Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1746
BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,1746)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,1746)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,1746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis - Levitationsanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vertrauendürfen auf Nichtzurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis bei Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis - Levitationsanlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis - Levitationsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139; GG Art. 103 Abs. 1
    Vertrauendürfen auf Nichtzurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis bei Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bei gewährter PKH: Zurückweisung der NZB nicht ohne Hinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 128
  • MDR 2011, 1495
  • GRUR 2012, 317
  • FamRZ 2012, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08

    Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11
    Der Senat hat von Amts wegen im Wege einer Prognoseentscheidung geprüft, ob es den Beklagten zu 3 und 4 im Umfang ihrer gesamten Beschwer gelingen kann, eine zulässige und begründete Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009  VII ZR 187/08, BGHZ 179, 315 Rdn. 3).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11
    a) Die Anhörungsrüge weist im Ansatz zwar zutreffend darauf hin, dass sich für ein Gericht nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben kann, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserheblichen Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011  X ZB 3/10, GRUR 2011, 851  Werkstück).
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, hat das Gericht unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von Amts wegen zu prüfen (vgl. etwa BVerfG 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 - zu II 2 a bb der Gründe; vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde: BGH 25. Oktober 2011 - X ZR 3/11 - Rn. 11 mwN; 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08 - Rn. 11, BGHZ 179, 315) .
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    Für ein Gericht kann sich nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserhebliche Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (BGH, GRUR 2011, 851 Rn. 12 ff. - Werkstück; Beschl. v. 25.10.2011, Az.: X ZR 3/11, BeckRS 2011, 25938 Rn. 10; MüKo ZPO-Fritsche, 6. Aufl., § 139 Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13644
BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,13644)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,13644)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - X ZR 3/11 (https://dejure.org/2011,13644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Für den Beginn der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist die Zustellung des angefochtenen Urteils entscheidend; Bedeutung der Zustellung des angefochtenen Urteils für den Beginn der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bedeutung der Zustellung des angefochtenen Urteils für den Beginn der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11
    Soweit der Senat das Gesuch der Beklagten zu 1 zurückgewiesen hat, weil die für sie zusätzlich geltenden Voraussetzungen des § 116 Nr. 2 ZPO in ihrer Person nicht erfüllt sind, hat sie das Rechtsmittel damit noch vor Ablauf der ihr dafür zustehenden Überlegungsfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186) eingelegt.
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11
    Die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde haben die Beklagten zu 1, 3 und 4 gleichfalls versäumt, weil diese Frist durch die Zustellung des angefochtenen Urteils in Gang gesetzt wird (§ 544 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und nicht durch die Einlegung des Rechtsmittels, wie dies nach dem bis Ende Dezember 2001 geltenden Recht bei den entsprechenden Fristen zur Begründung der Berufung und Revision der Fall war (vgl. zur Rechtslage bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach geltendem Recht BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11
    Die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde haben die Beklagten zu 1, 3 und 4 gleichfalls versäumt, weil diese Frist durch die Zustellung des angefochtenen Urteils in Gang gesetzt wird (§ 544 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und nicht durch die Einlegung des Rechtsmittels, wie dies nach dem bis Ende Dezember 2001 geltenden Recht bei den entsprechenden Fristen zur Begründung der Berufung und Revision der Fall war (vgl. zur Rechtslage bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach geltendem Recht BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11
    Dass inzwischen (mit Ablauf des 4. Februar 2011) die Frist des § 234 Abs. 3 ZPO überschritten ist, steht der Wiedereinsetzung nicht entgegen, weil dies nicht den Beklagten anzulasten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht