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   BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96   

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https://dejure.org/1998,2548
BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96 (https://dejure.org/1998,2548)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1998 - X ZR 90/96 (https://dejure.org/1998,2548)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96 (https://dejure.org/1998,2548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklohnbestimmung auf Stundenlohnbasis zuzüglich Materialkosten und eines kalkulatorischen Aufschlags ; Schadensersatzpflicht bei vertragswidriger Baueinstellung ; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung (pVV); Absicherung offener Werklohnansprüche durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 326; ; BGB § 649; ; BGB § 650; ; BGB § 947 Abs. 2; ; BGB § 950

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631, § 276, § 326
    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio. DM

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Kündigung aus wichtigem Grund als Vorfrage der Be-rechtigung einer Schadensersatzforderung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 560
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts des Leasinggebers

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Auch füllt die bloße Gründung der GmbH noch nicht den Tatbestand des § 321 BGB aus, der allenfalls weiter eine Kündigung rechtfertigen könnte (vgl. BGHZ 11, 80, 85; BGHZ 112, 279, 287).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Auch füllt die bloße Gründung der GmbH noch nicht den Tatbestand des § 321 BGB aus, der allenfalls weiter eine Kündigung rechtfertigen könnte (vgl. BGHZ 11, 80, 85; BGHZ 112, 279, 287).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 144/85

    Pflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses während der Beseitigung von

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Es kann dabei dahinstehen, ob hierin ein zulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 40, 13; BGHZ 48, 222, 224; BGHZ 65, 391, 394; BGHZ 82, 100, 109; BGH, Urt. v. 29.10.1986 - VIII ZR 144/85, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 2), weil die Kündigung auch hierauf nicht gestützt war und sich der geltend gemachte Schaden zu dem Zeitpunkt, als sich die Klägerin erstmals auch auf diesen weiteren Kündigungsgrund berief, bereits verwirklicht hatte.
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    An eine zur Anwendung des § 326 BGB führende Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (BGHZ 104, 6, 13).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    c) Die Schadensersatzforderung erweist sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt als begründet, daß das Verhalten der Beklagten die Kündigung herausgefordert hätte (vgl. zum Herausforderungsgesichtspunkt u.a. BGHZ 57, 25, 29 f.; BGHZ 63, 189, 191 f.).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 75/75

    Architektenvertrag: Nachschieben von Kündigungsgründen bei einverständlicher

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Es kann dabei dahinstehen, ob hierin ein zulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 40, 13; BGHZ 48, 222, 224; BGHZ 65, 391, 394; BGHZ 82, 100, 109; BGH, Urt. v. 29.10.1986 - VIII ZR 144/85, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 2), weil die Kündigung auch hierauf nicht gestützt war und sich der geltend gemachte Schaden zu dem Zeitpunkt, als sich die Klägerin erstmals auch auf diesen weiteren Kündigungsgrund berief, bereits verwirklicht hatte.
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    aa) Allerdings ist die ebenfalls tatrichterlicher Würdigung unterliegende Frage, ob ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt, in der Revisionsinstanz nur in engen Grenzen nachprüfbar (vgl. Sen., Urt. v. 25.3.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 9 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    c) Die Schadensersatzforderung erweist sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt als begründet, daß das Verhalten der Beklagten die Kündigung herausgefordert hätte (vgl. zum Herausforderungsgesichtspunkt u.a. BGHZ 57, 25, 29 f.; BGHZ 63, 189, 191 f.).
  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Es kann dabei dahinstehen, ob hierin ein zulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 40, 13; BGHZ 48, 222, 224; BGHZ 65, 391, 394; BGHZ 82, 100, 109; BGH, Urt. v. 29.10.1986 - VIII ZR 144/85, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 2), weil die Kündigung auch hierauf nicht gestützt war und sich der geltend gemachte Schaden zu dem Zeitpunkt, als sich die Klägerin erstmals auch auf diesen weiteren Kündigungsgrund berief, bereits verwirklicht hatte.
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
    Es kann dabei dahinstehen, ob hierin ein zulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 40, 13; BGHZ 48, 222, 224; BGHZ 65, 391, 394; BGHZ 82, 100, 109; BGH, Urt. v. 29.10.1986 - VIII ZR 144/85, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 2), weil die Kündigung auch hierauf nicht gestützt war und sich der geltend gemachte Schaden zu dem Zeitpunkt, als sich die Klägerin erstmals auch auf diesen weiteren Kündigungsgrund berief, bereits verwirklicht hatte.
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 35/65

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei schuldhaftem Verhalten nach

  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten

    Das Schreiben erfüllt nicht die an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu stellenden strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, juris Rn. 7; Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 315/89, NJW 1991, 1822, juris Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Im Übrigen sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (Senatsurteil, BGHZ 104, 6, 13; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, unter II 1).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Die Beklagte hat - entsprechend der vorstehenden Feststellungen des Senats und entgegen der Ausführungen des LG im angefochtenen Urteil - einen derzeit von der Beklagten abschließend noch nicht hinreichend bezifferbaren Anspruch gegen die Klägerin auf Ersatz sämtlicher Schäden durch die am 09.08.2011 von der Beklagten zu Recht erklärte Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, insbesondere der Schäden und Mehrkosten durch die Ausführung von bis zur Kündigung noch nicht erbrachter Vertragsleistungen durch Dritte (§§ 314, 280, 281 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2005, VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274; BGH, Urteil vom 15.12.1998, X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, dort Rn 9; Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 44 ff. mwN; 9. Teil, Rn 45 ff. mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2146 mwN; Palandt-Sprau, a.a.O., § 649, Rn 12/15; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2894/2948 mwN).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Diese ist jedoch revisionsrechtlich dahin überprüfbar, ob der Tatrichter von den zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und alle Umstände, insbesondere das gesamte Verhalten des Unternehmers bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560).
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 178/09

    Verjährung des Anspruchs von Telefonkarteninhabern auf Umtausch der gesperrten

    Sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen ließe (z.B.: BGHZ 104, 6, 13; BGH, Urteile vom 17. Oktober 2008 - V ZR 31/08 - NJW 2009, 1813, 1816 Rn. 29; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05 - NJW 2006, 1195, 1197 Rn. 25; vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96 - NJW-RR 1999, 560; und vom 18. September 1985 - VIII ZR 249/84 - NJW 1986, 661).

    Ob die Erfüllung in diesem Sinn verweigert wurde, unterliegt allerdings in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 aaO).

  • OLG München, 16.06.2010 - 7 U 4884/09

    Rücktritt wegen Nichtleistung: Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung;

    An die tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Bejahung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 104, 6, 13; BGH NJW 1986, 661; ZIP 1991, 506, 508; NJW-RR 1999, 560; NJW 2006, 1195, 1197; 2009, 1813, 1816).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 4/17

    Frist nicht "richtig" gesetzt: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

    Im Gegenteil hat der Beklagte in den anwaltlichen Schreiben vom 7.9.2015 und 23.09.2015 seiner Bevollmächtigten seine weiter bestehende Bereitschaft zur Leistungserbringung und Nacherfüllung einschließlich Mängelbeseitigung zum Ausdruck gebracht.Eine andauernde und nachhaltige Verleugnung der seitens der Kläger gerügten Mängel, was gegebenenfalls als ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung verstanden werden kann, jedoch nicht, wenn dieses Mängelbestreiten erst im Prozess stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, unter II 1; Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05 - juris Rn. 25; OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2016, 13 U 74/16, NZBau 2017, 168, 169 Rz. 32) kann ebenfalls nicht festgestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2004 - 23 U 210/00

    Schadenersatz nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Vertrag über

    An eine zur Anwendung des § 326 BGB a.F. führende Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen, weshalb sie nur gegeben ist, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (BGH NJW-RR 1999, 560 mwN).

    Da das Verhalten des Beklagten nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigte, wie nachfolgend dargelegt wird, kann es sich bei solchen im Zusammenhang mit der Kündigung stehenden Aufwendungen von vornherein nach der Rechtsprechung des BGH nicht um einen dem Beklagten zuzurechnenden Schaden handeln (BGH NJW-RR 1999, 560 (561)).

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22

    Materialpreissteigerungen - und die unwirksame Preisanpassungsklausel beim

    Nach einer freien Kündigung kann der Besteller dann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er auch berechtigt war, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (bspw. BGH, Urteil vom 15.12.1998 - X ZR 90/96, Juris).
  • OLG Schleswig, 09.12.2011 - 1 U 72/11

    Zulässigkeit der Kündigung des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers

    Die damit entstandenen Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführung des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Gefährdung der Vermögensinteressen des anderen Teils, rechtfertigen den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Werkvertrages seitens des Auftraggebers, die der Bundesgerichtshof auch außerhalb der Geltung der VOB/B und der Regelung in § 649 BGB anerkennt und insoweit auch entschieden hat, dass § 649 Satz 2 BGB auf die zu Recht erklärte außerordentliche Kündigung nicht anzuwenden sei (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - X ZR 47/03 -, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, 561).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21

    Schadensersatz wegen einer Abgrabung; Ausübung eines Rechts zur bloßen

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 23 U 122/11

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Werkvertrages in der Schwebephase vor Eintritt

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 213/98

    Anzuwendendes Recht beim Werkvertrag; Auslegung eines Schriftwechsels zwischen

  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 54/06

    Grundstückskaufvertrag: Vorrang der Nacherfüllung bei Verschweigen eines Mangels;

  • OLG Köln, 10.01.2002 - 18 U 278/97
  • LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12

    Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

  • AG München, 29.04.2014 - 484 C 32553/12

    Erstellung der Jahresabrechnung: Wann ist Verwalter in Verzug?

  • KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01

    Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei

  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01

    Wirtschaftliches Interesse an einer GmbH bei dem Wirksamwerden der

  • AG Heidelberg, 31.05.2005 - 29 C 132/05

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung: Vertragspflichtverletzung durch

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 225/04

    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum;

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