Rechtsprechung
BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Berufungsurteils mangels Tatbestand; Einordnung von Untersuchungsaufträgen und Gutachtenaufträge über den Zustand und Wert eines Tieres
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (bis 31.12.2001) § 543 Abs. 2
Aufhebung des Berufungsurteils mangels Tatbestandes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1576
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1999 - II ZR 176/97
Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes
Auszug aus BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält (BGHZ 73, 248, 250 f.; BGH, Urt. v. 01.02.1999 - II ZR 176/97, NJW 1999, 1720). - BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93
Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …
Auszug aus BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01
Von einer Aufhebung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120, 3121;… Urt. v. 25.04.1991 - I ZR 232/89, NJW 1991, 3038, 3039, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.04.1991 - I ZR 232/89
"Fehlender Tatbestand"; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlenden …
Auszug aus BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01
Von einer Aufhebung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (…vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120, 3121; Urt. v. 25.04.1991 - I ZR 232/89, NJW 1991, 3038, 3039, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94
Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …
Auszug aus BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01
Untersuchungs- und Gutachtenaufträge über den Zustand und Wert einer Sache oder eines Tieres sind grundsätzlich als Werkvertrag einzuordnen (BGHZ 127, 378, 384). - BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 25.05.2004 - X ZR 258/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält (BGHZ 73, 248, 250 f.;… BGH, Urt. v. 01.02.1999 - II ZR 176/97, NJW 1999, 1720).
- BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12
Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der …
Von einer Aufhebung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage noch ausreichenden Umfang ergibt (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2004 - X ZR 258/01, NJW-RR 2004, 1576 mwN). - BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01
segnitz. de
Ausnahmsweise kann dann von einer Aufhebung abgesehen werden, wenn sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in hinreichendem Umfang ergibt (…vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 232/89, NJW 1991, 3038, 3039;… Urt. v. 6.7.1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120, 3121, jeweils m.w.N.; Urt. v. 25.5.2004 - X ZR 258/01, NJW-RR 2004, 1576). - BGH, 16.11.2016 - XII ZB 550/15
Wert der Beschwer bei der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur …
Eine Aufhebung der Entscheidung wegen mangelnder Begründung ist daher nicht geboten (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2004 - X ZR 258/01 - NJW-RR 2004, 1576 mwN).