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   BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76   

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https://dejure.org/1979,820
BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - X ZR 3/76 (https://dejure.org/1979,820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erfindung - Anforderungen an die Patentfähigkeit - Vorrichtung zum Anheben und Absenken einer Achse eines Doppelachsaggregates für Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 309
  • GRUR 1980, 166
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76

    Aufhänger

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76
    Enthält ein Unteranspruch eine patentfähige Erfindung, die vom Gegenstand eines in Bezug genommenen Anspruches unabhängig ist, so kann im Nichtigkeitsverfahren die im Unteranspruch enthaltene Bezugnahme auf einen vorangehenden Anspruch auch dann nicht gestrichen werden, wenn letzterer keine ausreichende Lehre offenbart (Ergänzung zu BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger).

    Der Senat ist aus den im Urteil vom 7. Dezember 1978 - X ZR 4/76 - BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger - im einzelnen dargelegten Gründen auch im vorliegenden Falle nicht in der Lage, die in Anspruch 4 enthaltene Bezugnahme auf die vorangehenden Ansprüche zu streichen, obwohl diese, wie sich aus den Darlegungen zu I 2 und 3 ergibt, keine ausreichend offenbarte Lehre zum technischen Handeln enthalten.

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (Sen.Urt. v. 14.10.1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat).
  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 67/13

    Patentnichtigkeitsklage: Offenbarung eines erfundenen Übertragungspapiers für

    Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09

    Ansprüche des Mandanten wegen Schlechterfüllung eines Patentanwaltvertrages

    (2.1) Eine Erfindung ist in hinreichender Weise offenbart, wenn ein Fachmann mit durchschnittlichem Können zur Zeit der Anmeldung des Streitpatents in der Lage ist, mit den im Patent angegebenen Mitteln die dem Patent zugrundeliegende Aufgabe zu lösen und dies mit gleichbleibendem Erfolg zu wiederholen (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat, Rn 31; Beschluss vom 12.02.1987 - X ZB 4/86 - Tollwutvirus, Rn 20; jew. zit. nach juris).

    Kann ein Durchschnittsfachmann einen Vorschlag nur mit großen Schwierigkeiten und nicht oder nur durch Zufall ohne vorherige Misserfolge praktisch verwirklichen, wenn er den von einem Patent angestrebten Erfolg erreichen will, liegt eine ausreichend offenbarte technische Lehre nicht vor (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat).

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