Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2071
BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklohnforderung - Aufrechenbare Schadensersatzansprüche - Rechtzeitigkeit der Herstellung des Werkes - Vertragstrafenabrede - Abwälzung auf den Schädiger - Adäquanzprinzip - Schadenszurechnung

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; VOB/B § 6 Nr. 6
    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Weitergabe einer Vertragsstrafe an Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Generalunternehmer hohe Vertragsstrafe an Subunternehmer weitergeben? (IBR 2000, 265)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1718 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 684
  • NZBau 2000, 195
  • BauR 2000, 1050
  • ZfBR 2000, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 342/96, NJW 1998, 1493, 1494), kann ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werks an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
  • OLG Dresden, 07.11.1996 - 7 U 1318/96

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen seinen Subunternehmer auf Ersatz einer mit

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    a) Zur aufrechnungsweisen Geltendmachung der von der Beklagten gegenüber der B. AG geschuldeten Vertragsstrafe in Höhe von 60.000,-- DM hat das Berufungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 1997, 83) ausgeführt, eine Vertragsstrafenabrede zwischen den Parteien ohne vertretbare Obergrenze wäre unwirksam gewesen.
  • OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15

    Schadensersatzansprüche eines Fußballbundesligavereins gegen einen Zuschauer

    Danach kann ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht (vgl. BGH, VII ZR 342/96, Urteil vom 18.12.1997; X ZR 197/97, Urteil vom 25.01.2000).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

    Ferner kann eine Vertragsstrafe grundsätzlich weitergegeben werden, wenn sie durch die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Pflicht des in Anspruch Genommenen verursacht worden ist (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 25.01.2000, Az.: X ZR 197/97, zit. n. juris Rn. 8 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Nach zutreffender ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH , NJW 1998, 1493, 1494; BGH , NZBau 2000, 195; zustimmend: OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 7.
  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10

    Abgelehnte Vertragsstrafenregelung = Haftungsausschluss für verzugsbedingte

    aa) Hat ein General- oder Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Fertigstellung zu zahlen, so kann er nach der - allerdings umstrittenen - Rechtsprechung des BGH seinen Nachunternehmer nach § 6 Abs. 6 VOB/B in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96 [z.B. BauR 1998, 330 ff.]; BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 [z.B. BauR 2000, 1050 ff.]; Ingenstau/Korbion-Döring, a.a.O., Rn. 37 zu § 6 Abs. 6 VOB/B und Rn. 7 zu § 11 Abs. 2 VOB/B, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01

    Kosten der Schädlingsbekämpfung nur als laufende Betriebskosten umlagefähig

    Es kann dahin gestellt bleiben/ob die Beklagte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz aus cic wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluss hat (vgl. insoweit BGH in NJW 2000, 1718), denn gemäß § 5 des Mietvertrages ist sowohl die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes als auch die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
  • VK Bund, 26.02.2003 - VK 1-07/03

    Einführung eines durchgängigen Controlling

    Nach anderer Auffassung dient die Vorschrift ausschließlich dem Schutz der Vergabestelle, indem sie die Entstehung eines späteren Schadens bei der Vergabestelle verhindern soll (vgl. bejahend OLG Celle, Beschluss vom 30. April 1999, NZBau 2000, 195, Thüringer OLG, Beschluss vom 22. Dezember 1999, NZBau 2000, 349, 352, Daub/Eberstein-Kulartz, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 25 Rn. 41, verneinend BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00, davon abweichend BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2002, VergbeR 2002, 637, 640, das die Frage des Drittschutzes jedoch offen lassen konnte; zum Überblick über den Sach- und Streitstand siehe auch Müller-Wrede/Noch, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Auflage 2001, § 25 Rn. 135 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht