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   BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15   

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BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XI B 53/15 (https://dejure.org/2016,7380)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, FGO § 76, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStDV § 17a Abs 4, UStDV § 10 Abs 1, UStG VZ 2006
    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • Bundesfinanzhof

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005, § 6a UStG 2005, § 76 FGO, § 96 FGO, § 115 Abs 2 FGO
    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • IWW

    § 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ ... 17a Abs. 4, 10 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 6a UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 17a Abs. 4, § 10 Abs. 1 UStDV, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 6a Abs. 4 UStG, § 76 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rewis.io

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung eines Fahrzeugs im Ausland als Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt allerdings u.a. nicht bereits dann vor, wenn das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen würdigt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1761, Rz 15; in BFH/NV 2016, 954, Rz 23, m.w.N.).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 22; in BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2006 - VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2012 - X B 1/12, BFH/NV 2012, 1616, Rz 9; vom 19.09.2013 - III B 47/13, BFH/NV 2014, 72, Rz 13; vom 09.04.2014 - XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 22; in BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

    Dies vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 20; vom 21.01.2015 - XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29; jeweils m.w.N.; in BFH/NV 2016, 954, Rz 37).

  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Es gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung entwickelten Darlegungsanforderungen entsprechend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

    Soweit das FA die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in Frage stellt, begründet dies grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 37; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    b) Dem Vortrag der Klägerin ist deshalb auch nicht zu entnehmen, dass das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt gelassen hat, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 20; BFH-Urteil vom 25. April 2017 VIII R 52/13, BFHE 238, 53, BStBl II 2017, 949, Rz 47), sondern lediglich zu entnehmen, dass das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat bzw. der Klägerin die Würdigung des FG fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein

    a) Zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss sich aus der Beschwerdebegründung u.a. ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der angeblichen Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 15; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 25; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.04.2014 - XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049, Rz 12; vom 09.04.2014 - XI B 6/14, BFH/NV 2014, 1230, Rz 12; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Ein Urteil enthält u.a. dann keine hinreichenden Entscheidungsgründe, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt; eine zu kurze, lücken- oder fehlerhafte Urteilsbegründung ist dagegen kein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 20; BFH-Urteil vom 14.11.2018 - XI R 32/17, BFH/NV 2019, 280, Rz 22 und 23, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt stützt und dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 16).
  • BFH, 01.02.2017 - VIII B 15/16

    Übertragung eines Teils der Beteiligungsrechte auf einen Mitgesellschafter ohne

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 25/17

    Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • BFH, 13.11.2019 - XI B 119/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • BFH, 07.07.2016 - III B 39/16

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

  • BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17

    Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach §

  • FG Münster, 15.12.2020 - 5 K 1805/20

    Steuerpflichtigkeit des Verkaufs eines Fahrzeugs oder Steuerfreiheit als

  • BFH, 12.09.2019 - IX B 41/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts

  • FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16

    Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für

  • FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21

    Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

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