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   BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13   

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https://dejure.org/2013,42029
BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13 (https://dejure.org/2013,42029)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2013 - XI B 17/13 (https://dejure.org/2013,42029)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - XI B 17/13 (https://dejure.org/2013,42029)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • openjur.de

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 6, UStG § 15 Abs 2 Nr 1, UStG § 14 Abs 1 S 2 Nr 4, UStG § 15 Abs 2 Nr 1, UStG § 14 Abs 1 S 2 Nr 4
    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 15 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, § 14 Abs 1 S 2 Nr 4 UStG 1999
    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rewis.io

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Begründung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 70
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 26. Februar 2008 XI B 215/06, juris; vom 26. März 2009 XI B 83/08, juris; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2008 - XI B 215/06

    Kumulative Urteilsbegründung - unternehmerische Tätigkeit - pachtfreie

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 26. Februar 2008 XI B 215/06, juris; vom 26. März 2009 XI B 83/08, juris; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Dieser vom FG für alle Rechnungen, also auch für die Rechnungen des T, festgestellte Mangel trägt für sich genommen die Klageabweisung (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BFHE 223, 535, BStBl II 2009, 432).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Nicht ausreichend für die Annahme eines Verfahrensfehlers ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2009 - XI B 83/08

    Darlegungsanforderungen zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 26. Februar 2008 XI B 215/06, juris; vom 26. März 2009 XI B 83/08, juris; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Diesem Zweck genügt eine Begründung nur dann nicht und stellt deshalb einen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO dar, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, weil die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder weil die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 26. Februar 2008 XI B 215/06, juris; vom 26. März 2009 XI B 83/08, juris; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2011 - X B 211/10

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Nichteingehen auf beantragten Vorwegabzug -

    Auszug aus BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
    a) Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 2011 X B 211/10, BFH/NV 2012, 426, m.w.N.).
  • FG Münster, 23.04.2020 - 5 K 2400/17

    Inanspruchnahme für Umsatzsteuerschulden einer GmbH

    Die für die Haftung nach § 13c UStG erforderliche Steuerfestsetzung kann sich aus einem Vorauszahlungsbescheid (§ 18 Abs. 1 UStG i.V.m. § 168 Satz 1 AO) ergeben (BFH, Urt. vom 21.11.2013 - V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548).

    Allerdings führt der spätere Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheides sowie im Insolvenzfall die Eintragung in die Insolvenztabelle oder der Erlass eines Feststellungsbescheides zu einer Erledigung des Vorauszahlungsbescheides und diese treten für die Berechnung der Haftungsschuld an dessen Stelle (BFH, Urt. vom 21.11.2013 - V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548, Rdn. 18).

    Zwar wäre diese Herabsetzung trotz der Zahlung des Zessionars nicht erforderlich gewesen, sondern es hätte der volle Steueranspruch angemeldet werden können (hierzu i.E. BFH, Urt. vom 21.11.2013 - V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548, Rdn. 25-28).

    Denn das Unterlassen der Geltendmachung des Steueranspruchs im Insolvenzverfahren steht der Haftung nach § 13c UStG nicht entgegen (vgl. BFH, Urt. vom 21.11.2013 - V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548, Rdn. 29).

  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Ein Verstoß gegen das Begründungsgebot liegt auch dann vor, wenn das Gericht einen wesentlichen Streitpunkt entweder überhaupt nicht erörtert oder mit formelhaften und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Formulierungen abgehandelt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 2004 IX B 155/03, juris; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 14; vom 5. Dezember 2013 XI B 17/13, BFH/NV 2014, 548).
  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen

    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2013 XI B 17/13, BFH/NV 2014, 548; vom 9. September 2014 V B 43/14, BFH/NV 2015, 68, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Ein Verstoß gegen das Begründungsgebot liegt jedoch auch dann vor, wenn das Gericht einen wesentlichen Streitpunkt entweder überhaupt nicht erörtert oder mit formelhaften und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Formulierungen abhandelt (BFH-Beschlüsse vom 1. August 2002 I B 162/01, BFH/NV 2003, 172; vom 21. April 2004 IX B 155/03, juris; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 14; vom 5. Dezember 2013 XI B 17/13, BFH/NV 2014, 548).
  • FG Münster, 16.04.2015 - 5 K 815/12

    Haftungsinanspruchnahme gem. § 13c UStG für Steuerbeträge bei Globalzession

    Die für die Haftung nach § 13c UStG erforderliche Steuerfestsetzung kann sich aus einem Vorauszahlungsbescheid (§ 18 Abs. 1 UStG i.V.m. § 168 Satz 1 AO) ergeben (BFH-Urteil vom 21.11.2013 V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548).

    Zwar hat sich der der Haftung zugrunde liegende Vorauszahlungsbescheid durch die spätere Feststellung des zur Insolvenztabelle angemeldeten (berichtigten) Betrags zur USt für August 2009 am 17.09.2013 in Höhe von 47.242,45 EUR (Gerichtsakte Bl. 120) erledigt, doch tritt diese Feststellung für die Berechnung der Haftungsschuld an die Stelle des Vorauszahlungsbescheides (vgl. BFH-Urteil vom 21.11.2013 V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548).

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer nach § 13c UStG -

    Der Eintrag in die Insolvenztabelle in Höhe von ? ist für die Berechnung der Haftungsschuld an deren Stelle getreten (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 2013 V R 21/12, BFHE 244, 70, BFH/NV 2014, 548, Rdn. 18).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen;

    aa) Stützt das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2013 XI B 17/13, juris; vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524).
  • BFH, 30.06.2021 - XI B 81/20

    Fehlen von Entscheidungsgründen; angebliche Hinzuziehung des Leistungsempfängers

    Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist auszugehen, wenn einem Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 11.12.2013 - XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17; BFH-Urteil vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 23), z.B. wenn das FG im Urteil einen wesentlichen Streitpunkt entweder überhaupt nicht erörtert oder mit formelhaften bzw. inhaltlich nicht nachvollziehbaren Formulierungen abhandelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2013 - XI B 17/13, BFH/NV 2014, 548, Rz 8; vom 11.05.2015 - XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 11).
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