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   BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07   

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https://dejure.org/2007,5874
BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07 (https://dejure.org/2007,5874)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2007 - XI B 1/07 (https://dejure.org/2007,5874)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2007 - XI B 1/07 (https://dejure.org/2007,5874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; GewStG § 3 Nr. 20; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18, § 15
    Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Freiberufliche Tätigkeit eines Krankenpflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    Bedient er sich dabei aber qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).

    Wie aus den Entscheidungsgründen des FG-Urteils ersichtlich, hielt das FG nach der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509, und in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681) vielmehr den im Einzelnen ermittelten Umfang der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Gesellschafter der Klägerin für maßgebend.

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    a) Der BFH hat bereits entschieden, dass ein Krankenpfleger, der häusliche ambulante Pflegedienste anbietet und dabei die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden Pflegeleistungen weitgehend seinen Mitarbeitern überlässt und somit seine eigene Tätigkeit auf die Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen beschränkt, nicht eigenverantwortlich i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) tätig wird (BFH-Urteil vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681).

    Wie aus den Entscheidungsgründen des FG-Urteils ersichtlich, hielt das FG nach der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509, und in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681) vielmehr den im Einzelnen ermittelten Umfang der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Gesellschafter der Klägerin für maßgebend.

  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    Der BFH habe in diesem Zusammenhang zu Unrecht ausgeführt, dass es bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer gehe und dass dies nicht auf die Ertragsbesteuerung übertragen werden könne (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 49/01, BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721, und BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).

    Die Klägerin verweist mithin selbst darauf, dass die von ihr aufgeworfene Fragestellung durch den BFH in den von ihr genannten Entscheidungen in BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721 und in BFH/NV 2004, 783 bereits geklärt ist.

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 49/01

    Einkunftsart einer Sprachheilpädagogin

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    Der BFH habe in diesem Zusammenhang zu Unrecht ausgeführt, dass es bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer gehe und dass dies nicht auf die Ertragsbesteuerung übertragen werden könne (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 49/01, BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721, und BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).

    Die Klägerin verweist mithin selbst darauf, dass die von ihr aufgeworfene Fragestellung durch den BFH in den von ihr genannten Entscheidungen in BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721 und in BFH/NV 2004, 783 bereits geklärt ist.

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    a) Für eine schlüssige Verfahrensrüge wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2006 - III B 135/05

    Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    Dieses Vorbringen vermag die Zulassung der Revision aber nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für GewSt

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
    Letzteres ergibt sich jedenfalls nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BFH (Beschluss vom 7. Juli 2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55), weil sich der BFH in diesem Zusammenhang ausdrücklich nur auf die eigenverantwortliche Tätigkeit eines Bauingenieurs bezieht, die nicht in jeder Hinsicht mit der streitgegenständlichen eigenverantwortlichen Tätigkeit eines examinierten Krankenpflegers übereinstimmen muss.
  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09

    Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei

    Dies gilt umso mehr, als die Insolvenzverwaltertätigkeit als kaufmännisch-praktische Aufgabe (BFH-Urteil in BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306) weniger durch einen "persönlichen Dienst am Kunden" als vielmehr durch eine Vielzahl von Einzelgeschäften und einen dadurch bedingten hohen Mitarbeitereinsatz geprägt wird (vgl. zu diesem Unterscheidungskriterium BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 800; in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; in BFH/NV 1998, 224; in BFHE 189, 569; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280; vom 21. Januar 1999 XI B 126/96, BFH/NV 1999, 822 - jeweils zum Pflegedienst).
  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erfordern (BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Gleichermaßen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (Beschluss vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, 2281).
  • BFH, 21.12.2017 - III B 27/17

    Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (Beschluss vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, 2281).
  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07

    Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger

    Arbeitskräfte sind nicht nur im Betrieb des Freiberuflers abhängig Beschäftigte, sondern auch Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 59/05, BFH/NV 2007, 1319; BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280 zur Eigenverantwortlichkeit; vom 31. August 2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48; BFH-Urteil vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681).
  • BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16

    Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht, wenn sie anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -;

    Für die pflegerischen Berufe ist es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erforderlich, dass der Berufsträger aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt, so dass die Leistung den "Stempel seiner Persönlichkeit" trägt (vgl. BFH, Urteil vom 22.1.2004 - IV R 51/01 - BFHE 205, 151, juris Rn. 30; Beschluss vom 30.8.2007 - XI B 1/07 - juris Rn. 3).
  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 3/10

    Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei

    Dies gilt umso mehr, als die Insolvenzverwaltertätigkeit als kaufmännisch--praktische Aufgabe (BFH-Urteil in BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306) weniger durch einen "persönlichen Dienst am Kunden" als vielmehr durch eine Vielzahl von Einzelgeschäften und einen dadurch bedingten hohen Mitarbeitereinsatz geprägt wird (vgl. zu diesem Unterscheidungskriterium BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 800; in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224; in BFHE 189, 569; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280; vom 21. Januar 1999 XI B 126/96, BFH/NV 1999, 822 - jeweils zum Pflegedienst).
  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 29/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 -

    Dies gilt umso mehr, als die Insolvenzverwaltertätigkeit als kaufmännisch-praktische Aufgabe (BFH-Urteil in BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306) weniger durch einen "persönlichen Dienst am Kunden" als vielmehr durch eine Vielzahl von Einzelgeschäften und einen dadurch bedingten hohen Mitarbeitereinsatz geprägt wird (vgl. zu diesem Unterscheidungskriterium BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 800; in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224; in BFHE 189, 569; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280; vom 21. Januar 1999 XI B 126/96, BFH/NV 1999, 822 - jeweils zum Pflegedienst).
  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 13/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 -

    Dies gilt umso mehr, als die Insolvenzverwaltertätigkeit als kaufmännisch-praktische Aufgabe (BFH-Urteil in BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306) weniger durch einen "persönlichen Dienst am Kunden" als vielmehr durch eine Vielzahl von Einzelgeschäften und einen dadurch bedingten hohen Mitarbeitereinsatz geprägt wird (vgl. zu diesem Unterscheidungskriterium BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 800; BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224; in BFHE 189, 569; vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280; vom 21. Januar 1999 XI B 126/96, BFH/NV 1999, 822 - jeweils zum Pflegedienst).
  • BFH, 14.07.2008 - VIII B 179/07

    Fehlender Klärungsbedarf aufgrund bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • BFH, 01.12.2015 - X B 29/15

    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 37/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 -

  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 12/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 -

  • BFH, 13.06.2014 - X B 248/13

    Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters; Sachaufklärungsmangel

  • BFH, 13.06.2014 - X B 5/14

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von

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