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   BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02   

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https://dejure.org/2003,13949
BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02 (https://dejure.org/2003,13949)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2003 - XI B 202/02 (https://dejure.org/2003,13949)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - XI B 202/02 (https://dejure.org/2003,13949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 6 Abs. 1 § 115 Abs. 2
    Übertragung auf den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter; Änderung eines Bescheides gem. § 173 AO nach Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02
    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte --FG-- (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01

    Neue Tatsachen; nachträgliches Bekanntwerden

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) entschieden, dass die Tatsachen oder Beweismittel denjenigen Personen nachträglich bekannt geworden sein müssen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2002 - XI B 138/01

    Sachzusammenhang zwischen ESt-Erklärung und Verlustfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2002 XI B 138/01, BFH/NV 2002, 1455).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01

    Inhalt der Steuererklärung; Mitwirkungspflicht des Stpfl.;

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19).
  • BFH, 03.05.2017 - II B 110/16

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines

    Ein Einverständnis der Beteiligten mit der Übertragung ist ebenso wenig erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2003 XI B 202/02, BFH/NV 2003, 1541, unter 1.).
  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    Ein Einverständnis des Klägers war --anders als in den Fällen des § 79a Abs. 3 und 4 FGO-- gerade nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2003 XI B 202/02, BFH/NV 2003, 1541).
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