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   BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08   

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https://dejure.org/2011,5258
BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Art 54 EuPatÜbk, Art 84 EuPatÜbk, Art 105a EuPatÜbk, Art 105b EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei der Prüfung des Vorliegens der erfinderischen Tätigkeit i.R.d. Zusammensetzung eines kosmetischen Sonnenschutzmittels ist nicht ausschließlich auf die "Aufgabe" in der Streitpatentbeschreibung abzustellen; Prüfungsrahmen in Bezug auf das Erfordernis der Klarheit in ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende Aufgabe als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfungsrahmen in Bezug auf das Erfordernis der Klarheit in einem Nichtigkeitsverfahren hinsichtlich eines beschränkten Patentsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    URTEIL UNVOLLSTÄNDIG!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonnenschutzmittel als patentfähige Problemlösung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 15
  • GRUR 2011, 607
  • GRUR Int. 2011, 625
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit ist nicht ausschließlich auf die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende "Aufgabe" abzustellen; es ist vielmehr auch zu erwägen, ob die Bewältigung eines zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehörenden (anderen) Problems dessen Lösung nahegelegt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Februar 2003, X ZR 200/99, GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).

    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).

    Im Übrigen bildet auch eine zutreffend formulierte Aufgabe nicht notwendigerweise den einzigen Ausgangspunkt für die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit; es ist vielmehr auch zu erwägen, ob die Bewältigung eines (anderen) zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehörenden technischen Problems dessen Lösung nahegelegt hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

    Proxyserversystem

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerinnen kann der Senat - anders als bei einer beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 - Proxyserversystem) - nicht prüfen, ob die vom Europäischen Patentamt gebilligte beschränkte Fassung dem Erfordernis der Klarheit (Art. 84 EPÜ) genügt.
  • BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05

    Sektionaltor

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Dieser "analoge Ersatz" mag eine zulässige Einschränkung sein, ist aber nicht geeignet, erfinderische Tätigkeit zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2009 - X ZR 115/05, GRUR 2010, 322 - Sektionaltor; EPA, Technische Beschwerdekammer - T 4/98, ABl.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Darauf, ob sich diese Anregungen auch auf die Fotostabilität bezogen, ist dabei nicht entscheidend abzustellen (vgl. nur Senatsurteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I; st. Rspr.).
  • BGH, 06.02.1973 - X ZR 40/69

    "Neuheit" des Gegenstandes eines Patentanspruches - Vorliegen der Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
    Bei Uvasorb HEB handelt es sich um eine in der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung 570 838 (vgl. die D9) und einem auf das Jahr 1995 datierten Prospekt des RA-3643-Herstellers 3V Sigma SpA (D27) beschriebene Substanz, die zwar auf Grund ihrer Substitution (zwei Estergruppen und eine Amidgruppe anstelle von drei Estergruppen) weniger lipophil als Octyltriazon sein mag, wie dies auch der gerichtliche Sachverständige angegeben hat, aber sonst keine verbesserten Eigenschaften aufweist, die hier im Sinn der durchwegs älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Senats (vgl. RG GRUR 1936, 610 - Reklameplakate; Senatsurteil vom 6. Februar 1973 - X ZR 40/69, bei Liedl, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - Nichtigkeitsklagen 1971/73, 248, 258) allenfalls die Bejahung erfinderischer Tätigkeit tragen könnten.
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Die französische Cour de cassation hat nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs in einer der Sachen "Google France und Google" (GRUR 2010, 445) die Annahme des Berufungsgerichts als nicht rechtsfehlerhaft erachtet, dass nicht jede Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei, auch wenn die Anzeige die fragliche Marke nicht erwähne, das eigene, nicht verwechselbare Unterscheidungszeichen verwende und in einer separaten Kolumne unter der Überschrift "geschäftliche Links" oberhalb oder rechts von den Ergebnissen der eigentlichen Recherche erscheine (Urteil vom 13. Juli 2010, GRUR Int. 2011, 625, 627 - CNRRH; vgl. dazu Henning-Bodewig, GRUR Int. 2011, 592).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zwingend auf die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende "Aufgabe" abzustellen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).

    Die Patentfähigkeit ist gegebenenfalls schon dann zu verneinen, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).

  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Dies schließt nicht aus, dass bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit auch andere technische Probleme zu berücksichtigen sind, zu deren Lösung der Fachmann veranlasst sein kann, die technische Lehre der Erfindung vorzuschlagen oder jedenfalls in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 11. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 12, 14 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
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