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   BFH, 12.01.2006 - XI B 43/05   

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https://dejure.org/2006,16159
BFH, 12.01.2006 - XI B 43/05 (https://dejure.org/2006,16159)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2006 - XI B 43/05 (https://dejure.org/2006,16159)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - XI B 43/05 (https://dejure.org/2006,16159)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - XI B 43/05
    Dieses Merkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der FG (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 27.10.2020 - IX R 16/19

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - vermögensverwaltende Personengesellschaft -

    Dabei handelt es sich aber um eine eigenständige Außenprüfung, die lediglich aus Gründen der Verfahrensökonomie mit der Prüfung der Gesellschaft verbunden werden darf (BFH-Beschluss vom 12.01.2006 - XI B 43/05, juris).
  • BFH, 15.04.2016 - X B 155/15

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

    Der Verlust von Unterlagen steht der Durchführung einer (solchen) Außenprüfung nicht entgegen (so schon BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 XI B 43/05, Steuer-Eildienst 2006, 1043, Rz 7).
  • FG München, 25.07.2007 - 9 K 994/07

    Offenbare Unrichtigkeit bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach Ergehen

    Da auf der Mitteilung vom 19. September 2002 sowohl die Steuernummer der für Zwecke der Umsatzbesteuerung der Grundstücksgemeinschaft zugeteilten Steuernummer wie auch die die Einkommensteuer der Kläger betreffende Steuernummer angegeben waren und zudem auf der Prüfungsanordnung für die Gründstücksgemeinschaft als Prüfungsgegenstand auch die Einkommensteuer 1997 bis 1999 und der Solidaritätszuschlag 1997 bis 1999 genannt waren, ist nicht auszuschließen, dass der Veranlagungsbeamte der Auffassung war, im Rahmen der Prüfung der Grundstücksgemeinschaft seien auch die persönlichen Verhältnisse der Gesellschafter (z.B. im Wege der Ersteckungsprüfung nach § 194 Abs. 2 AO , vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 XI B 43/05, juris) und dementsprechend auch die Einkommensteuer 1997 geprüft worden, so dass er den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 3 AO aufheben müsse.
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