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   BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17   

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https://dejure.org/2017,40200
BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17 (https://dejure.org/2017,40200)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2017 - XI B 29/17 (https://dejure.org/2017,40200)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - XI B 29/17 (https://dejure.org/2017,40200)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • Bundesfinanzhof

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • IWW

    § 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 79b FGO, § 65 FGO, § 24 des Umsatzsteuergesetzes, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage

  • rewis.io

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage

  • rechtsportal.de

    FGO § 65 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungsbescheide nach Außenprüfungen - und die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Wie weit das Klagebegehren einer Klage im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Falles ab (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170, m.w.N.), insbesondere von dem Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes, der Steuerart und der Klageart (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 9. Juni 2011 X B 47/10, BFH/NV 2011, 1713).

    cc) § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO erlegt dem Kläger keine zusätzlichen, weitergehenden Obliegenheiten auf als § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO und begründet keinen Anspruch des FG, dass ihm eine ohne Hinzuziehung noch nicht vorliegender Steuerakten aus sich heraus verständliche Darstellung des nach Ansicht des Klägers maßgeblichen steuerlichen Sachverhalts vorgelegt wird (BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417).

    Eine Begrenzung auf bestimmte Positionen ist bis zum Ende der mündlichen Verhandlung möglich und daher für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417, unter II.1.c).

  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Das FG hat die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen, was einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2007 XI B 183/06, BFH/NV 2007, 1921; vom 5. Februar 2014 XI B 73/13, BFH/NV 2014, 872) und zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443).

    Bei der Auslegung einer beim FG erhobenen Klage sind sämtliche diesem und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 872, m.w.N.).

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306; vom 28. Juni 2012 XI B 44/12, BFH/NV 2012, 1811; jeweils m.w.N.).

    bb) Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30. April 2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306).

  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Auch kann vom FG nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln, und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).

    cc) § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO erlegt dem Kläger keine zusätzlichen, weitergehenden Obliegenheiten auf als § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO und begründet keinen Anspruch des FG, dass ihm eine ohne Hinzuziehung noch nicht vorliegender Steuerakten aus sich heraus verständliche Darstellung des nach Ansicht des Klägers maßgeblichen steuerlichen Sachverhalts vorgelegt wird (BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417).

  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse gemäß § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2015 XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2012 - XI B 1/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstreichen der Frist für die

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Es erscheint sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 II B 107/09, BFH/NV 2010, 938; vom 22. März 2012 XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170, Rz 19).
  • BFH, 29.01.2010 - II B 107/09

    Bemessungsgrundlage bei Erwerb einer stillgelegten, aber noch voll eingerichteten

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Es erscheint sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 II B 107/09, BFH/NV 2010, 938; vom 22. März 2012 XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170, Rz 19).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 214/80
    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • BFH, 28.06.2012 - XI B 44/12

    Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens und zur Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306; vom 28. Juni 2012 XI B 44/12, BFH/NV 2012, 1811; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - X B 47/10

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
    Wie weit das Klagebegehren einer Klage im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Falles ab (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170, m.w.N.), insbesondere von dem Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes, der Steuerart und der Klageart (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 9. Juni 2011 X B 47/10, BFH/NV 2011, 1713).
  • BFH, 23.04.2009 - X B 43/08

    Rechtsschutzgewährende Auslegung von Prozesserklärungen bei vorläufigen falschen

  • BFH, 01.08.2007 - XI B 183/06

    Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil als Verfahrensmangel

  • BFH, 17.01.2003 - XI B 127/02

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98

    Klagebegehren und Beschwer

  • BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 18.05.1999 - X R 20/98

    Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

  • BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96

    Gegenstand des Klagebegehrens; Bezeichnung

  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

  • BFH, 14.06.2000 - X R 18/99

    Bezeichnung des Klagebegehrens

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95

    Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der

  • BFH, 31.03.2023 - VIII B 20/22

    Zur Glaubhaftmachung der Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers gemäß § 227

    Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 7, m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 8 bis 10).

    Es kann vom FG aber nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 9, 10).

    d) Ist erkennbar, dass der Kläger nach dem Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung begehrt, die Besteuerungsgrundlagen wie in den Bescheiden vor der Außenprüfung anzusetzen, ist das Klagebegehren ausreichend bezeichnet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 10).

  • BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen

    Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es als sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26; vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23).
  • BFH, 25.07.2023 - VIII B 31/22

    Zu den Darlegungsanforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzungsrüge hinsichtlich

    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 22;  vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 8 bis 10).

    Es kann vom FG aber nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 23 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 9, 10).

    Ist erkennbar, dass der Kläger nach dem Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung begehrt, die Besteuerungsgrundlagen wie in den Bescheiden vor der Außenprüfung anzusetzen, ist das Klagebegehren ausreichend bezeichnet (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 24 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10).

  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Aufgrund des Verfahrensfehlers hält es der Senat für sachgerecht, das angefochtene Urteil gemäß § 116 Abs. 6 FGO aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. allgemein BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26; vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23).
  • BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22

    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der

    Das FG hat die Klage insoweit zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen und damit den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715).
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