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   BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06   

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https://dejure.org/2007,19070
BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06 (https://dejure.org/2007,19070)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2007 - XI B 192/06 (https://dejure.org/2007,19070)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2007 - XI B 192/06 (https://dejure.org/2007,19070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 3; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 1; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 133a Abs. 2 Satz 6; ; FGO § 134; ; ZPO §§ 578 ff.; ; ZPO § 579; ; ZPO § 580; ; AO § 122 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer erneuten Nichtzulassungsbeschwerde in derselben Rechtssache; Wiederaufnahme des Verfahrens; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06
    Der Zulässigkeit steht die Rechtskraft des Beschlusses des erkennenden Senats vom 30. November 2006 XI B 13/06 (BFH/NV 2007, 389) in derselben Rechtssache entgegen.

    Danach ist der Streitgegenstand des bereits abgeschlossenen Verfahrens XI B 13/06 identisch mit dem des vorliegenden Verfahrens.

    Denn im Verfahren XI B 13/06 ist bereits über die Zulassung der Revision wegen aller von der Klägerin geltend gemachten Gründe, also u.a. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), entschieden worden.

    Mit dem Beschluss in dem Verfahren XI B 13/06 ist selbständig und endgültig über die Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde entschieden worden.

    b) Im Übrigen sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Senat in dem Verfahren XI B 13/06 eine Gehörsverletzung begangen haben könnte.

    Der Senat hat --wie die Gründe im Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06 zeigen-- die Darlegungen in dem nach Ablauf der Begründungsfrist zugegangenen Schriftsatz --mit Ausnahme der Ausführungen zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache-- als bloße Ergänzungen und Erläuterungen behandelt.

    Da die Beschwerde aus den vorgenannten Gründen unzulässig ist, kann offenbleiben, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre, weil in dem bereits abgeschlossenen Verfahren XI B 13/06 wegen eines Büroversehens bis zum Ablauf der Begründungsfrist für die Beschwerde nicht die gesamte Begründung per Telefax an den BFH übermittelt wurde.

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06
    a) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 FGO kann mit der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verstoßen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss in BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).

  • BFH, 08.03.1994 - VII B 21/94

    Abänderbarkeit formell rechtskräftiger Entscheidungen durch eine Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06
    Die Rechtskraft bindet nicht nur die Beteiligten (§ 110 FGO), sondern auch das Gericht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1994 VII B 21/94, BFH/NV 1994, 812).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 101/06

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06
    Allein eine --aus Sicht der Klägerin-- fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG kann eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 101/06, BFH/NV 2007, 1343, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1990 - X B 54/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 20.09.2007 - XI B 192/06
    Die Reichweite der Bindungswirkung wird durch die Entscheidungsformel bestimmt, wobei zur Auslegung die Entscheidungsgründe heranzuziehen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1990 X B 54-59/90 u.a., BFH/NV 1991, 547).
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