § 139 PatG Randnummern 66, 67), die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechtes, die sich in Gewinnaussichten ausdrückt und durch die auf dem Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (RGZ 156, 65, 69; BGH GRUR 1967, 655, 659 - Altix; 1993, 897, 998 - Mogul-Anlage), wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindung gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind, ferner sein Schutzumfang (RG Mitteilungen 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (vgl. RG GRUR 1938, 836, 840 - Rußbläser), sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutzrechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechtes zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen zu können (RGZ 144, 187, 193 - Beregnungsanlage; Benkard/Rogge, a.a.O., Randnummer 67, 68).

    einflußt hätten, gehört auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (BGH GRUR 1993, 897, 998 f. - Mogul-Anlage).

    Soweit die Klägerin vorträgt, die Angaben in der Rechnungslegung der Beklagten seien untersetzt, um den in Wirklichkeit erzielten Verletzergewinn nicht bekanntgeben zu müssen, kann sie damit schon deshalb nicht mehr durchdringen, weil die Rechnungslegung der Beklagten die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat, soweit die Klägerin sie der Berechnung ihrer Schadenersatzansprüche zugrunde gelegt hat (BGH GRUR 1993, 897, 899 - Mogul-Anlage) und die Klägerin diese Vermutung deshalb hätte widerlegen müssen.

  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 295/95

    Erbin eines Patentinhabers kann Schaden desselben nach der sog Lizenzanalogie

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) nach freier Überzeugung zu bestimmen (RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage; BGH, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel).

    Zu den einzubeziehenden wertbestimmenden Faktoren, die auch bei freien Lizenzverhandlungen die Vergütung beeinflußt hätten, gehört auch, ob und ggfs. in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (BGH, GRUR 1993, 897, 898/899 - Mogul-Anlage).

    Lizenzerhöhend kann sich beispielsweise auswirken, dass der Verletzer durch eine unmittelbare Übernahme einer konkreten Ausführungsform der geschützten Lehre Aufwendungen zur Entwicklung der Verletzungsform ersparen konnte (vgl. BGH, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99

    Kondensatableiter

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) nach freier Überzeugung zu bestimmen (RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage; BGH, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; Mitt.

    Dazu gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an für gleiche oder vergleichbare Erfindungen tatsächlich vereinbarte Lizenzen (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; Mitt. 1998, 27, 29 - Schadensersatz nach der Lizenzanalogie Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 Rdnr. 66, 67), die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechtes, die sich in Gewinnaussichten ausdrückt und durch die am Markt zu zielende Vergütung bestimmt wird (vgl. RGZ 156, 65, 69; BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1967, 655, 659 - Altix; GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 50 - Absatzhebel), wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindung gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind, ferner sein Schutzumfang (vgl. RG Mitteilungen 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (vgl. RG, GRUR 1938, 836, 840 - Rußbläser; BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III), sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutzrechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechts zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen zu können (RGZ 144, 187, 193 - Beregnungsanlage ; Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 Rdnr. 66, 67).

    Zu den einzubeziehenden wertbestimmenden Faktoren, die auch bei freien Lizenzverhandlungen die Vergütung beeinflußt hätten, gehört auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (BGH, GRUR 1993, 897, 898/899 - Mogul-Anlage).

  • LG Düsseldorf, 25.07.1996 - 4 O 217/95

    Winkelprofil III

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (BGH GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Da der Ausgangspunkt der Lizenzanalogie ein hypothetischer ist, läßt sich die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht exakt errechnen, sondern das Gericht muß sie nach einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls gemäß § 287 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) nach freier Überzeugung bestimmen (RGZ 144, 187, 192 -Beregnungsanlage; BGH GRUR 1962, 401, 4 02 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage) .

    Dazu gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an für die gleiche oder vergleichbare Erfindungen tatsächlich vereinbarte Lizenzen (vgl. BGH, a.a.O. - Tolbutamid; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45 - Absatzhaltehebel; Benkard/Rogge, a.a.O. Rdnr. 66, 67), die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechtes, die sich in Gewinnaussichten ausdrückt und durch die auf dem Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (RGZ 156, 65, 69; BGH GRUR 1967, 655, 659 - Altix; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindung gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind, ferner sein Schutzumfang (RG Mitteilungen 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (vgl. RG GRUR 1938, 836, 840 - Rußbläser) sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutz-rechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechts zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen.

    Zu den einzubeziehenden wertbestimmenden Faktoren, die auch bei freien Lizenzverhandlungen die Vergütung beeinflußt hätten, gehört auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang gegenüber der Verwendung der geschützten Lehre gangbare und aus der Sicht eines Lizenznehmers wirtschaftlich vernünftige Alternativen vorhanden sind (BGH GRUR 1993, 897, 898/9 Mogul-Anlage).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97

    Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines

    Der BGH hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadensersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schulde , wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401.404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1980, 841 - Tolbutamid; 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz kann in der Regel ohnehin nicht exakt berechnet oder "bewiesen" werden; sie ist vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen (vgl. RGZ 144, 187, 192 - Beregnungsanlage; BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; BGH GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Berechnung des

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

  • LG Düsseldorf, 07.02.2008 - 4b O 129/07

    Absperrschieber

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

  • LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12

    Kapmargariten (3) (Sortenschutz)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - U (Kart) 4/15

    Rechtsfolgen kartellrechtswidriger Preisabsprachen

  • LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09

    Patentverletzung: Berechnung des Schadenersatzes bei der Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 4b O 356/04

    Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Markenrechtsverletzung durch eine

  • LG Düsseldorf, 01.06.1999 - 4 O 11/96

    Reaktanzschleife

  • LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09

    Occluder

  • LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 4a O 406/97

    Koksofentür II

  • LG Düsseldorf, 12.05.2005 - 4b O 156/04

    PatentG

  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97

    Feuerfestmaterial

  • LG Düsseldorf, 25.08.1998 - 4 O 396/97
  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 4b O 356/05

    Ermittlung der Höhe eines Anspruchs auf Schadensersatz nach den Regeln der

  • LG Düsseldorf, 30.04.1996 - 4 O 101/93

    Farbbandkassetten

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