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   BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12   

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https://dejure.org/2012,38599
BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12 (https://dejure.org/2012,38599)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2012 - XI B 51/12 (https://dejure.org/2012,38599)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - XI B 51/12 (https://dejure.org/2012,38599)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • openjur.de

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 1
    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • Bundesfinanzhof

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 4 Nr 1 Buchst b UStG 1993, § 6a Abs 1 UStG 1993
    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • rewis.io

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung von Pkw mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs und mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer; keine Verwirkung des Steueranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, unter II.2.b; vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, unter II.1.a).

    Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte die von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

    Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, unter II.4.; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    a) Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, so sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2294; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, unter I.F.); hieran fehlt es.

    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).

    Des Weiteren ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass eine überlange Verfahrensdauer keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).

  • BFH, 18.04.2012 - I B 123/11

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, unter II.4.; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    b) Eine abweichende rechtliche Beurteilung folgt auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 2. September 2010 46344/06 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 3355).

    Der EGMR stellte darin insbesondere fest, dass das dortige Gerichtsverfahren allein vor dem Oberverwaltungsgericht fast acht Jahre anhängig war (vgl. Urteil in NJW 2010, 3355, Rz 44).

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635, unter 3.a).
  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 179/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Eine solche liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b).
  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 XI B 172/07, BFH/NV 2009, 617; vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2009 - IV B 140/08

    Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist im Hinblick auf bekanntes Vorbringen des

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Eine solche liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b).
  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
    Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte die von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).
  • BFH, 14.07.2010 - VIII B 83/09

    Keine Revisionszulassung wegen Verfahrensdauer, tatsächlicher Würdigung eines

  • BFH, 31.08.2010 - III B 95/09

    Überlange Verfahrensdauer - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach

  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11

    Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Somit hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.08.2011 - III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 8; vom 18.07.2012 - V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6; vom 12.10.2012 - XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220, Rz 10).

    Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der fachkundig vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6; in BFH/NV 2013, 220, Rz 10).

  • BFH, 16.11.2021 - IX B 37/21

    Fortbildung des Rechts; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    a) Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 12.10.2012 - XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220, Rz 14, und vom 04.03.2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, Rz 12, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2013 - III B 19/12

    Überführung eines Betriebsgrundstücks ins Privatvermögen im Rahmen einer

    Der Rechtsmittelführer muss daher vortragen, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer inhaltlich anderen Entscheidung des FG hätte kommen können (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2013 X B 114/12, BFH/NV 2013, 580; vom 12. Oktober 2012 XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220; vom 9. Dezember 2011 III B 67/11, BFH/NV 2012, 589, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 418/14

    Keine Rückstellungen für die künftige Wartung von Luftfahrzeugen

    Sollte die Klägerin mit ihrem Vortrag auf die Verwirkung des Steueranspruchs zielen, ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass eine überlange Verfahrensdauer keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen kann (BFH Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 XI B 51/12, juris mit Hinweis auf BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848; vom 26.10.2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, unter I.F).
  • FG München, 30.04.2013 - 13 K 1953/10

    EWIV, gesonderte Feststellung der Vergütungen eines

    Bereits aus diesem Grund kann eine überlange Dauer des Einspruchsverfahrens keine Verwirkung des Steueranspruchs nach sich ziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.10.2012 XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220).
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