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   BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66   

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https://dejure.org/1968,764
BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,764)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - X ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,764)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - X ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung vor der Bekanntmachung der Patentanmeldung - Unrichtige oder unterbliebene Nennung des Erfinders in der Patentrolle - Rechte des Erfinders in Bezug auf die Erfinderbenennung - Nennung und Benennung des Erfinders in einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1720
  • MDR 1968, 665
  • GRUR 1969, 133
  • DB 1968, 1666
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66
    Inanspruchnahme besteht nur in den Fällen, in denen ein Recht seinem Inhalt nach nur gegen mehrere Personen gemeinschaftlich ausgeübt werden kann (BGHZ 36, 187, 188) [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60] .

    Ob eine einheitliche Entscheidung über das Erfinderrecht gegenüber allen Betroffenen denknotwendig oder wünschenswert wäre, spielt in diesem Zusammenhange keine Rolle (BGHZ 36, 187, 190 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60] ; vgl. auch Wieczorek Anm. A III zu § 62 ZPO; Baumbach/Lauterbach Anm. 2 C zu § 62 ZPO).

    Zu einer gesonderten Inanspruchnahme der Beklagten auf Berichtigung der Erfinderbenennung fehlte ihr hiernach die "Prozeßführungsbefugnis" (vgl. BGHZ 36, 187 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60] ) auch dann nicht, wenn es für die Durchsetzung des Anspruchs beim Patentamt auch der Zustimmung der benannten Miterfinder bedürfte.

  • BGH, 05.05.1966 - Ia ZR 110/64

    Strittige Erfindung zur Herstellung der Deckschicht von Holzwerkstoffplatten -

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66
    Daß diese Ausführungsformen nach Ansicht der Parteien von der Erfindung des Klägers "abhängig" sind, schließt nicht aus, daß zumindest K. ein schöpferischer Anteil an der Gesamterfindung im Sinne des Urteils des Senats vom 5. Mai 1966 (GRUR 1966, 558 - Spanplatten) zuzubilligen sein könnte.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist derjenige Miterfinder, der einen schöpferischen Beitrag zu der gemeinschaftlichen Erfindung geleistet hat (RG GRUR 1938, 256, 262; RG GRUR 1940, 339, 341; RG GRUR 1944, 80, 81; Sen.Urt. v. 30.04.1968 - X ZR 67/66, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat (Sen.Urt. v. 30.4.1968 - X ZR 67/66, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Miterfinder ist jedoch nur derjenige, der zu der unter Schutz gestellten Erfindung einen schöpferischen Beitrag geleistet hat (BGH, GRUR 1969, 133, 145 - Luftfilter; BGH, GRUR 1977, 784, 787 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 226, 227 Rollenantriebseinheit; BGH, Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Miterfinder ist nach allgemeiner Meinung jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat (BGH, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren; Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2012 - 2 U 3/10

    Abweisung der Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung an Geschmacksmustern für

    Miterfinder ist dabei überhaupt nur derjenige, der zu der unter Schutz gestellten Erfindung einen schöpferischen (allerdings nicht notwendig selbst erfinderischen) Beitrag geleistet hat (BGH, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; BGH, GRUR 1977, 784, 787 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; BGH, Mitt 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse).
  • OLG Köln, 26.05.1993 - 27 U 216/92

    Fahrzeug; Pkw; Stellplatz; Abstellen; Vertrag; Entgeltlich; Parken; Parkplatz;

    Auch im vorliegenden Fall gilt der Grundsatz, daß selbst bewachte Parkplätze kein geeigneter Aufbewahrungsort für Handelsware in dort abgestellten Fahrzeugen sind, mögen diese auch verschlossen sein, und daß sich ein Fahrzeugabsteller selbst ohne besondere Schwierigkeiten gegen Verluste schützen kann, indem er keine zum Verkauf bestimmten Waren in dem abgestellten Fahrzeug zurückläßt (vgl. BGH NJW 1968, 1720).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 79/16

    Begriff der Arbeitnehmererfindung

    Miterfinder ist derjenige, der zu der unter Schutz gestellten Erfindung einen schöpferischen Beitrag geleistet hat (BGH, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; BGH, GRUR 1977, 784, 787 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; BGH, NJW-RR 1995, 696 = Mitt.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19

    Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und

    Miterfinder kann sein, wer schöpferisch an der Entwicklung der Erfindung beteiligt war (BGH GRUR 1969, 133 - Luftfilter), d.h. einen schöpferischen Beitrag zu der (gemeinschaftlichen) Erfindung geleistet hat (BGH GRUR 2001, 226, 227- Rollenantriebseinheit; BGH GRUR 1969, 133 (135) - Luftfilter - für das frühere deutsche Recht).
  • LG München I, 22.02.2018 - 7 O 4209/17

    Vindikation einer Patentanmeldung

    Miterfinder ist dabei überhaupt nur derjenige, der zu der unter Schutz gestellten Erfindung einen schöpferischen (allerdings nicht notwendig selbst erfinderischen) Beitrag geleistet hat (BGH, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; BGH, GRUR 1977, 784, 787 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit; BGH, Mitt 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse).
  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    In einem solchen Fall hat der Erfinder eines Teils der zusammengefaßten Anmeldung nur dann einen Vergütungsanspruch, wenn feststeht, daß der auf ihn zurückgehende Teil der weiterverfolgten Anmeldung einen schöpferischen Beitrag zu dem zusammengelegten Anmeldungsgegenstand darstellt (vgl. BGH GRUR 1969, 133, 135).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 24/11

    Verneinung der Miterfindereigenschaft des Klägers hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 59/07

    Flexibler Transportbehälter

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02

    Patentrecht: Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Klage auf Zustimmung zur

  • LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15

    Erfinderbenennung

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 71/04

    Zurückweisung von Ansprüchen auf Übertragung und Umschreibung eines Patents für

  • LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 26/98

    Pflückvorsatz (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Hamburg, 18.06.1970 - 6 U 197/69
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