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   BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03   

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https://dejure.org/2004,11860
BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2004 - XI B 209/03 (https://dejure.org/2004,11860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen: Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) --für vergleichbare Sachverhalte-- entschieden und die Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bejaht.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Anstatt --wie bei Angestellten und Arbeitern-- Beiträge einzubehalten, zahlt der Arbeitgeber entsprechend geringere Bezüge aus (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618/633).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
    Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) --für vergleichbare Sachverhalte-- entschieden und die Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bejaht.
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