Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15325
BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05 (https://dejure.org/2006,15325)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2006 - XI B 140/05 (https://dejure.org/2006,15325)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - XI B 140/05 (https://dejure.org/2006,15325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Motorboot - Abgrenzung private-betriebliche Nutzung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Nutzung eines Motorboots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    Sie haben nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603), einen abstrakten Rechtssatz herausgearbeitet, der das erstinstanzliche Urteil trägt, und diesem einen abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG gegenübergestellt, so dass die Abweichung verdeutlicht wird.
  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass bei einem Motorboot das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht eingreift, weil die abziehbaren und die (durch private Nutzung verursachten) nicht abziehbaren Kosten --wie bei der Nutzung eines PKW-- voneinander abgrenzbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575, unter 1.c der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 70/02

    Verfahrensmangel; Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    Denn die Beweiswürdigung des FG gehört revisionsrechtlich zum materiellen Recht und ist damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 70/02, BFH/NV 2003, 40; vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 05.05.1997 - V B 63/96

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    - dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    Wird als Verfahrensmangel eine unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, unter II.1. der Gründe):.
  • BFH, 23.05.2000 - XI B 122/98

    Verfahrensrüge bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05
    Denn die Beweiswürdigung des FG gehört revisionsrechtlich zum materiellen Recht und ist damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 70/02, BFH/NV 2003, 40; vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 13.03.2007 - VI B 96/06

    Häusliches Arbeitszimmer; Erwerbsmittelpunkt

    Der Kläger hat auch nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 XI B 140/05, BFH/NV 2007, 423, und vom 15. November 2006 XI B 19/06, BFH/NV 2007, 400) einen abstrakten Rechtssatz benannt, der das erstinstanzliche Urteil trägt, und diesem einen abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten BFH-Entscheidung gegenübergestellt, der die Abweichung verdeutlicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht