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   BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07   

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https://dejure.org/2010,1305
BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07 (https://dejure.org/2010,1305)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2010 - X ZR 27/07 (https://dejure.org/2010,1305)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2010 - X ZR 27/07 (https://dejure.org/2010,1305)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 PatG, Art 52 Abs 2 Buchst c EuPatÜbk, Art 52 Abs 3 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Windows-Dateiverwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Windows-Dateiverwaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Windows-Dateiverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitpatent über ein Verfahren bzw. ein System zur gleichzeitigen Verwendung eines nur kurze Dateinamen zulassenden und eines nur lange Dateinamen zulassenden Betriebssystems; Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lösung einer Ablage bestimmter Daten in einem Speicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit der Windows-Dateiverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache; System zur Datenverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    WINDOWS - Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung

  • heise.de (Pressebericht)

    Microsofts FAT-Patent

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2010)

    Softwarepatente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Computern wie vor 15 Jahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitpatent über ein Verfahren bzw. ein System zur gleichzeitigen Verwendung eines nur kurze Dateinamen zulassenden und eines nur lange Dateinamen zulassenden Betriebssystems; Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lösung einer Ablage bestimmter Daten in einem Speicher ...

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    WINDOWS-Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Patentierbarkeit von Software - VFAT-Patent

  • ifross.org (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt VFAT-Patent

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    WINDOWS - Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WINDOWS-Patent: Dateisystem VFAT

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Auf die Berufung der Patentinhaberin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2010 (X ZR 27/07) das vorgenannte Urteil des Bundespatentgerichts abgeändert und die Nichtigkeitsklage im Verfahren 2 Ni 2/05 abgewiesen.

    Den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil X ZR 27/07 zu demselben Streitpatent ist in diesem Kontext zu entnehmen, dass die Bitkombination "1111" für ältere Betriebssysteme wie MS-DOS, die nur kurze Dateinamen verwalten können, ungültig ist.

    6.3.2 Demgegenüber wendet die Beklagte im Wesentlichen ein, dass sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. April 2010 in der Patentnichtigkeitssache X ZR 27/07 bereits ausführlich mit der Frage des Ausschlusstatbestandes nach Artikel 52 (2) c) und (3) EPÜ auseinandergesetzt habe.

    Dies wird auch im Urteil X ZR 27/07 des Bundesgerichtshofs bestätigt, wonach die Verknüpfung des zweiten mit dem ersten Verzeichniseintrag ein Betriebssystem, das lange Dateinamen zulässt und Dateien durch Zugreifen auf den zweiten Verzeichniseintrag auffindet, in die Lage versetzt, auch auf Informationen zuzugreifen, die im ersten Verzeichniseintrag abgelegt sind (Anlage NK8, Rn. 21).

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