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   BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09   

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https://dejure.org/2011,3589
BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,3589)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - X ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,3589)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - X ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,3589)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung einer unzulässigen Erweiterung der ursprünglich beim Patentamt eingereichten Unterlagen bezüglich eines Patents betreffend einer Antennanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4; PatG § 22
    Anforderungen an die Feststellung einer unzulässigen Erweiterung der ursprünglich beim Patentamt eingereichten Unterlagen bezüglich eines Patents betreffend einer Antennanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Zurückweisung einer Berufung in Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lässt (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, Rn. 36 mwN - Reifenabdichtmittel, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09
    Dafür ist maßgeblich, was sich den Anmeldungsunterlagen aus fachmännischer Sicht "unmittelbar und eindeutig" entnehmen lässt, und nicht, was sich gegebenenfalls erst aufgrund einer weitergehenden Erkenntnis ergibt, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung:

    Das Patent ist vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 29. April 2009 im Umfang der Patentansprüche 3 und 4 für nichtig erklärt worden; die dagegen eingelegte Berufung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (X ZR 94/09) zurückgewiesen.
  • BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

    Die dagegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - X ZR 94/09).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 161/11

    Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers durch "überschießende"

    Der Rückbezug von Patentanspruch 4 auf Patentanspruch 1 anstatt auf den Verfahrensanspruch 3 beruht nach den Feststellungen des BGH im Nichtigkeitsverfahren auf einem Fassungsversehen (BGH, Urt. v. 27.10.2011, X ZR 94/09, Rn. 2).

    Die Auswahl eines bestimmten Senders erfolgt durch Anschaltung des ihm zugeordneten LNB (BGH, Urt. v. 28.10.2011, X ZR 94/09, Rn. 8).

    (2) In den Patentansprüchen 3 und 4 wird ein Verfahren zur Übermittlungen von Steuersignalen mit folgenden - der Merkmalsanalyse des BGH im Nichtigkeitsverfahren X ZR 94/09 entsprechenden - Merkmalen vorgeschlagen:.

    Entscheidend ist, dass im Ergebnis die Aktivierung eines oder des einzigen LNB (= Empfangskonverter) bewirkt wird, um in der Folge das gewünschte Programm empfangen zu können (BGH, Urt. v. 27.10.2011 - X ZR 94/09, Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Zwischenzeitlich ist das Patent aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.10.2011 (Az.: X ZR 94/09) rechtskräftig für nichtig erklärt worden.
  • BPatG, 01.08.2019 - 17 W (pat) 28/19
    Dafür ist maßgeblich, was sich den Anmeldungsunterlagen aus fachmännischer Sicht "unmittelbar und eindeutig" entnehmen lässt, und nicht, was sich gegebenenfalls erst aufgrund einer weitergehenden Erkenntnis ergibt, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - X ZR 94/09 (Juris), Rn. 16; vgl. auch BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument , Rn. 62).
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