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   BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02   

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https://dejure.org/2003,531
BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,531)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2003 - X ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,531)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2003 - X ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,531)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Vermittlerklausel bezüglich Linienflügen und zur Haftungsausschlussklausel für lediglich vermittelte Fremdleistungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Verstoß gegen das Transparenzgebot in AGB; Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung in AGB für Reiseverträge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reisevertrags-AGB - Leistungsstörung bei Fremdleistungen

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung des Reiseveranstalters für Flugbeförderung

  • Judicialis

    BGB § 651 a Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 n.F. Bi; ; BGB § 307 Abs. 1 n.F. Cf; ; AGBG § 9 Bi, Cf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651a Abs. 2 § 307 Abs. 1 (n.F.); AGBG § 9
    Formularmäßige Abbedingung des Beförderungsrisikos im Rahmen eines Reisevertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Unangemessene Benachteiligung in AGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss für die Beförderung zum Urlaubsort bei Pauschalreisen?

  • archive.is (Leitsatz)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB eines Reiseveranstalters auf dem Prüfstand: - "Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, hier: die Erbringung eines Teils der Beförderung durch einen Sub-Unternehmer

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.1.2004)

    Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 220
  • NJW 2004, 681
  • MDR 2004, 498
  • DB 2004, 650 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Vermittlungsklauseln der vorliegenden Art benachteiligen daher den Reisenden entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, wenn sie Leistungen erfassen, bezüglich derer insbesondere durch die Reisebeschreibung bei den mit ihr angesprochenen durchschnittlichen Reiseinteressenten der Eindruck erweckt wird, die fragliche Leistung gehöre zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrages (BGH Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 907; BGHZ 119, 152, 161; Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.; vgl. auch Brandner, aaO Anh. §§ 9-11 AGBG Rdn. 597; Staudinger/Eckert, BGB Bearb. 2001, § 651 a BGB Rdn. 91; Tonner, aaO, § 651 a BGB Rdn. 73; Soergel/Eckert, BGB 12. Aufl., § 651 a BGB Rdn. 55; Wolf, aaO, § 9 AGBG Rdn. R 5; Führich, aaO, § 5 Rdn. 126).

    ee) Wie der Senat bereits erkannt hat, ist bei Pauschalreisen zur Bestimmung der Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters neben der Reisevertragsbestätigung auch der von diesem herausgegebene Reiseprospekt heranzuziehen, in dem sich die detaillierten Angaben über die Gestaltung und die Leistungen des Veranstalters befinden (Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189).

    Sie sind wie diese revisibel und können mithin vom Revisionsgericht selbst ausgelegt werden (BHGZ 112, 204; st. Rspr.; vgl. Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189), wenn wie im Streitfall der maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Darf der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, daß dieses selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGHZ 61, 275, 276; 77, 310, 312; 119, 152, 159 m.w.N.).

    Vermittlungsklauseln der vorliegenden Art benachteiligen daher den Reisenden entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, wenn sie Leistungen erfassen, bezüglich derer insbesondere durch die Reisebeschreibung bei den mit ihr angesprochenen durchschnittlichen Reiseinteressenten der Eindruck erweckt wird, die fragliche Leistung gehöre zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrages (BGH Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 907; BGHZ 119, 152, 161; Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.; vgl. auch Brandner, aaO Anh. §§ 9-11 AGBG Rdn. 597; Staudinger/Eckert, BGB Bearb. 2001, § 651 a BGB Rdn. 91; Tonner, aaO, § 651 a BGB Rdn. 73; Soergel/Eckert, BGB 12. Aufl., § 651 a BGB Rdn. 55; Wolf, aaO, § 9 AGBG Rdn. R 5; Führich, aaO, § 5 Rdn. 126).

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Darf der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, daß dieses selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGHZ 61, 275, 276; 77, 310, 312; 119, 152, 159 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Vermittlungsklauseln der vorliegenden Art benachteiligen daher den Reisenden entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, wenn sie Leistungen erfassen, bezüglich derer insbesondere durch die Reisebeschreibung bei den mit ihr angesprochenen durchschnittlichen Reiseinteressenten der Eindruck erweckt wird, die fragliche Leistung gehöre zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrages (BGH Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 907; BGHZ 119, 152, 161; Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.; vgl. auch Brandner, aaO Anh. §§ 9-11 AGBG Rdn. 597; Staudinger/Eckert, BGB Bearb. 2001, § 651 a BGB Rdn. 91; Tonner, aaO, § 651 a BGB Rdn. 73; Soergel/Eckert, BGB 12. Aufl., § 651 a BGB Rdn. 55; Wolf, aaO, § 9 AGBG Rdn. R 5; Führich, aaO, § 5 Rdn. 126).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 253/01

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Pauschalreiseverträgen

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Mit diesem Inhalt genügt die Klausel nicht den Anforderungen des Transparenzgebots (zum Transparenzgebot vgl. zuletzt Sen. Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507 und v. 19.11.2002 - X ZR 253/01, NJW 2003, 746).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Vermittlungsklauseln der vorliegenden Art benachteiligen daher den Reisenden entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, wenn sie Leistungen erfassen, bezüglich derer insbesondere durch die Reisebeschreibung bei den mit ihr angesprochenen durchschnittlichen Reiseinteressenten der Eindruck erweckt wird, die fragliche Leistung gehöre zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrages (BGH Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 907; BGHZ 119, 152, 161; Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.; vgl. auch Brandner, aaO Anh. §§ 9-11 AGBG Rdn. 597; Staudinger/Eckert, BGB Bearb. 2001, § 651 a BGB Rdn. 91; Tonner, aaO, § 651 a BGB Rdn. 73; Soergel/Eckert, BGB 12. Aufl., § 651 a BGB Rdn. 55; Wolf, aaO, § 9 AGBG Rdn. R 5; Führich, aaO, § 5 Rdn. 126).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Darf der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, daß dieses selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGHZ 61, 275, 276; 77, 310, 312; 119, 152, 159 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02
    Mit diesem Inhalt genügt die Klausel nicht den Anforderungen des Transparenzgebots (zum Transparenzgebot vgl. zuletzt Sen. Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507 und v. 19.11.2002 - X ZR 253/01, NJW 2003, 746).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Maßgeblich ist, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüberstehen, insbesondere wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (BGH, Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220 = NJW 2004, 681; Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, NJW 2011, 599 = RRa 2011, 29 Rn. 9).
  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail &

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Reiseunternehmen einerseits als Vermittler von Reiseleistungen, andererseits als Erbringer von Reiseleistungen in eigener Verantwortung tätig werden können, wobei sie sich auch in diesem Fall Dritter als Leistungsträger bedienen können (BGH, Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 225; Urteil vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, RRa 2007, 221 Rn. 12).

    Legt das Verhalten des Reiseveranstalters für den Reisenden nahe, dass die Reiseleistung im Organisations- und Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters stattfindet und der Reisende sich bei Mängeln allein mit dem Reiseveranstalter auseinanderzusetzen hat, so wird dieser Vertragspartner (BGH, Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 225 f.; Urteil vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, NJW-RR 2007, 1501 = RRa 2007, 221 Rn. 14).

    Dieser ist als Allgemeine Geschäftsbedingung Vertragsgrundlage (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189; Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 229).

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Hierbei ist gemäß § 651a Abs. 2 BGB entscheidend darauf abzustellen, wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1973 - VII ZR 247/72, BGHZ 61, 275, 277 f. = WM 1973, 1405; Urt. v. 30.9.2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 225 f. = NJW 2004, 681).
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Reiseunternehmen in verschiedener Weise tätig werden können, einerseits als Vermittler von Reiseleistungen, andererseits als Erbringer von Reiseleistungen in eigener Verantwortung, wobei sie sich Dritter als Leistungsträger bedienen können (BGH, Urt. v. 30.09.2003 - X ZR 44/02, BGHZ 156, 220, 225).

    b) Welche Art von Tätigkeit des Pauschalreiseveranstalters vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüberstehen, insbesondere, wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (BGH, Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; BGHZ 156, 220, 225 f.; Führich, aaO Rdn. 133; Staudinger/J.Eckert, BGB, 2003, § 651 a Rdn. 100).

    Darf der Reisende das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, dass dieses selbst der Veranstalter und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (so für den Abschluss eines Pauschalreisevertrags BGHZ 156, 220, 226).

    Dieses Vertrauen kann indessen von vornherein scheitern bzw. nicht schutzwürdig sein, wenn der Reiseveranstalter eine klare, unmissverständliche und unübersehbare Fremdleistungserklärung abgibt und dadurch sein sonstiges, für sich genommen auf eine Eigenleistung hindeutendes Verhalten in ein anderes Licht rückt (vgl. BGH NJW 2000, 1188; BGHZ 156, 220, 227 f.).

  • BGH, 29.06.2021 - X ZR 29/20

    Aufführung der Bahntransfers zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches

    Welche Art von Tätigkeit vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Vertragspartner gegenüberstehen, insbesondere, wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10, RRa 2011, 20 Rn. 11; Urteil vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, RRa 2007, 221 Rn. 12 f.; Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 225).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 16 U 153/05

    Pauschalreisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters als Veranstalter eines am

    Welche Art von Tätigkeit vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüber stehen, insbesondere wie das Reiseunternehmen aus Sicht des Reisenden auftritt (BGH, NJW 2004, 681).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 128/04

    Abgabe eines Rechtsstreits gegen ein Reisebüro wegen Verletzung von

    a) In BGHZ 156, 220, 225 ging es um einen Reisevertrag, d.h. um das Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisekunden.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 12 U 90/04

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines

    Welche Art von Tätigkeit vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüberstehen, insbesondere wie das Reiseunternehmen bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände aus der Sicht eines vernünftigen und objektiv urteilenden Reisenden auftritt (BGH NJW 2004, 681, 683).
  • LG Saarbrücken, 08.02.2013 - 10 S 134/12

    Reiserecht: Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung

    Hierbei ist gemäß § 651a Abs. 2 BGB entscheidend darauf abzustellen, wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (BGHZ 61, 275, 277f; BGHZ 156, 220, 225f; BGH NJW 2011, 599).
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