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   BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13   

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https://dejure.org/2015,1839
BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13 (https://dejure.org/2015,1839)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - X ZR 81/13 (https://dejure.org/2015,1839)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13 (https://dejure.org/2015,1839)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kochgefäß

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, Art 2 § 3 Abs 5 IntPatÜbkG vom 20.12.1991
    Verletzungsstreit betreffend ein Europäisches Patent: Prüfung der Gleichwirkung von Klagepatent und angegriffenen Ausführungsformen; Gutglaubensschutz bei fehlerhaftem Verständnis des Patentgegenstands infolge fehlerhafter Übersetzung der Patentschrift - Kochgefäß

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Patentverletzung durch nicht-identische, aber äquivalente Patentanwendung bei der Produktherstellung / Gleichwirkung

  • IWW

    Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜbkG, Art. II § 3 Abs. 5 IntPatÜbkG, Art. 69 EPÜ, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜbkG, Art. II § 3 IntPatÜbkG, Art. XI § 4 IntPatÜbkG, Art. II § 3 Abs. 1 und 2 IntPatÜbkG, § 43 Abs. 4 PatG, § 123 Abs. 5 PatG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung auf den Gutglaubensschutz in Unkenntnis der fehlerhaften Übersetzung der Patentschrift (hier: Kochgefäß als Klagepatent); Erforderlichkeit der Untersuchung des Patentanspruchs zur Prüfung der Gleichwirkung bzgl. Wirkungen zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe

  • rewis.io

    Verletzungsstreit betreffend ein Europäisches Patent: Prüfung der Gleichwirkung von Klagepatent und angegriffenen Ausführungsformen; Gutglaubensschutz bei fehlerhaftem Verständnis des Patentgegenstands infolge fehlerhafter Übersetzung der Patentschrift - Kochgefäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf den Gutglaubensschutz in Unkenntnis der fehlerhaften Übersetzung der Patentschrift (hier: Kochgefäß als Klagepatent); Erforderlichkeit der Untersuchung des Patentanspruchs zur Prüfung der Gleichwirkung bzgl. Wirkungen zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe

  • datenbank.nwb.de

    Verletzungsstreit betreffend ein Europäisches Patent: Prüfung der Gleichwirkung von Klagepatent und angegriffenen Ausführungsformen; Gutglaubensschutz bei fehlerhaftem Verständnis des Patentgegenstands infolge fehlerhafter Übersetzung der Patentschrift - Kochgefäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH entscheidet zur Gleichwirkung im Patentrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Untersuchung des Patentanspruchs zur Prüfung der Gleichwirkung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kochgefäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Untersuchung des Patentanspruchs zur Prüfung der Gleichwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 361
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III).

    Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 914 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 1005, 1006 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    aa) Zu der rechtsähnlichen Regelung in § 43 Abs. 4 PatG aF, der Vorgängervorschrift zu § 123 Abs. 5 PatG, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der dort normierte Schutz des guten Glaubens nicht auf denjenigen beschränkt ist, der bewusst die Nutzung eines beispielsweise wegen unterbliebener Zahlung der gesetzlichen Gebühren erloschenen Patents aufgenommen hat, sondern auch dem unbewussten Benutzer zugutekommt (BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - I ZR 138/51, BGHZ 6, 172, 176 - Wäschepresse; ebenso schon RG, GRUR 1926, 475, 477 zum Weiterbenutzungsrecht nach § 6 der Bekanntmachung betreffend die Begründung, Erhaltung oder Wiederherstellung von gewerblichen Schutzrechten der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 6. Juli 1921 [RGBl. 1921, S. 844]).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt bei der Klägerin (vgl. BGHZ 6, 172, 177 - Wäschepresse).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Diese Formulierung des Anspruchs als product-by-process-Anspruch dient allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der in Merkmal 3 geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1993 - X ZB 13/90, BGHZ 122, 144, 155 - Tetraploide Kamille; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, Juris Rn. 23).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 914 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 1005, 1006 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Auch aus der gebotenen Auslegung des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Beschreibung des Klagepatents (BGH, Urteil vom 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband) ergeben sich keine Hinweise auf eine Beschränkung des geschützten Gegenstands durch den zu seiner Kennzeichnung herangezogenen Verfahrensweg.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09

    Nabenschaltung II

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Inhaltliche Abweichungen zwischen Patentschrift und Übersetzung haben auf Bestand und Schutzbereich des europäischen Patents im Inland keinen Einfluss (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 12, 16 - Nabenschaltung II).
  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
    Diese Formulierung des Anspruchs als product-by-process-Anspruch dient allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der in Merkmal 3 geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1993 - X ZB 13/90, BGHZ 122, 144, 155 - Tetraploide Kamille; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, Juris Rn. 23).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 2 U 6/02

    Antriebsscheibenaufzug II

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).
  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für

    Eine Verletzung des Streitpatents kann hiernach nur dann verneint werden, wenn die Überlegungen des Fachmanns, mit welchen er diese Ausgestaltung als gleichwirkend zu erkennen vermöchte, nicht am Sinn (Sinngehalt) der im Patentanspruch bezeichneten technischen Lehre orientiert wären und diese Ausgestaltung folglich aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig (äquivalent) angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß).
  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2015, 361, Rn. 18 - Kochgefäß; BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung).

    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH GRUR 2015, 361, Rn. 18 - Kochgefäß; BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 74 -Pemetrexed).

    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß; BGH GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß; BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, A.V.2. Rn. 107).

    Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für eine Gleichwirkung auch genügen kann, dass eine nach dem Patentanspruch erforderliche Wirkung durch abgewandelte Mittel nur in eingeschränktem Umfang erzielt wird (BGH GRUR 2015, 361 Rn. 25 - Kochgefäß), kommt es demnach hier nicht an.

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