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   BGH, 12.09.2006 - X ZR 49/02   

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https://dejure.org/2006,10134
BGH, 12.09.2006 - X ZR 49/02 (https://dejure.org/2006,10134)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2006 - X ZR 49/02 (https://dejure.org/2006,10134)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2006 - X ZR 49/02 (https://dejure.org/2006,10134)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorrichtung zum Auflegen eines Gargutträgers in einem Backofen; Gegenstand des Patentanspruchs bei einem Streitpatent; Backofenmuffel im Sinne des Streitpatents; Backofenmuffel mit eingesetzten Teleskopauszügen und einem auf diese aufgelegte Gargutträger als Streitpatent

  • Judicialis

    PatG § 121 Abs. 2; ; ZPO § 97

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung in Haushalts-Bachöfen zur Auflage von Gargutträgern mangels Patentfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BGH, 12.09.2006 - X ZR 49/02
    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten in dem Verfahren 4 O 41/00 vor dem Landgericht Düsseldorf als Patentverletzerin in Anspruch genommene Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.05.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BGH, 12.09.2006 - X ZR 49/02
    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten in dem Verfahren 4 O 41/00 vor dem Landgericht Düsseldorf als Patentverletzerin in Anspruch genommene Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.05.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten als Patentverletzerin in Anspruch genommene Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.5.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; zuletzt Sen.Urt. v. 12.9.2006 - X ZR 49/02).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 43/07

    Treppensteigvorrichtung

    Noch weniger kann sich die Klägerin zur Auslegung des Begriffs "teleskopartig" auf das Urteil des 10. Zivilsenats vom 12.09.2006 (X ZR 49/02) stützen, da die Merkmale eines Klagepatentanspruchs nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern im jeweiligen Kontext ausgelegt werden müssen.
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