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   BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13   

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https://dejure.org/2013,40138
BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13 (https://dejure.org/2013,40138)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2013 - XI B 50/13 (https://dejure.org/2013,40138)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2013 - XI B 50/13 (https://dejure.org/2013,40138)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • openjur.de

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 152, UStG § 18 Abs 4
    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • Bundesfinanzhof

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 AO, § 18 Abs 4 UStG 2005
    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • IWW
  • rewis.io

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.04.2011 - V B 100/10

    Bemessung des Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/03, BFH/NV 2004, 1071; vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).

    Dementsprechend ist es für die Frage der Festsetzung eines etwaigen Verspätungszuschlags entgegen der Auffassung des Klägers auch ohne Bedeutung, ob im Rahmen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids ggf. im Verhältnis zu den eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den bereits entrichteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen insgesamt eine niedrigere Umsatzsteuer festgesetzt wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1288).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/03, BFH/NV 2004, 1071; vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).
  • BFH, 29.03.1979 - V R 69/77

    Verspätungszuschlag - Einspruchsentscheidung - Änderungsbescheid - Herabsetzung

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind, weil sich durch die Herabsetzung der Steuerschuld die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Gesichtspunkte geändert haben (BFH-Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1980  2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BFH, 01.04.2004 - V B 223/03

    Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/03, BFH/NV 2004, 1071; vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).
  • BFH, 29.10.2012 - III B 37/12

    Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13
    Der bloße Hinweis darauf, diese Rechtsfrage sei vom BFH noch nicht ausdrücklich entschieden worden, genügt nicht, um die Zulassung der Revision zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2012 III B 37/12, BFH/NV 2013, 368, Rz 3).
  • BFH, 02.11.2016 - VIII B 17/16

    Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung

    Knüpft der Verspätungszuschlag maßgeblich auch an die Höhe der Abschlusszahlung an, ist bei einem auf Grundlage des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ergehenden Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld und damit der Abschlusszahlung führt, erneut zu prüfen, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind, weil sich durch die Herabsetzung der Steuerschuld die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Gesichtspunkte ändern können (BFH-Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; vom 8. September 1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 50/13, BFH/NV 2014, 295).
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