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   BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02   

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https://dejure.org/2005,1056
BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02 (https://dejure.org/2005,1056)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2005 - X ZR 30/02 (https://dejure.org/2005,1056)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - X ZR 30/02 (https://dejure.org/2005,1056)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit eines Patents betreffend einen Transportwagen; Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Patents hinsichtlich eines Einkaufswagens; Patentierung einer Lösung der bestehenden Probleme bei der Anbringung von Münzschlössern an Einkaufswagen; ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. c; ; IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der Anmeldung hinaus

  • rechtsportal.de

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der Anmeldung hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1023
  • GRUR Int. 2006, 156
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist durch die Anmeldung offenbart, was sich dem Fachmann des Betreffenden Gebietes der Technik ohne weiteres aus dem Gesamtinhalt der Unterlagen am Anmeldetag erschließt (so für die Rechtslage in Deutschland vor 1978 BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator I m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Fachmann aufgrund der ursprünglichen Unterlagen nicht erkennen kann, daß die darin enthaltene Offenbarung von vornherein ihn als zur Erfindung gehörend erkennen ließ (vgl. Sen.Beschl. v. 05.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Sen.Beschl. v. 11.09.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; vgl. ferner EPA - T 255/88, EPOR 1992, 87 - Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente; EPA - T 192/89, EPOR 1990, 287 - Dispositif d' homogénisation; EPA - T 270/89, EPOR 1991, 540 - Splash bar method).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Der Inhalt der Patentanmeldung ist hingegen der Gesamtheit der Unterlagen zu entnehmen, ohne daß dabei den Patentansprüchen eine gleich hervorragende Bedeutung zukommt (Sen.Urt. v. 03.12.1991 - X ZR 101/89, GRUR 1992, 157, 158 f. - Frachtcontainer; Sen.Urt. v. 21.09.1993 - X ZR 50/91, Mitt.
  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Der Inhalt der Patentanmeldung ist hingegen der Gesamtheit der Unterlagen zu entnehmen, ohne daß dabei den Patentansprüchen eine gleich hervorragende Bedeutung zukommt (Sen.Urt. v. 03.12.1991 - X ZR 101/89, GRUR 1992, 157, 158 f. - Frachtcontainer; Sen.Urt. v. 21.09.1993 - X ZR 50/91, Mitt.
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Eine solche Änderung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Gegenstands der Anmeldung führen (Sen. BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Fachmann aufgrund der ursprünglichen Unterlagen nicht erkennen kann, daß die darin enthaltene Offenbarung von vornherein ihn als zur Erfindung gehörend erkennen ließ (vgl. Sen.Beschl. v. 05.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Sen.Beschl. v. 11.09.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; vgl. ferner EPA - T 255/88, EPOR 1992, 87 - Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente; EPA - T 192/89, EPOR 1990, 287 - Dispositif d' homogénisation; EPA - T 270/89, EPOR 1991, 540 - Splash bar method).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Der Gegenstand der Erfindung ergibt sich aus der Anmeldung insgesamt; die Patentansprüche sind lediglich ein Teil der Gesamtoffenbarung (Senatsurteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH, Mitt 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II).

    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht "zur Erfindung gehörend" erkennen ließ (BGH, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II; GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument).

    Die nachträgliche Aufnahme solcher Merkmale in einen Patentanspruch ist grundsätzlich unter der Voraussetzung zulässig, dass die Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung eine geeignete Grundlage für die Abgrenzung dieser Art bietet und die daraus resultierende neue Merkmalskombination noch mit der Lehre der Anmeldung im Einklang steht; sie müssen den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen vom Fachmann "als zur Erfindung gehörend" entnommen werden können (Benkard/Schäfers, a.a.O., Art. 123 Rdnr. 46 m. w. Nachw.; vgl. ferner BGH, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II - unter Hinweis auf: EPA, T 255/88, EPOR 1992, 87; EPA, T 192/89, EPOR 1990, 287; EPA, T 270/89, EPOR 1991, 540).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (Sen.Urt. v. 21.9.1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; v. 5.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Sen.Urt. v. 5.7.2005, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
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