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   BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11   

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https://dejure.org/2011,44655
BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11 (https://dejure.org/2011,44655)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2011 - XI B 50/11 (https://dejure.org/2011,44655)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - XI B 50/11 (https://dejure.org/2011,44655)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, UStG § 2, UStG § 2, UStG § 1, UStG § 1
    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 3 Abs 1 GG, § 2 UStG 1999, § 2 UStG 2005, § 1 UStG 2005
    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Einheitliche steuerrechtliche Behandlung von "Prostituiertenumsätzen" aufgrund von Steuerfahndungen in den sog. Bordellbetrieben

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Einheitliche steuerrechtliche Behandlung von "Prostituiertenumsätzen" aufgrund von Steuerfahndungen in den sog. Bordellbetrieben

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Umsätze von Prostituierten ist geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 31.03.2006 - V B 181/05

    Prostituierte: Abgrenzung selbstständige - nichtselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Denn bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten --namentlich deren Unternehmereigenschaft-- sowie der Umsätze des Betreibers eines --nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) hier vorliegenden-- "bordellähnlichen Betriebs" sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653, unter II.1.c; BFH-Beschluss vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138).

    cc) Soweit der Kläger bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zitiert (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2138, und vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827), und die seines Erachtens unzutreffende Anwendung dieser Rechtsgrundsätze durch das FG im Streitfall beanstandet, rügt er die Verletzung materiellen Rechts.

    Der Kläger wendet sich aber im Streitfall lediglich gegen die seines Erachtens unzutreffende Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in BFH/NV 2006, 2138 und in BFH/NV 2008, 827 durch das FG im Streitfall.

  • BFH, 29.01.2008 - V B 201/06

    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    cc) Soweit der Kläger bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zitiert (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2138, und vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827), und die seines Erachtens unzutreffende Anwendung dieser Rechtsgrundsätze durch das FG im Streitfall beanstandet, rügt er die Verletzung materiellen Rechts.

    Der Kläger wendet sich aber im Streitfall lediglich gegen die seines Erachtens unzutreffende Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in BFH/NV 2006, 2138 und in BFH/NV 2008, 827 durch das FG im Streitfall.

  • BFH, 16.08.2005 - III S 23/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt, und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 2005 III S 23/05, BFH/NV 2005, 2234, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Abgesehen davon ist bereits geklärt, dass bei der Besteuerung der Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen von Prostituierten keine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit besteht, die zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung führt (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 XI B 120/10, BFH/NV 2011, 1740).
  • BFH, 22.04.2008 - X S 3/08

    Anforderungen an eine schlüssige Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R608, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Er bezieht sich zwar auf mit Datum und Aktenzeichen zitierte Divergenzentscheidungen und rügt, das FG habe diese Grundsätze falsch angewendet und widerspräche damit der einheitlichen Rechtsprechung, ohne jedoch mit seinem Vorbringen rechtserhebliche abweichende Rechtssätze bei vergleichbaren Sachverhalten derart darzutun, dass die Nichtübereinstimmung verschiedener Gerichte im Grundsätzlichen erkennbar wäre (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2009 - V B 131/08

    Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW -

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    a) Zwar kann eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch dann erforderlich sein, wenn dem FG ein Rechtsanwendungsfehler von einigem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung unterlaufen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 V B 131/08, BFH/NV 2009, 1678, unter II.3.).
  • BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Eine nach Meinung des Klägers fehlerhafte Einordnung und Würdigung dieser Umstände durch das FA im Streitfall und anschließend durch das FG vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Rechtsfortbildung nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Denn bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze von Prostituierten --namentlich deren Unternehmereigenschaft-- sowie der Umsätze des Betreibers eines --nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) hier vorliegenden-- "bordellähnlichen Betriebs" sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653, unter II.1.c; BFH-Beschluss vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138).
  • BFH, 24.06.2010 - XI B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
    Dazu muss auch dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2009 - IV B 7/09

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der

  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 88/11

    Umsatzsteuer: Zurechnung von Prostitutionsleistungen

    Für diese Beurteilung ist es ohne Bedeutung, ob die Prostituierten als Arbeitnehmer oder als Subunternehmer des Bordellbetreibers an dem Leistungsaustausch beteiligt sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138; vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827; vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810; FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2005 13 K 12/02, EFG 2005, 986; FG München, Urteil vom 25. Oktober 2011 2 K 1938/08, juris).

    Deshalb sind die Umsätze eines Bordellbetriebes, auch soweit sie nicht höchstpersönlich erbracht werden, demjenigen zuzurechnen, der sie im Außenverhältnis im eigenen Namen an die Leistungsempfänger erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138; vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827; vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810; FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2005 13 K 12/02, EFG 2005, 986; FG München, Urteil vom 25. Oktober 2011 2 K 1939/08, juris).

  • FG München, 20.07.2023 - 5 K 1966/19

    Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Hierbei sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810).
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