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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19809
BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2014,19809)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2014,19809)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2014,19809)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 1 PatG, § 117 PatG, § 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in Bezug auf richterlich für erfolglos erklärte Anträge des Klägers - Analog-Digital-Wandler

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Unzulässigkeit von weiteren Hilfsanträgen des Beklagten in Bezug auf richterlich für erfolglos erklärte Anträge des Klägers / Kein Nachtreten bei fallendem Gegner

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufgreifen von einzelnen Angriffsmitteln des Klägers durch das Patentgericht in dem erteilten Hinweis hinsichtlich Stellens von Hilfsanträgen (hier: Analog-Digital-Wandler)

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in Bezug auf richterlich für erfolglos erklärte Anträge des Klägers - Analog-Digital-Wandler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgreifen von einzelnen Angriffsmitteln des Klägers durch das Patentgericht in dem erteilten Hinweis hinsichtlich Stellens von Hilfsanträgen (hier: Analog-Digital-Wandler)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der Darlegung zur Patentfähigkeit eines Streitpatents nach richterlichem Hinweis

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Analog-Digital-Wandler

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zum Hinweis nach § 83 PatG im Nichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1026
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13
    Entscheidend ist vielmehr, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12

    Walzstraße

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13
    Der Hinweis, den das Patentgericht nach § 83 Abs. 1 PatG gibt, dient unter anderem dazu, eine sachgerechte Fokussierung der Argumentation zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13
    Entscheidend ist vielmehr, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13
    Der Hinweis, den das Patentgericht nach § 83 Abs. 1 PatG gibt, dient unter anderem dazu, eine sachgerechte Fokussierung der Argumentation zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

    Der Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung ist nicht auf den Gegenstand der darin formulierten Patentansprüche beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/08, BGHZ 179, 168 Rn. 16 - Olanzapin; Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 19 - Analog-Digital-Wandler).
  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

    Gleiches gilt für den Fall, dass das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis nur einzelne Angriffsmittel des Klägers aufgreift und der Beklagte daher keinen Anlass hat, zusätzlich zu Hilfsanträgen, die dem erteilten Hinweis Rechnung tragen, vorsorglich weitere Hilfsanträge im Hinblick auf Angriffsmittel zu stellen, auf die das Patentgericht in seinem Hinweis nicht eingegangen ist oder die es als nicht aussichtsreich eingeschätzt hat (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 31 - Analog-Digital-Wandler).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise

    Gleiches gilt für den Fall, dass das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis nur einzelne Angriffsmittel des Klägers aufgreift und der Beklagte daher in der Regel keinen Anlass hat, zusätzlich zu Hilfsanträgen, die dem erteilten Hinweis Rechnung tragen, vorsorglich weitere Hilfsanträge im Hinblick auf Angriffsmittel zu stellen, auf die das Patentgericht in seinem Hinweis nicht eingegangen ist oder die es als nicht aussichtsreich eingeschätzt hat (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 31 - Analog-Digital-Wandler).
  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Wenngleich sich daraus die Lehre zum Einsatz jedes einzelnen dieser Procalcitonine als Kalibrator in Procalcitonin-Assays und damit in einem Diagnostizierverfahren gemäß Merkmal 1 zum Zweck der Detektion von Procalcitonin 3-116 gemäß Merkmal 2 als offenbart herleiten lässt, kann diese Lehre nicht auf eine Offenbarung eines kombinierten Einsatzes von zwei oder gar aller drei dieser Kalibratoren in einem Verfahren gemäß Patentanspruch 1 gelesen werden, da eine Kombination von Kalibratoren eine andere Lehre bildet, welche der Fachmann auch nicht als mögliche - wenn auch allgemeinste - Ausgestaltung der angemeldeten Erfindung der Offenbarung entnehmen kann (BGH GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler).

    Entscheidend ist danach, ob der Fachmann den Gegenstand des Patents der Gesamtheit der in den ursprünglichen Unterlagen offenbarten technische Lehre als mögliche - wenn auch allgemeinste - Ausgestaltung der angemeldeten Erfindung entnehmen kann (BGH GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler).

  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    So ist nach ständiger Rechtsprechung entscheidend, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler) und ob bei einem geänderten Lösungsvorschlag die ursprüngliche Gesamtoffenbarung für den Fachmann objektiv erkennen ließ, dass dieser von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor; GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt).
  • BPatG, 10.11.2015 - 3 Ni 19/14

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Anpassen von Tierfutter an

    Für die Beklagte hätte daher Veranlassung bestanden, im Hinblick darauf ihre Hilfsanträge in Gänze innerhalb der im qualifizierten Hinweis gesetzten Fristen zu stellen (BGH GRUR 2014, 1026 Rn. 33 f. m. w. N. - Analog-Digital-Wandler).
  • BPatG, 11.10.2016 - 4 Ni 7/15

    Bioreaktor

    Entscheidend ist, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler), wobei die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BPatG, 03.02.2015 - 4 Ni 36/13

    Brustpumpe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Brustpumpe (europäisches

    Entscheidend ist, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler), wobei die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (BGH Urt. v. 11.2.2014, X ZR 107/12GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Entscheidend ist danach, ob der Fachmann den Gegenstand des Patents der Gesamtheit der in den ursprünglichen Unterlagen offenbarten technische Lehre als mögliche - wenn auch allgemeinste - Ausgestaltung der angemeldeten Erfindung entnehmen kann (BGH GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

    Mit Urteil vom 27.05.2014 (Az. X ZR 2/13) hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil teilweise aufgehoben, soweit das Klagepatent 2 hinsichtlich der unten wiedergegebenen beschränkten Fassung für nichtig erklärt worden ist, und hat die Sache insoweit an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
  • BGH, 13.04.2017 - X ZR 23/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum lösbaren

  • BPatG, 30.09.2014 - 4 Ni 10/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für das

  • BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • BPatG, 27.02.2018 - 4 Ni 47/16

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14

    Zurückweisung eines Patents mit der "DEVICE FOR IMPROVING BREATHING" mangels

  • BPatG, 10.12.2014 - 5 Ni 14/12

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 13/13

    Patentfähigkeit des Streitpatents der Anlage zur zentralen Erfassung der

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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24008
BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24008)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24008)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24008)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kostenbegünstigung III

    § 144 Abs 1 PatG
    Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenbegünstigung bei Prozessfinanzierung durch Dritte

  • kanzlei.biz

    Kostenbegünstigung III

  • rewis.io

    Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 144 Abs. 1
    Prozesskostenbegünstigung bei Prozessfinanzierung durch Dritte

  • datenbank.nwb.de

    Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III

  • ibr-online

    Patentrecht - Kosten eines Nichtigkeitsverfahrens!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kostenbegünstigung für Patenttrolle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13
    Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953, I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18

    Dampfdruckverringerung - Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für

    Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es regelmäßig nicht angemessen, einen Patentinhaber, der eine Vereinbarung über die Finanzierung von Prozesskosten getroffen hat, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144 PatG noch weitergehend zu entlasten (BGH, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).

  • BGH, 12.02.2014 - X ZR 42/13

    Patentnichtigkeitsverfahren vor dem BGH: Vertretungsberechtigung eines in Malta

    Eine Kostenbegünstigung nach § 144 PatG kommt in Anbetracht der Vermögenslosigkeit der Beklagten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13 und 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).
  • BGH, 12.02.2014 - X ZR 66/13

    Vertretungszwang in Patentnichtigkeitsverfahrens vor dem BGH

    Eine Kostenbegünstigung nach § 144 PatG kommt in Anbetracht der Vermögenslosigkeit der Beklagten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13 und 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24009
BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24009)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24009)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - X ZR 2/13 (https://dejure.org/2013,24009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,24009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13
    a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

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