Rechtsprechung
   BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14107
BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06 (https://dejure.org/2007,14107)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2007 - XI B 169/06 (https://dejure.org/2007,14107)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - XI B 169/06 (https://dejure.org/2007,14107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9
    Abfindung - Arbeitgeberzuzahlung zum Kurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de

    Monatliche Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind keine Abfindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Seinen Arbeitsplatz verliert ein Steuerpflichtiger zu dem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zivilrechtlich wirksam aufgelöst wird, wobei es die Beteiligten --bis an die Grenze des Gestaltungsmissbrauchs-- in der Hand haben, den Zeitpunkt für die Auflösung des Dienstvertrages und damit den Verlust des Arbeitsplatzes durch vertragliche Vereinbarung zu bestimmen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, grundsätzlich einheitlich zu beurteilen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442; vom 16. November 2005 XI R 32/04, juris).
  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, grundsätzlich einheitlich zu beurteilen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442; vom 16. November 2005 XI R 32/04, juris).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Zweck der Norm ist, einen Verlust des Arbeitsplatzes abzumildern (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93

    Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Zahlungen an einen von der Arbeit "nur" freigestellten Arbeitnehmer, sind danach keine Abfindung "wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" i.S. des § 3 Nr. 9 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 27. April 1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653; vom 10. April 2003 XI R 50/01, BFH/NV 2003, 1310).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 50/01

    Abfindung; Vorruhestandsregelung

    Auszug aus BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06
    Zahlungen an einen von der Arbeit "nur" freigestellten Arbeitnehmer, sind danach keine Abfindung "wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" i.S. des § 3 Nr. 9 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 27. April 1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653; vom 10. April 2003 XI R 50/01, BFH/NV 2003, 1310).
  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

    Dem stehe nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer in der Beschäftigungsgesellschaft keine Arbeitsleistung zu erbringen gehabt habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 2007 XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648).

    Die Entscheidung des BFH vom 21. Mai 2007 (XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648) sei vorliegend nicht anwendbar.

    cc) Schließlich steht der Qualifikation der streitigen Zahlungen als Entschädigungen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht der BFH-Beschluss vom 21. Mai 2007 (XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648) entgegen, wonach monatliche Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld auch im Fall der Kündigung auf einen in der Zukunft liegenden Stichtag keine Abfindungen im Sinne des § 3 Nr. 9 EStG a.F. darstellen.

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09

    Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden

    So hat der BFH in einem Sachverhalt monatliche Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld nicht als Abfindungen gemäß § 3 Nr. 9 EStG beurteilt, weil diese nicht wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern wegen Kurzarbeit im Rahmen eines zwar bereits gekündigten, aber noch bestehenden Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2007 XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648).
  • FG Hessen, 28.05.2009 - 5 K 3238/03

    Zahlung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld in so genannten Beschäftigungs- und

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BFH vom 21. Mai 2007 XI B 169/06, BFH/NV 2007, 1648 , in dem der BFH monatliche Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld nicht als Abfindungen iSd § 3 Nr. 9 EStG a.F. angesehen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht