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   BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96   

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BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gehör - Abweisung durch Prozeßurteil - Bezeichnung des Klagegegenstandes - Bestimmtheit des Klageantrages

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand des Klagebegehrens; Bezeichnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96
    Das Finanzgericht (FG) hat das Recht des Klägers auf Gehör dadurch verletzt, daß es die Klage durch Prozeßurteil abgewiesen hat, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den Gegenstand des Klagebegehrens innerhalb der Ausschlußfrist nicht hinreichend bezeichnet hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232; vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96
    Das Finanzgericht (FG) hat das Recht des Klägers auf Gehör dadurch verletzt, daß es die Klage durch Prozeßurteil abgewiesen hat, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den Gegenstand des Klagebegehrens innerhalb der Ausschlußfrist nicht hinreichend bezeichnet hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232; vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242).
  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; s. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99

    Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens

    bb) Der BFH hat in seinem Beschluß vom 6. April 1999 XI B 132/96 (BFH/NV 1999, 1243 ) entschieden, daß der Kläger den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet hat, wenn er innerhalb der vom Finanzgericht gesetzten Ausschlußfrist die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen des Finanzamts vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen.

    Im übrigen ist der BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1243 zu einem im wesentlichen anders gelagerten Sachverhalt ergangen.

  • FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine

    Jedoch ergibt sich aus dem vom Kläger gestellten Antrag, die nach der Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheide vom 29.10.2013 aufzuheben, und der knappen Klagebegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger die Hinzuschätzungen aufgrund der Betriebsprüfung angreifen und das steuerliche Ergebnis der ursprünglichen Veranlagungen erreichen will (vgl. BFH-Beschluss vom 06.04.1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243; BFH-Urteil vom 26.07.1984 IV R 214/80, juris).
  • BFH, 20.10.1999 - V R 36/99

    PZU ohne Unterschrift

    Auf die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 18. April 1996 14 K 3655/92 ließ der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluß vom 6. April 1999 XI B 132/96 die Revision zu.
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