Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1871
BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97 (https://dejure.org/1998,1871)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - X ZR 21/97 (https://dejure.org/1998,1871)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - X ZR 21/97 (https://dejure.org/1998,1871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Patentlizenz - Ergänzende Vertragsauslegung - DDR-Patent

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Deckelfaß; vertragliche Lizenz auch für länger laufendes DDR-Patent; Lizenz, vertragliche -; Patent, Lizenz an einem -; ergänzende Vertragsauslegung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 923
  • GRUR 1999, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97
    Das Revisionsgericht ist danach grundsätzlich gehindert, die tatrichterliche Würdigung durch seine eigene zu ersetzen; die Kontrolle im Revisionsverfahren beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob seine Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem er etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen hat (vgl. Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 = MDR 1992, 802 sowie BGH, Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932 - st. Rspr.).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97
    Diese Auslegung ist als dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt, nämlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern, zu überprüfen (vgl. BGHZ 65, 107, 110).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97
    Insoweit geht diese an den §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung den Grundsätzen über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage vor (BGHZ 90, 69, 74 m.w.N. auch zum Streitstand).
  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95

    Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97
    Das Revisionsgericht ist danach grundsätzlich gehindert, die tatrichterliche Würdigung durch seine eigene zu ersetzen; die Kontrolle im Revisionsverfahren beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob seine Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem er etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen hat (vgl. Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 = MDR 1992, 802 sowie BGH, Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932 - st. Rspr.).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ist durch die im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung erfolgte Neugestaltung der Verjährungsregelung keine verdeckte Regelungslücke entstanden, die die Parteien zwar nicht erkannt haben, die sie aber geschlossen hätten, wenn ihnen die Lücke bekannt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138, 142 und vom 24. November 1998 - X ZR 21/97, NJW-RR 1999, 923, 924; jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 20/06

    Erhöhung des Erbbauzinses bei Koppelung an den Grundstückswert

    Sie liegt u.a. dann vor, wenn sich die bei Vertragsschluss bestehenden rechtlichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1998, X ZR 21/97, NJW-RR 1999, 923, 924).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Das Berufungsgericht hat dargelegt, daß sich der Vereinbarung vom 1. März 1989 eine Einwilligung in die Weiterverwendung des Namens entnehmen läßt, und zwar zumindest im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, mit der Lücken der rechtsgeschäftlichen Regelung geschlossen werden können (BGH, Urt. v. 13.1.1959 - I ZR 47/58, GRUR 1959, 384, 387 - Postkalender; Urt. v. 24.11.1998 - X ZR 21/97, GRUR 1999, 566 f. = WRP 1999, 323 - Deckelfaß; Urt. v. 17.12.1998 - I ZR 37/96, GRUR 1999, 579, 580 - Hunger und Durst).
  • BGH, 24.05.2000 - VIII ZR 329/98

    Auslegung einer Gewinngarantie in einem Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nicht Geschäftsgrundlage sein, was die Parteien schon in ihren Vertragsbestimmungen berücksichtigt haben (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1998 - X ZR 21/97, NJW-RR 1999, 923 unter 2 a; vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 185/93, BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 54; vom 27. September 1991 - V ZR 191/90, WM 1992, 153 unter 1 = ZIP 1991, 1599; vom 1. Februar 1990 - VII ZR 176/88, WM 1990, 1118 unter I 2 c aa = NJW-RR 1990, 601).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 181/96

    Formwirksamkeit eines Versteigerungsauftrages

    Die an den §§ 133, 157 BGB orientierte ergänzende Vertragsauslegung dient dazu, den von den Parteien bei ihren Absprachen entwickelten und einverständlich festgelegten Regelungsplan für solche Lücken zu ergänzen, für die ein Regelungsbedarf besteht, den die Parteien zwar nicht erkannt haben, dem sie aber genügt hätten, wenn ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre (BGH, Urt. v. 24.11.1998 - X ZR 21/97, WRP 1999, 323, 324 - Deckelfaß).
  • BGH, 17.12.1998 - I ZR 37/96

    "Hunger und Durst"; Rechte des Urhebers aus einem Musikverlagsvertrag;

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB, mit der Lücken der rechtsgeschäftlichen Regelung geschlossen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1998 - X ZR 21/97, WRP 1999, 323, 324 - Deckelfaß; Urt. v. 13.1.1959, I ZR 47/58, GRUR 1959, 384, 387 - Postkalender), ist diesem Vertrag eine entsprechende, sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung zu entnehmen.
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsansprüchen nach

    Das in Rechtsprechung und Lehre entwickelte Institut der ergänzenden Vertragsauslegung dient dazu, den von den Parteien bei ihren Absprachen entwickelten und einverständlich festgelegten Regelungsplan für solche Lücken zu ergänzen, für die ein Regelungsbedarf besteht, den die Parteien zwar nicht erkannt haben, dem sie aber genügt hätten, wenn ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre (BGH NJW-RR 1999, 923).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Kaufpreis; Werklohn; Mehrwertsteuer;

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW-RR 1999, 923, 924; NJW 1982, 2184, 2185).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 10 W 17/09

    Pflicht des Altenteilers zur Duldung der Veräußerung eines im Verhältnis zur

    Sie ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Parteien an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt nicht gedacht haben, dass sie eine Regelung nicht für erforderlich hielten oder dass sich die bei Vertragsschluss bestehenden wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (BGH NJW-RR 1991, 177; NJW 2002, 1260; NJW-RR 1999, 923f.).
  • OLG Dresden, 10.04.2001 - 23 U 3114/00

    Außerordentliche Kündigung des Untermietvertrages durch den gewerblichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 13.03.2002 - 11 U 30/01

    Rechtsnachfolgerin mehrerer gärtnerischer Produktionsgenossenschaften; Belastung

  • LG Braunschweig, 16.08.2006 - 9 O 2964/04

    Windenergiekonverter

  • LG Kiel, 05.10.2004 - 16 O 110/03

    Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten für Stromlieferungen; Rechtsgrund für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht