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   BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10   

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https://dejure.org/2011,21769
BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10 (https://dejure.org/2011,21769)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2011 - XI B 108/10 (https://dejure.org/2011,21769)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - XI B 108/10 (https://dejure.org/2011,21769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • openjur.de

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises; teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 14c Abs 2 S 2 Alt 2, UStG § 15, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 6, UStG § 14 Abs 3 S 2, UStG § 14 Abs 3 S 2, UStG § 15
    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14c Abs 2 S 2 Alt 2 UStG 2005, § 15 UStG 1993, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rewis.io

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; UStG a.F. § 14 Abs. 3 S. 2
    Notwendigkeit der Feststellung der Nichtausführung einer in einer Rechnung ausgewiesenen Lieferung für die.Festsetzung von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Positive Feststellung, dass eine in einer Rechnung ausgewiesene Lieferung nicht ausgeführt wurde maßgebend für die Umsatzsteuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Fallgruppen des § 14c Abs. 2 UStG
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10
    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 23 ff.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Sache durch Urteil nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO oder durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO zurückverwiesen wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 220).

  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10
    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 23 ff.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10
    Alternative UStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 39/09, BFHE 233, 94, m.w.N.) verlangt aber die (positive) Feststellung, dass eine in einer Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausgeführt wurde.
  • BFH, 05.07.2007 - V B 117/06

    Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Definition

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10
    Ihr kann nicht entnommen werden, dass das FG (stillschweigend) den vom Kläger geltend gemachten Vorsteuerabzug mit der Begründung versagt hat, dass der Kläger in den Streitjahren überhaupt keine Umsätze ausgeführt und dies auch nicht beabsichtigt hat und deshalb kein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer war (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2007 V B 117/06, BFH/NV 2008, 119).
  • FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht

    Letztlich verwies der Antragsteller auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 2011 XI B 108/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2011, 2134, wonach die Finanzverwaltung die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinrechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG treffe.

    Ergänzend verweist er auf die Rechtsprechung des BFH, wonach die Finanzverwaltung die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinrechnung im Sinne des § 14c UStG treffe (vgl. BFH/NV 2011, 2134).

    Eine Änderung der Umstände ergibt sich auch nicht im Hinblick auf den von dem Antragsteller herangezogenen Beschluss des BFH in BFH/NV 2011, 2134.

  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Da der Streitgegenstand teilbar ist, hält der Senat es für angezeigt, nur insoweit nach § 116 Abs. 6 FGO zu verfahren, das angefochtene Urteil teilweise aufzuheben und den Rechtsstreit teilweise zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, als die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (vgl. zu dieser Möglichkeit BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480; vom 20. Juli 2011 XI B 108/10, BFH/NV 2011, 2134; Lange in HHSp, § 116 FGO Rz 288).
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