Rechtsprechung
   BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11765
BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13 (https://dejure.org/2014,11765)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2014 - XI B 138/13 (https://dejure.org/2014,11765)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2014 - XI B 138/13 (https://dejure.org/2014,11765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • openjur.de

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 90 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 4, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, StPO § 244 Abs 3, ZPO § 227
    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • Bundesfinanzhof

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • rewis.io

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung eines Auslandszeugen

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Vertagung wegen Verhinderung eines im Ausland lebenden Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Vertagung wegen Zeugenverhinderung ist bei Angabe eines monatlich bestimmten Ausweichtermins stattzugeben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.08.2006 - X B 161/04

    NZB: Zeugen im Ausland

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    b) Auch braucht das FG einem Antrag auf Vertagung nach § 155 FGO i.V.m. § 227 der Zivilprozessordnung wegen Verhinderung eines im Ausland lebenden Zeugen jedenfalls dann nicht nachgehen, wenn dessen Verhinderung nicht nachprüfbar entschuldigt ist und außerdem der Beweisführer keine Angaben dazu macht, wann damit zu rechnen ist, dass dieser für eine Aussage zur Verfügung steht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, und vom 8. August 2006 X B 161/04, BFH/NV 2006, 2119, unter 4.).

    Die Entscheidung des FG, dass eine derartige Entschuldigung nicht ausreicht, steht im Einklang mit den hierzu aufgestellten Rechtsgrundsätzen des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2119, unter 4.; vom 28. August 2008 VI B 59/08, BFH/NV 2009, 34, unter II.2.a).

  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    a) Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.).

    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 568; vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).

  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    a) Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2010 - XI B 97/09

    FG muss Schlussfolgerungen nicht im Voraus andeuten - im Ausland ansässiger Zeuge

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 568; vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • BFH, 28.08.2008 - VI B 59/08

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    Die Entscheidung des FG, dass eine derartige Entschuldigung nicht ausreicht, steht im Einklang mit den hierzu aufgestellten Rechtsgrundsätzen des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2119, unter 4.; vom 28. August 2008 VI B 59/08, BFH/NV 2009, 34, unter II.2.a).
  • BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 568; vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13
    b) Auch braucht das FG einem Antrag auf Vertagung nach § 155 FGO i.V.m. § 227 der Zivilprozessordnung wegen Verhinderung eines im Ausland lebenden Zeugen jedenfalls dann nicht nachgehen, wenn dessen Verhinderung nicht nachprüfbar entschuldigt ist und außerdem der Beweisführer keine Angaben dazu macht, wann damit zu rechnen ist, dass dieser für eine Aussage zur Verfügung steht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, und vom 8. August 2006 X B 161/04, BFH/NV 2006, 2119, unter 4.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht