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   BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99   

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BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99 (https://dejure.org/2000,4581)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2000 - XI B 147/99 (https://dejure.org/2000,4581)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2000 - XI B 147/99 (https://dejure.org/2000,4581)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683, m.w.N.).

    Da die Gewährung eines Erlasses aus Billigkeitsgründen eine Ermessensentscheidung darstellt, kann das Verfahren in der Hauptsache nur Erfolg haben, wenn das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO; vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1998, 683).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Sie sind weder Anschaffungskosten noch Werbungskosten oder Betriebsausgaben (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Folglich sind auch Darlehenszinsen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen anfallen, keine Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1993 IV R 66/93, BFHE 173, 112; vom 27. Juli 1994 X R 41/92, BFH/NV 1995, 287, m.w.N.; vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 41/92

    Abziehbarkeit von Zinsen für die zur Erfüllung einer Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Folglich sind auch Darlehenszinsen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen anfallen, keine Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1993 IV R 66/93, BFHE 173, 112; vom 27. Juli 1994 X R 41/92, BFH/NV 1995, 287, m.w.N.; vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Sie sind weder Anschaffungskosten noch Werbungskosten oder Betriebsausgaben (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1996 III B 173/95, BFH/NV 1996, 728, m.w.N.; BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 66/93

    Nimmt ein Hoferbe ein Darlehen auf, um damit die höferechtlichen

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Folglich sind auch Darlehenszinsen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen anfallen, keine Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1993 IV R 66/93, BFHE 173, 112; vom 27. Juli 1994 X R 41/92, BFH/NV 1995, 287, m.w.N.; vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 02.04.1996 - III B 171/95

    Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1996 III B 173/95, BFH/NV 1996, 728, m.w.N.; BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1996 III B 173/95, BFH/NV 1996, 728, m.w.N.; BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 28.04.1989 - III R 4/87

    Betriebsausgaben - Schuldzinsen

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
    Die frühere Rechtsprechung des BFH hierzu ist damit überholt (z.B. BFH-Urteil vom 28. April 1989 III R 4/87, BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO

    c) Obwohl ein Billigkeitserlass nicht dazu bestimmt ist, die Folgen der Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs auszugleichen (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1993 IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606), sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; BFH-Urteil vom 9. September 1994 III R 17/93, BFHE 175, 395, BStBl II 1995, 8, sowie BFH-Beschluss vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952, jeweils m.w.N.) selbst bestandskräftig festgesetzte Steuern ausnahmsweise sachlich zu überprüfen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
  • BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00

    Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden

    Deshalb kann das Verfahren in der Hauptsache nur dann Erfolg haben, wenn das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 102 Rz. 2, m.w.N.).

    Da demnach von der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Antragstellers im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung, auf den es im vorliegenden Klageverfahren maßgeblich ankommt, weil der Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung zu überprüfen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 952, 954), auszugehen ist, besteht eine hinreichende Aussicht auf einen Teilerfolg der Klage insoweit, als es ermessensgerecht gewesen wäre, die auf die Haftungsschuld in der Zeit nach dem 31. Juli 1998 bis zum 20. Januar 1999 entstandenen Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 480 DM zur Hälfte, d.h. in Höhe von 240 DM zu erlassen.

  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

    Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610; vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620).
  • FG Münster, 19.02.2015 - 4 K 4115/14

    Streitwert für die Kosten anwaltlicher Vertretung im Einspruchsverfahren gegen

    Das Gericht muss bei überschlägiger Betrachtung den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und dem Inhalt der vorhandenen Akten für zutreffend oder zumindest vertretbar halten und/oder in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sein (BFH-Beschluss vom 29.3.2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952).
  • FG Münster, 05.09.2023 - 11 K 1588/23

    Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn nach Aktenlage bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache spricht; das Gericht muss bei überschlägiger Betrachtung den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und dem Inhalt der vorhandenen Akten für zutreffend oder zumindest vertretbar halten und/oder in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sein (vgl. BFH-Beschluss vom 29.03.2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952).
  • FG Münster, 24.11.2015 - 14 K 1542/15

    Ersetzendes Scannen

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn nach Aktenlage bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache spricht; das Gericht muss bei überschlägiger Betrachtung den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und dem Inhalt der vorhandenen Akten für zutreffend oder zumindest vertretbar halten und/oder in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.03.2000 - XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952).
  • FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07

    Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der

    Dennoch sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 9. September 1994 III R 17/93, BFHE 175, 395, BStBl II 1995, 8, sowie BFH-Beschluss vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952, jeweils m.w.N.) selbst bestandskräftig festgesetzte Steuern ausnahmsweise sachlich zu überprüfen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen darüber hinaus nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
  • FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07

    Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen

    Folglich sind auch Darlehenszinsen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen anfallen, keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten (vgl. BFH-Urteile vom 08.12.1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434 undvom 25.11.1993 IV R 66/93, BFHE 173, 112, BStBl II 1994, 623; BFH-Beschluss vom 29.03.2000 XI B 147/99, ZEV 2000, 286; Wacker in Schmidt, EStG, 25. Auflage, § 16 Rz. 592f. m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2007 - X B 222/06

    Voraussetzungen für den Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen; Überprüfung

    Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen kommt nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht (§ 90 der Abgabenordnung) erfüllt und sachdienliche Unterlagen vorlegt, aus denen sich seine Erlassbedürftigkeit ergibt (BFH-Beschluss vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2020 - 8 K 2462/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen einer hinreichenden

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn nach Aktenlage bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache spricht; das Gericht muss bei überschlägiger Betrachtung den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und dem Inhalt der vorhandenen Akten für zutreffend oder zumindest vertretbar halten und/oder in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.03.2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952).
  • FG Münster, 08.09.2015 - 4 K 2856/14

    Schätzung der Einkünfte aus einer Hundezucht

  • FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06

    Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen

  • FG Hamburg, 27.08.2003 - V 11/01

    Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nach Bestandskraft der

  • FG Münster, 05.10.2020 - 7 K 585/20

    Antrag eines Insolvenzverwalter gegen die Festsetzung der auf die

  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 199/07

    Grundsteuer

  • FG München, 24.09.2012 - 14 K 2550/11

    Erlass von Steuerschulden GSW

  • FG Münster, 05.11.2018 - 14 K 2425/18
  • FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 167/99

    Erlaß aus persönlichen Gründen

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