Rechtsprechung
BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- damm-legal.de
Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen
- IWW
Art. 87 Abs. 1 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit eines Steinkorbs; Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung
- kanzlei.biz
Patent kann wirksam Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EPÜ Art. 87 Abs. 1
Patentfähigkeit eines Steinkorbs; Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Patent kann Priorität von Voranmeldung in Anspruch nehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung
Verfahrensgang
- BPatG, 07.03.2013 - 10 Ni 13/11
- BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02
Sammelhefter II
Auszug aus BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13
Die Streithelferinnen des Klägers gelten als dessen Streitgenossen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II). - BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 19 ff. - Kommunikationskanal). - BPatG, 10.02.2011 - 10 Ni 8/10
Auszug aus BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13
Der deutsche Teil des Streitpatents wurde in einem vorangegangen Nichtigkeitsverfahren durch rechtskräftiges Urteil des Bundespatentgerichts vom 10. Februar 2011 (10 Ni 8/10) teilweise für nichtig erklärt.
- BGH, 05.09.2017 - X ZR 112/15 Die Streithelferin der Klägerin gilt als deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 11. August 2015 - X ZR 83/13 Rn. 38).
- BPatG, 15.12.2022 - 12 W (pat) 44/19 Jedoch führt dies nicht zu einer Einschränkung des beantragten Schutzumfangs, denn die Auslegung eines Patentanspruchs hat sich am Wortlaut des Anspruchs zu orientieren; Beschreibung und Zeichnungen sind zwar bei der Auslegung heranzuziehen, dürfen jedoch nicht zu einer sachlichen Einengung desjenigen führen, was der Anspruch bei sinnvollem Verständnis lehrt (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2015 - X ZR 83/13, Tz. 10; BGH, Urteil vom 7. September 2004, X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, Ls. 1 und Abschnitt 4.a) - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).