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   BFH, 01.06.2004 - XI B 117/02   

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https://dejure.org/2004,14278
BFH, 01.06.2004 - XI B 117/02 (https://dejure.org/2004,14278)
BFH, Entscheidung vom 01.06.2004 - XI B 117/02 (https://dejure.org/2004,14278)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - XI B 117/02 (https://dejure.org/2004,14278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) - Leitung einer gemeinnützigen Stiftung als steuerbefreite Tätigkeit - Auslegung des Begriffs der "Pflege alter, kranker und behinderter Menschen"

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26; ; EStG § 10b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26
    Nebenberufliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung

  • datenbank.nwb.de

    Nebenberuflich ausgeübte Geschäftsführertätigkeit für karitative Einrichtung keine Pflegetätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie

    Auszug aus BFH, 01.06.2004 - XI B 117/02
    c) Es begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsermessens nur bestimmte, an jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gebundene Tätigkeiten begünstigt hat (z.B. pädagogische oder künstlerische) und nicht sämtliche einem gemeinnützigen Zweck dienende (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 106/90

    Das Verfassen und der Vortrag eines Rundfunk-Essays sind keine ausbildende oder

    Auszug aus BFH, 01.06.2004 - XI B 117/02
    Entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Oktober 1991 IV R 106/90 (BFHE 166, 72, BStBl II 1992, 176) komme es nicht auf die Vergleichbarkeit der sozialen Ergebnisse der Tätigkeit an, sondern darauf, dass die ausgeübte Tätigkeit ihrer Art nach Pflege oder Betreuung darstelle.
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 3 K 888/16

    Steuerfreiheit von Vergütungen für Fahrer einer Einrichtung der teilstationären

    Pflege im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG setzt eine unmittelbare, in persönlichem Kontakt zum Empfänger zu erbringende Leistung des Pflegenden voraus (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2004 XI B 117/02, BFH/NV 2004, 1405).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

    Die Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG dient zwar der Förderung der Bereitschaft in der Gesellschaft, verstärkt gemeinnützige Aufgaben freiwillig zu übernehmen; dies bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber sämtliche ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke begünstigen wollte (BFH-Beschluss vom 1. Juni 2004 XI B 117/02 a.a.O.).
  • FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 1350/12

    Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei

    Pflege i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG setzt eine unmittelbare, in persönlichem Kontakt zum Empfänger zu erbringende Leistung des Pflegenden voraus (BFH-Beschluss vom 1.6.2004 XI B 117/02, BFH/NV 2004, 1405).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 9 R 370/17
    Pflege im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG setzt eine unmittelbare, in persönlichem Kontakt zum Empfänger zu erbringende Leistung des Pflegenden voraus (BFH, Beschluss vom 1. Juni 2004 - XI B 117/02; Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 8. März 2019 - 3 K 888/16, Rn. 32; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2014 - L 8 R 961/13, Rn. 132; Vor in: LPK; SGB IV, 2. Aufl., § 14 Rn. 63).

    Vielmehr hat sich die Beklagte an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gehalten (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 1. Juni 2004 - XI B 117/02; FG Baden-Württemberg, a.a.O., Rn. 32 ff.; vgl. auch die Verfügungen der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion [OFD] der Bundesländer [z.B. AJ. seit 15. Dezember 2009] oder des Bayerischen Landesamts für Steuern, wonach sich bereits seit 2008 entnehmen lässt, dass sog. Mahlzeitendienste nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerbegünstigt sind).

  • FG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - 3 K 180/09

    Keine Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit

    Dies setzt voraus, dass ein persönlicher Kontakt zum Empfänger der Leistung besteht und sie muss zudem qualitativ mit den genannten Tätigkeiten vergleichbar sein, die jeweils einem pädagogischen Zweck dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 01. Juni 2004 XI B 117/02, BFH/NV 2004, 1405).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 961/13

    Aushilfstätigkeiten für den "Rollenden Mittagstisch" (hier Auslieferung von

    Wie der Wortlaut der Bestimmung, der die Pflege auf den Personenkreis der alten, kranken oder behinderten Menschen bezieht, und ihr Charakter als Katalogausnahmetatbestand aber klarstellen, muss es sich um Leistungen handeln, die im persönlichen Kontakt zum Empfänger erbracht werden (BFH, Beschluss v. 1.6.2004, XI B 117/02, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - B 12 R 1/15

    Prüfung der Beitragspflichtigkeit einer Vergütung für eine Tätigkeit (hier die

    Wie der Wortlaut der Bestimmung, der die Pflege auf den Personenkreis der alten, kranken oder behinderten Menschen bezieht, und ihr Charakter als Katalogausnahmetatbestand aber klarstellen, muss es sich um Leistungen handeln, die im persönlichen Kontakt zum Empfänger erbracht werden (BFH, Beschluss v. 1.6.2004, XI B 117/02, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2011 - 3 K 180/09

    Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

    Dies setzt voraus, dass ein persönlicher Kontakt zum Empfänger der Leistung besteht und sie muss zudem qualitativ mit den genannten Tätigkeiten vergleichbar sein, die jeweils einem pädagogischen Zweck dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 01. Juni 2004 XI B 117/02, BFH/NV 2004, 1405 ).
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